7 Sitzung vom 7. Vorſteher Kaufmann: Punkt 2 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Bereitſtellung von Räumen für die Schulſpeiſung. — Druckſache 331. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Verein „Jugendheim“ wird für die Bereitſtellung einer vorwiegend der Schul⸗ kinderſpeiſung dienenden Küche nebſt den zugehörigen Vorrats⸗ und ſonſtigen Wirt⸗ ſchaftsräumen, ferner eines 500 Kinder faſſen⸗ den Speiſeſaales und des für die Verwaltung der Schulſpeiſung nötigen Bureaus ſowie für die Abnutzung der Kücheneinrichtung im Vereinshauſe Goetheſtraße 22 eine Ent⸗ ſchädigung von jährlich 3000 ℳ gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1910 erforderliche Be⸗ trag von 1500 ℳ wird aus dem Dispoſitions⸗ fonds entnommen.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 1 Ordin. 5—11 für 1910. — Druck⸗ ſache 332. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ordi⸗ narium des Sonderetats Nr. 1—5—11 für 1910 (Abgaben einſchl. der Grundabgaben für die Druckrohrfläche) werden 2 209 ℳ aus laufenden Mitteln des Sonderetats Nr. 1 für 1910 bewilligt.) Punkt 4 der Tagesordnung: Bericht des Rechnungsprüfungsausſchuſſes über die Prüfung von 28 Rechnungen. — Druckſache 333. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Meine Herren, der Rechnungsprüfungsausſchuß hat die 28 Rechnungen, die in der Vorlage ſpezialiſiert ſind, eingehend geprüft und keinen Grund zu irgend⸗ einer Beanſtandung gefunden. Namens des Rechnungsprüfungsausſchuſſes beantrage ich, dem Magiſtrat die Entlaſtung auszuſprechen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung erteilt die Entlaſtung für 28 Rech⸗ nungen.) Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, da der Herr Kollege Hirſch verhindert iſt, der Verſamm⸗ lung bis zum Schluſſe beizuwohnen, hat er den Wunſch geäußert, daß die Vorlage betr. die Prüfung der Gültigkeit der Stadtverordnetenwahlen jetzt behandelt werden möge. Wenn ich keinen Wider⸗ ſpruch höre, nehme ich an, daß die Verſammlung damit einverſtanden iſt. — Ich habe gleichzeitig zur Kenntnis zu bringen, daß Herr Kollege Hirſch zu dieſem Punkt den Antrag geſtellt hat, die Wahl im 5. Bezirk der III. Abteilung betr., ſämtliche in der Wählerliſte verzeichneten Wähler der III. Ab⸗ teilung Charlottenburger Ufer 63, Charlottenburger Dezember 1910 469 Ufer 57 und Charlottenburger Ufer 55/56, ſoweit ſie nicht gewählt haben, zu Protokoll darüber zu vernehmen, ob ſie zum 4. November zur Wahl ein⸗ geladen worden ſind und ob ſie ſich aus dieſem Grunde von ihrer Stimmabgabe am 3. November haben abhalten laſſen. Vorlage betr. Prüſung der Gültigkeit der Stadt⸗ verordnetenwahlen und Berichterſtattung des Ausſchuſſes. — Druckſache Nr. 339. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, der Wahlprüfungsausſchuß hat 6 Erſatz⸗ wahlen zu prüfen gehabt, welche ſtattgefunden haben im 1. und 5. Bezirk der III. Abteilung, im 1. und 2. Bezirk der II. Abteilung und im 1. und 4. Bezirk der I. Abteilung. Von dieſen Wahlen ſind gegen diejenigen in der I. und II. Abteilung ſowie gegen die im 1. Bezirk der III. Abteilung keine Einſprüche eingegangen. Auch aus den Akten ergibt ſich kein Anlaß zur Beanſtandung irgend⸗ welcher Art. Der Ausſchuß beantragt deshalb, die Gültigkeit dieſer Wahlen auszuſprechen. Gegen die Wahl im 5. Bezirk der III. Ab⸗ teilung iſt ein Einſpruch eingegangen. Hier iſt der ſiegreiche Kandidat mit einer Mehrheit von § Stim⸗ men gewählt worden, und der Einſpruch ſtützt ſich darauf, daß insgeſamt 18 Wähler unrichtige Aus⸗ weiskarten erhalten haben, nämlich Ausweiskarten, in denen ſtatt zu der am 3. November ſtattfindenden Wahl der III. Abteilung eingeladen worden iſt zu der am 4. November anberaumten Wahl der II. Abteilung. Nachträglich ſind noch am Tage der Wahl Berichtigungen verſandt worden, die um 5 Uhr in den Behauſungen der Wähler ange⸗ kommen ſind. Der Magiſtrat hat zu dieſen Tatſachen eine Erläuterung gegeben, aus der zunächſt hervorgeht, daß ein bedauerliches Verſehen im Statiſtiſchen Amte vorgekommen iſt, indem eine Beamtin ſich vergriffen und die falſchen Ausweiskarten in der genannten Zahl verſandt hat. In der Erläuterung legt dann der Magiſtrat, ohne auf die rechtliche Bedeutung der Ausweiskarten einzugehen, das Ergebnis tatſächlicher Ermittlungen nieder, das folgendermaßen zuſammengefaßt werden kann: Es ſind, wie geſagt, 18 falſche Ausweiskarten ver⸗ ſchickt worden, die alle die Überſchrift tragen: II. Wählerabteilung. Davon ſind geſchickt worden 6 an Wähler im Hauſe Charlottenburger Ufer 63, 10 an Wähler im Hauſe Charlottenbruger Ufer 57 und 2 an Wähler Charlottenburger Ufer 55/56. Von den 6 Wählern im Hauſe Charlottenburger Ufer 63 haben 5 gewählt, einer war beruflich ver⸗ hindert. Von den übrigen 12 ſtellte der Magiſtrat nun feſt, daß davon „zum Teil nach ihrer eigenen Angabe, zum Teil nach Angabe ihrer in den Wohnungen allein anweſenden Frauen 9 wegen beruflicher und ſonſtiger Behinderungen nicht ge⸗ wählt haben und auch mit richtiger Ausweiskarte nicht gewählt hätten“, daß mithin höchſtens 3 Wähler infolge des geſchilderten Verſehens nicht zur Wahl gegangen ſind, alſo eine Zahl, die das Wahlreſultat nicht beeinflußt hätte. 2 Der Ausſchuß iſt darüber einig geweſen, daß, wenn es auf die tatſächlichen Ermittlungen ankäme, die Ermittlungen ſo, wie ſie vom Magiſtrat ver⸗ anſtaltet worden ſind, nicht genügend wären, und zwar aus zwei Gründen: einmal deshalb nicht, weil es an der Aufnahme eines förmlichen Protokolls