444 Sitzung vom 23. Gegend ſondern vieleicht aus Charlottenburg überhaupt vertreiben. Ferner haben wohl auch Sparſamkeitsrückſichten mitgeſprochen. Das Ge⸗ lände an der Niebuhrſtraße — wir können nicht den Einſtandspreis, ſondern müſſen den augenblicklichen Wert rechnen — iſt außerordentlich wertvoll. Der teure Grund und Boden könnte auch ungünſtig auf die Rentabilität des Unternehmens wirken. Meine Herren, Sie haben dieſe Magiſtrats⸗ vorlage, die alſo im weſentlichen darauf abzielt, die früheren Beſchlüſſe bezüglich der Erbauung einer Markthalle an der Niebuhrſtraße aufzuheben, einem Ausſchuſſe übergeben, für den ich Ihnen den Be⸗ richt zu erſtatten habe. Sie haben dem Ausſchuſſe noch beſonders auf den Weg gegeben — ich lege darauf ganz beſonderes Gewicht —, ſich darüber zu äußern oder ſchlüſſig zu werden, ob überhaupt und auf welchem andern Gelände eine Markthalle erbaut werden ſoll. Auch dieſem Auftrage, der ihm von der Stadtverordnetenverſammlung erteilt worden iſt, iſt der Ausſchuß nachgekommen. Der Ausſchuß hat ſich in der erſten Sitzung grundſätzlich für den Bau einer Großmarkthalle in Charlotten⸗ burg ausgeſprochen und hat zunächſt beſchloſſen, den Magiſtrat zu erſuchen — ich leſe Ihnen das Protokoll wörtlich vor — geeignete Verhandlungen mit der Eiſenbahn⸗ verwaltung einzuleiten, ob nicht für den Fall der Aufgabe des Geländes an der Niebuhr⸗ ſtraße an anderer Stelle des Stadtgebietes Eiſenbahnanſchluß erreicht werden kann. In der zweiten Sitzung hat der Magiſtrat dem Aus⸗ ſchuſſe mitgeteilt, daß er ein ſolches Gelände ge⸗ funden habe, und zwar das Gelände am Fürſten⸗ brunner Weg, das mit Eiſenbahnanſchluß verſehen werden könne. Das iſt ja natürlich ein Hauptpunkt: eine Markthalle ohne Eiſenbahnanſchluß iſt nicht denkbar. Auf der anderen Seite ſind Gelände, die einen Eiſenbahnanſchluß gewähren, in Charlotten⸗ burg außerordentlich ſelten. Der Magiſtrat hat alſo, wie ich ſagte, dem Ausſchuß mitgeteilt, daß er ein paſſendes Gelände mit Eiſenbahnanſchluß gefunden habe, und der Ausſchuß hat dann infolgedeſſen, um in ſeinem Entſchluß ungebunden zu ſein, den Magiſtrat beauftragt, ſich das Gelände zu ſichern. Erſt nachdem dies geſchehen, konnte er die Aufgabe des für den Bau einer Markthalle beſtimmten Ge⸗ ländes empfehlen. Hätte er nicht ſo gehandelt, dann würde er den Beſchlüſſen der Stadtverordneten⸗ verſammlung vorgegriffen haben. Er hat alſo die Stadtverordnetenverſammlung — und mußte das tun — in die Möglichkeit verſetzt, wenn ſie be⸗ ſchließen ſollte, eine Markthalle zu bauen, an anderer Stelle eine ſolche zu errichten. Die Stadt⸗ verordnetenverſammlung hat dann den Ankauf des Geländes unter der ausdrücklichen Bedingung genehmigt, daß ſie ſich die Entſcheidung über die Verwendung des Geländes vorbehalte. In der dritten Sitzung beſchloß der Ausſchuß, nunmehr der Stadtverordnetenverſammlung die Annahme der Magiſtratsvorlage zu empfehlen mit dem aus⸗ drücklichen Bemerken, wie ich Ihnen vorgeleſen habe, „daß durch dieſen Beſchluß der endgültigen Ent⸗ ſcheidung über den Bau einer Großmarkthalle nicht vorgegriffen wird.