Sitzung vom 23. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt § der Tagesordnung: Vorlage betr. Abſchluß eines Ver⸗ gleichs. Der Herr Berichterſtatter iſt nicht da; dann müſſen wir dieſen Punkt vorläufig ausſetzen. Punkt 9 der Tagesordnung: Borlage betr. Vertragsabſchluß wegen über⸗ bauung der Fluchtlinien des Platzes G6——2. — Druckſache 308. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, es handelt ſich in dieſer Vorlage um ein, ich möchte ſagen, weitgehendes Entgegenkommen gegen die Firma Siemens «& Halske ſeitens des Magiſtrats. Schon dies allein würde allerſeits in dieſer Verſammlung mit Freuden begrüßt werden, und ich glaube um ſo eher Ihrer Zuſtimmung zu meinem Vorſchlage, die Magiſtratsvorlage anzu⸗ nehmen, ſicher zu ſein, als an und für ſich die hier zum Ausdruck gebrachte Forderung trotz der ſchein⸗ baren Ungewöhnlichkeit keine Opfer von uns verlangt. Meine Herren, der Platz G, der Ihnen vielleicht nicht bekannt iſt, weil er nicht exiſtiert, iſt, glaube ich, der größte Platz Charlottenburgs. Er würde, wenn er einſtmals angelegt würde, über doppelt ſo groß wie der Savignyplatz ſein. Meine Herren, dieſer Platz iſt im Privateigentum. Die Freund'ſche Maſchinenfabrik liegt zum großen Teil auf dem Platz und ihn anzulegen, wird nie möglich ſein, ohne ſehr große pekuniäre Opfer zu bringen; denn die Fabrik wird natürlich ihren Raum nicht frei⸗ geben, d. h. wenn der Platz angelegt werden ſoll, müßte expropriiert werden, und wir hätten Summen zu zahlen, die verſchiedene hunderttauſend Mark, vielleicht auch Taler betrügen. Daher neigt man im Magiſtrat zu der Anſicht — ich glaube, es wird ungefähr ſo kommen —, daß die Aufrechterhaltung dieſes Platzes in ſeiner ganzen Größe gar nicht möglich ſein wird. Nun gehört eben ein Teil des Platzlandes der Firma Siemens « Halske, die dort, wie Sie ge⸗ leſen haben, die Fabrikation der Glühlampen betreibt. Dieſes Stück des Platzes, das hier neu bebaut werden ſoll, liegt an ſeiner Peripherie derart, daß, wenn der Platz einmal verkleinert würde, die Baulichkeiten ſtehen bleiben könnten. Sollte dagegen der Platz, entgegen der Annahme, die ich eben äußerte, einmal voll angelegt werden, ſo wäre die Firma Siemens E Halske verpflichtet, alles abzubrechen, was dort erſtanden iſt, und die Stadt hätte ſich nichts vergeben. Da wir uns der Firma gegenüber bereit erklärt haben, ihr das Land, das ſpäter Bebauungsland werden würde, zurück⸗ zugeben, ſo würde das die Sache klären. Wir würden nichts verſchenken; denn tatſächlich haben wir auch dieſes Land ſeinerzeit koſtenlos erhalten, ſo daß wir jedenfalls auch in dieſem Falle nicht mit Verluſten zu rechnen haben. Aus allen dieſen Gründen komme ich zu dem, was ich Ihnen ſchon eben vorſchlug, nämlich Sie zu bitten, die Magiſtratsvorlage in allen ihren Punkten anzunehmen. November 1910 447 (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem mit der Aktiengeſellſchaft in Firma Siemens & Halske, Aktiengeſellſchaft in Berlin abgeſchloſſenen Urkundsvertrage vom 18. Oktober 1910 — Nr. 1216 des Urkunden⸗ verzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird zugeſtimmt). Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bauausführungen auf den Waſſer⸗ werken. — Druckſache 309. Berichterſtatter Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, als Berichterſtatter ſowohl wie als Mitglied der Deputation für die Waſſerwerke kann ich Ihnen, nachdem ich die Vorlage nochmals ein⸗ gehend ſtudiert habe, ihre Annahme empfehlen. Die Motivierung der Vorlage iſt derart gründlich, daß ich glaube, darauf verzichten zu können, auf die Einzelheiten einzugehen. Es handelt ſich bei den Punkten a und b um Koſten, die zum Teil aus laufenden Mitteln und zum Teil aus dem Erneuerungsfonds der Waſſerwerke entnommen werden, und nur für die Erweiterung der Brunnen⸗ anlage einſchließlich der dazu gehörigen Heber und Abpumpmaſchinen ſind die Koſten aus Anleihemitteln zu entnehmen. Ich beantrage An⸗ nahme der Magiſtratsvorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: a) Zur außerordentlüchen Inſtandſetzung der Tiefbrunnen der Waſſerwerke werden 18 000 ℳ aus laufenden Mitteln des Waſſer⸗ werketats bewilligt. b) Der Erneuerung der Dampfkeſſel des Waſſer⸗ werks Teufelsſee wird zugeſtimmt. Die Be⸗ ſtreitung der Koſten in Höhe von 73 000 ℳ hat aus dem Erneuerungsfonds der Waſſer⸗ werke zu erfolgen. Mit der Erweiterung der Brunnenanlage des Waſſerwerks Jungfernheide nach Maßgabe des vorgelegten Koſtenanſchlages vom 29. September 1910 ſowie mit der Beſchaffung einer Abpumpmaſchine erklärt ſich die Stadtverordnetenverſammlung einverſtanden. Die Koſten zu e im Betrage von 65 000 ℳ und zu d im Betrage von 12 500 ℳ ſind aus Anleihemitteln zu decken.) — Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ortsſtatut gegen die Berunſtaltung der Ortſchaft. — Druckſache 290. Berichterſtatter Stadtv. Wolffenſtein: Meine Herren, das Geſetz gegen die Verunſtaltung von Ortſchaften und von landſchaftlich hervorragenden Gegenden von 1907 gibt den Gemeinden anheim bezw. verpflichtet ſie, ihrerſeits Ortsſtatuten zu erlaſſen. Der Baupolizei ſteht nach dem Geſetz die Befugnis zu, gegen Verunſtaltungen einzu⸗ ſchreiten, und ſie foll durch Ortsſtatuten die Normen hierfür von den Gemeinden erhalten. Nach dem