Sitzung vom 7. Dezember 1910 der Verhältniſſe möglich war, und ſie iſt der Auf⸗ faſſung, daß ſich nunmehr derartige Unglücksfälle nicht mehr wiederholen können, Man hat auch ſeit jener Zeit, ſeit dem Jahre 1904, nicht gehört, daß ein ähnlicher Unglücksfall wieder eingetreten iſt. Das Natürlichſte wäre ja geweſen, wenn man die Leitungsſchiene von der Bordkante entfernt und zwiſchen den beiden Gleiſen angeordnet hätte. (Sehr richtig!) Dieſe Anordnung iſt auf der Hochbahn vor⸗ handen, ſie iſt aber nicht auf der Tunnelban (Unter⸗ grundbahn) vorhanden, und zwar iſt das in folgen⸗ dem begründet. Auf der Hochbahn befindet ſich der Gang für die Streckenarbeiter neben dem Geländer, alſo an der Außenſeite jedes Gleiſes, zwiſchen Gleis und Geländer. Da dort, wo die Streckenarbeiter entlang gehen, Leitungsſchienen nicht liegen dürfen, weil die Arbeiter dadurch gefährdet würden und auch im Gehen gehindert würden, war es geboten, die Leitungsſchiene wiſchen die Gleiſe zu legen. Im Tunnel ſtehen in der Mitte Säulen, und zwiſchen den Säulen iſt der gegebene Raum für den Unterſchlupf der Streckenarbeiter für den Fall, daß Züge kommen. Im Tunel befindet ſich alſo der Gehweg der Arbeiter zwiſchen den beiden Gleiſen. Infolgedeſſen hat man die Leitungsſchiene nicht hier anordnen können, ſondern man war genötigt, ſie an die Seite zu legen. Es iſt daher auch nicht möglich, ſie nachträglich in die Mitte zu verſchieben. Bei den Mittelbahnſteigen der Untergrundbahn iſt die Sache anders, hier liegen die Leitungsſchienen wie bei der Hochbahn. Der Herr Stadtv. Stein fragt dann weiter: wird der Magiſtrat veranlaſſen, daß die Bahnge⸗ ſellſchaft die Leitungsſchiene ungefährlicher an⸗ bringt? Ich kann dieſe Frage bejahen. Wir werden aus der Anfrage Anlaß nehmen, die Hochbahn⸗ geſellſchaft zu erſuchen, ſie möchte auf Mittel und Wege ſinnen, daß noch mehr zum Schutze des Publikums auf den Bahnhöfen geſchieht. Vorſteher Kaufmann: Ein Antrag auf Be⸗ maae iſt nicht geſtellt. Wir verlaſſen den Gegen⸗ tand. Es ſind folgende Anträge eingegangen: Herr Kollege Wilk beantragt mit genügender Unter⸗ ſtützung, was folgt: Die Unterzeichneten beantragen, den Ma⸗ giſtrat zu erſuchen, auf dem Lietzenſee, ſobald es die Witterungsverhältniſſe geſtatten, eine Eisbahn zu eröffnen und dieſelbe den Ein⸗ wohnern Charlottenburgs gegen ein Entgelt von höchſtens 10 Pf. zur Verfügung zu ſtellen. Ich werde den Antrag auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung bringen. Dann iſt von Herrn Kollegen Otto mit genü⸗ gender Unterſtützung folgender Antrag geſtellt worden: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, bei der bevorſtehenden Neuregelung des Wohnungs⸗ geldzuſchuſſes der ſtädtiſchen Oberlehrer auch eine Neufeſtſetzung der penſionsfähigen An⸗ rechnung vorzunehmen, die die beſtehenden Härten beſeitigt. Auch dieſer Antrag wird auf der Tagesordnung der nächſten Sitzung erſcheinen. 477 Wir kommen nun zum folgenden Punkt 7 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Dr. Flatau und Genoſſen betr. Nord⸗Weſtend. — Druckſache 336. Der Antrag lautet: Wir beantragen, die Stadtverordneten⸗ verſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat um Beſchleunigung der Arbeiten betr. die bauliche Erſchließung von Nord⸗Weſtend zu erſuchen. Antragſteller Stadtv. Dr. Flatau: Meine Herren, unſer Antrag erſtrebt ein ſchnelleres Vor⸗ gehen bei der baulichen Erſchließung des Geländes von Nord⸗Weſtend. Es wird Ihnen gegenwärtig ſein, daß es ſich dabei um denjenigen Teil des ſtädtiſchen Weichbildes handelt, der — zwiſchen der Spandauer Chauſſee und dem Spreetal be⸗ legen — gewiſſermaßen das natürliche Hinterland für den hiſtoriſchen Kern unſerer Stadt, für das eigentliche Alt⸗Charlottenburg bildet. Die Stadt⸗ verordnetenverſammlung, der Magiſtrat und die Einwohnerſchaft ſelbſt haben ſich mit dieſer An⸗ gelegenheit im Laufe der letzten Jahre wiederholt beſchäftigt. Vor 5½ Jahren bereits — am 28. Juni 1905 — hat, wie ich aus den Akten feſtſtellte, eine Petition desſelben Inhalts vorgelegen, und die Stadtverordnetenverſammlung hat beſchloſſen, dieſe Petition dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen. Ein Jahr ſpäter ſchon lag wieder eine Petition vor; die Stadtverordnetenverſammlung beſchloß, ſie dem Magiſtrat als Material zu über⸗ weiſen. Nach weiteren 3½e Jahren — im Dezember vorigen Jahres — hatten wir uns mit einer Petition gleichen Inhalts zu beſchäftigen. Die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung beſchloß abermals, die Ein⸗ gabe dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu über⸗ weiſen. Dieſe letzte Petition trug eine ungewöhnlich große Anzahl von Unterſchriften, und die Redner, die zu ihr das Wort nahmen, ſtimmten in der warmen Befürwortung der Eingabe überein. Wenn wir nun heute, nachdem wieder ein Jahr ins Land gegangen iſt, mit unſerem Antrage kommen, ſo geſchieht das einmal in der vielleicht etwas op⸗ timiſtiſchen Hoffnung, daß wir auf dieſe Weiſe es den Stadtverordnetenverſammlungen ſpäterer Jahr⸗ gänge erſparen, immer wieder in gemeſſenen Zwiſchenräumen denſelben Beſchluß zu faſſen und Petitionen desſelben Inhalts dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu empfehlen; es geſchieht zum zweiten und vor allen Dingen deshalb, weil die neuerlichen wirtſchaftlichen Veränderungen in dem Spandauer Grenzgebiet es nach unſerer Auffaſſung geboten erſcheinen laſſen und geradezu nahelegen, die bauliche Erſchließung unſeres eigenen, an dieſes Spandauer Gebiet anſtoßenden Geländes etwas ſchärfer anzufaſſen und mehr zu beſchleunigen. Ich will hierzu gleich bemerken, daß auch der Magiſtrat nach dem Inhalt der Vorakten urſprünglich eine Stellung eingenommen hat, die die Erwartung erwecken mußte, es werde die Angelegenheit er⸗ heblich ſchleuniger erledigt werden. Bei der Be⸗ ratung über die erſte von mir erwähnte Petition im Jahre 1905 verlautete bereits, daß ein Bebauungs⸗ plan für dieſes Gelände fix und fertig ſei, daß nur gerade in dieſem Augenblicke die Veröffentlichung und Bekanntgabe des Bauplanes nicht opportun erſcheine. In unmittelbarem Zuſammenhange mit