“ Meine Herren, ich glaube, daß die Bürgerſchaft endlich Gewißheit darüber haben muß, ob eine Markthalle in Charlottenburg gebaut wird oder nicht. Aus dieſer Erwägung heraus hat der Aus⸗ ſchuß Ihnen unter B empfohlen, zu beſchließen: November 1910 Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, mit ihr in gemiſchter Depu⸗ tation über die Frage der Errichtung einer Großmarkthalle zu beraten. Meine Herren, ich wiederhole: wir müſſen jetzt in dieſer Angelegenheit, die ſeit dem Jahre 1897 ſchwebt, einen Entſchluß faſſen, und wir können dies am beſten, indem wir mit dem Magiſtrat ge⸗ meinſam über die Frage in gemiſchter Deputation beraten. Ich empfehle Ihnen alſo die Annahme des Antrages des Ausſchuſſes unter à und B. Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, aus den Ausführungen des Herrn Berichterſtatters ging hervor, daß es hauptſächlich drei Gründe ſind, die den Magiſtrat beſtimmt haben, die Vorlage zu bringen, und die auch den Ausſchuß veranlaßt haben, die Annahme der Magiſtratsvorlage, d. h. alſo die Aufhebung der alten Beſchlüſſe, zu empfehlen. Der eine Grund iſt der, daß wir noch nicht wiſſen, wohin Berlin ſeine Engrosmarkthalle ver⸗ legt, und es würde deshalb ſehr gefährlich ſein, bevor dieſe Tatſache feſtſteht, für Charlottenburg einen Entſchluß zu faſſen. Der zweite Grund iſt der, daß das Gelände an der Niebuhrſtraße nunmehr aus dieſen oder jenen Gründen nicht mehr als geeignet zum Bau einer Engrosmarkthalle angeſehen wird, und der dritte Grund, auf den auch der Herr Berichterſtatter hinwies, war der, daß der Magiſtrat ſeinerzeit Gut⸗ achten eingezogen hat, aus denen hervorgeht, wie der Herr Berichterſtatter ſagt, daß es nicht zweck⸗ mäßig ſein würde, an dieſer Stelle — nämlich an der Niebuhrſtraße — eine Engroshalle zu er⸗ richten. Meine Herren, ich komme auf die Frage der Gutachten nachher noch kurz zurück, weil ich der Anſicht bin, daß die Ausführungen des Herrn Berichterſtatters ſich nicht ganz mit dem Urteil der Sachverſtändigen decken. Nun hat der Ausſchuß ſich aber nicht damit begnügt, die Annahme oder Ablehnung der Ma⸗ giſtratsvorlage zu beantragen, ſondern er ſtellt den Antrag, noch ausdrücklich den Zuſatz zu machen daß durch dieſen Beſchluß der entgültigen Ent⸗ ſcheidung über den Bau einer Großmarkthalle nicht vorgegriffen wird. Ja, er hat ſich auch damit noch nicht begnügt. Er bringt als Punkt B ſeines Beſchluſſes den Antrag, daß die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung den Magiſtrat erſuchen möge, mit ihr in gemiſchter Deputation die Frage der Errichtung einer Großmarkthalle zu beraten. Der Ausſchuß hat geglaubt, dieſen Vor chlag machen zu ſollen, damit, wie aus den Aus⸗ führungen des Herrn Berichterſtatters hervor⸗ geht, in der Bürgerſchaft nicht der Eindruck er⸗ weckt wird, als wenn nun dieſe Frage hiermit endgültig unter den Tiſch fallen ſoll. Nun, meine Herren, ich muß ja ſagen, daß die Stadtverordnetenverſammlung den Ausſchuß nur beauftragt hat, über die Frage der Annahme oder Ablehnung der Magiſtratsvorlage zu beraten. Aber es mag ſein, daß es zweckmäßig und richtig iſt, in dieſer Frage, über die die Anſichten nicht nur in der Stadtverordnetenverſammlung, ſondern auch in der Bürgerſchaft ſo weit auseinander gehen, nun der Bürgerſchaft gegenüber zu zeigen, daß die Stadtverordnetenverſammlung die Frage der Er⸗ richtung einer Engrosmarkthalle noch nicht abgetan hat, ſondern ſie gründlich gemeinſam mit dem