504 Sitzung vom 21. Dezember 1910 deres — das Weſentliche liegt darin, daß uns dieſe wie es die Magiſtratsvorlage wollte, auf den Anleihemittel nicht belaſten, ſondern, obgleich ſie 1. Jannar feſtzuſetzen, oder nicht. Bei der Kürze Schulden ſind, uns Geld einbringen. Meine Herren, das iſt ohne weiteres erkennbar, wenn Sie ſich einmal die vorliegenden Zahlen ver⸗ gegenwärtigen. Die Anlage erhöht die Leiſtungs⸗ fähigkeit der Anſtalt um 21 Millionen Kubik⸗ meter Gas per Jahr. Im Jahre 1910 haben wir bei einer Leiſtung von 58 Millionen einen Über⸗ ſchuß von über 2 Millionen Mark nach Deckung der Zinſen und Amortiſationskoſten in unſern Etat einſetzen können. Es kann ſich danach jeder leicht ausrechnen, welche erklecklichen Summen in unſern allgemeinen Säckel fließen werden, je nachdem dieſe Einrichtung über kurz oder lang bis zur vollen Ausnutzungsfähigkeit in Anſpruch genommen wird. Dieſer Fall zeigt aber auch weiter ſehr deutlich, wie falſch es iſt, wenn man die Finanzkraft und die wirtſchaftliche Situation einer Stadt lediglich da⸗ durch beurteilen will, daß man gleichſam brutal, losgeriſſen von allen anderen Verhältniſſen, die Schuldenſumme der Stadt betrachtet, und daß man zu ganz groben Fehlſchlüſſen kommen muß, wenn man Städte, die man hinſichtlich ihrer finan⸗ ziellen Poſition vergleichen will, lediglich nach der Höhe ihrer Schuldverpflichtungen klaſſifiziert. Un⸗ ſere Verſammlung hat ſich in ihrer Majorität nie⸗ mals eine derartige Betrachtung zu eigen gemacht. Ich glaube, wir werden es auch in dieſem Falle nicht tun; auch der Ausſchuß wird es nicht tun. Ich bin überhaupt der Meinung, daß ſich der Ausſchuß mit der Deckungsfrage am allerwenigſten zu be⸗ ſchäftigen braucht. Wir können hier ruhig dem Wege, den uns der Magiſtrat vorſchlägt, folgen; denn dieſer Weg führt nicht zu einer finanziellen Kataſtrophe, ſondern im Gegenteil zu einer weiteren, erhöhten Proſperität unſerer Stadt. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Bericht⸗ erſtatters die Uberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern.) Vorſteher Kaufmann: Die Wahl dieſes Aus⸗ ſchuſſes wird erſt im nächſten Jahre vorgenommen, da bekanntlich die ſämtlichen in dieſem Jahre ge⸗ wählten Ausſchüſſe mit Ablauf des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Vermehrung der Zahl der Magiſtratsmitglieder. — Druckſachen 341, 351. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Röthig: Meine Herren, der von Ihnen zur Prüfung dieſer Frage eingeſetzte Ausſchuß hat ſich nach eingehender Be⸗ ratung einſtimmig für die Schaffung der neuen beſoldeten Stadtratsſtelle ausgeſprochen. Nur in folgenden Punkten ſchlägt er Ihnen eine Ab⸗ weichung teils vom Wortlaut, teils vom Inhalt der Magiſtratsvorlage vor. Wir waren uns zunächſt im Ausſchuſſe darüber einig, daß der neue Stadtrat ärztliche Privatpraxis grundſätzlich nicht ausüben darf. So kam es zur Faſſung des Ausſchußantrages unter b. Sodann wurde davon geſprochen, ob es ſich empfehlen würde, den Anfangstermin für die neue Stelle, der Zeit hielt es die Mehrheit des Ausſchuſſes nicht für zweckmäßig, den 1. Januar zu wählen. Ein Antrag, ſtatt deſſen den 1. April zu nehmen, wurde abgelehnt und dafür der 1. Februar gewählt. Die Mehrheit des Ausſchuſſes war der Anſicht, daß es ſich bei der Bedeutung der Vorlage empfehle, eher einen früheren als einen ſpäteren Termin zu be⸗ ſtimmen. Die Frage, ob die Stelle ausgeſchrieben werden ſoll oder nicht, ſowie Perſonenfragen wurden nicht erörtert, da der Ausſchuß der Anſicht war, daß dieſe Fragen nicht zu ſeiner Kompetenz gehörten. Dagegen wurde von dem zahlenmäßigen Verhältnis der beſoldeten zu den unbeſoldeten Magiſtratsmitgliedern geſprochen, wie es ſich nach der Schaffung dieſer neuen Stelle zeigen würde, und es wurde an der Hand ſtatiſtiſcher Zuſammen⸗ ſtellungen von anderen Städten darauf hingewieſen, daß wir uns bei dem Verhältnis von 11 beſoldeten zu 15 unbeſoldeten Magiſtratsmitgliedern durchaus im ſachgemäßen Rahmen bewegten. Eine längere Erörterung knüpfte ſich an den⸗ jenigen Teil der Motive der Magiſtratsvorlage, der von der vertrauensärztlichen Tätigkeit des neuen Stadtrats handelt. Wie Sie ſich erinnern werden, hatte der Magiſtrat vorgeſchlagen, daß der neue Stadtrat auch die vertrauensärztliche Unter⸗ ſuchung der anzuſtellenden Beamten, Lehrer und ſtädtiſchen Arbeiter übernehmen ſoll. Dagegen erhob ſich im Ausſchuß Widerſpruch. Es wurde — und zwar meiner Meinung nach mit Recht — darauf hingewieſen, daß es nicht angängig wäre, der oberſten entſcheidenden Inſtanz in der Leitung der geſundheitlichen Angelegenheiten auch den Entſcheid in vertrauensärztlicher Hinſicht zu über⸗ laſſen, und man war der Anſicht, daß es bei einer ſolchen Regelung der Frage, wenn überhaupt, nur ſehr ſchwer gegen den Entſcheid des neuen Stadtrats in vertrauensärztlicher Hinſicht ein Superarbitrium gäbe und der neue Stadtrat als Richter und Begutachter in einer Perſon leicht in eine ſchwierige Situation kommen könnte. Infolge⸗ deſſen hat der Ausſchuß beſchloſſen, der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung die Ihnen gedruckt vorliegende Reſolution zur Annahme zu empfehlen, nach der die Einrichtung der Stelle eines Vertrauensarztes, Kap. 1—11—6 für 1910 — Vergütung für ver⸗ trauensärztliche Unterſuchungen —, beibehalten werden ſoll. Die übrigen Ausſchußanträge liegen Ihnen in ihrer genauen Formulierung gedruckt vor. Ich be⸗ ſchränke mich darauf, Ihnen dieſe gedruckt vor⸗ liegenden Ausſchußanträge mit der Reſolution zur Annahme zu empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes einſtimmig wie folgt: a) Vom 1. Februar 1911 ab wird die Zahl der Magiſtratsmitglieder um einen beſoldeten Stadtrat vermehrt. b) Der beſoldete Stadtrat muß die Approbation als Arzt und eine beſondere Durchbildung in der Hygiene beſitzen, darf private ärztliche Praxis nicht ausüben und öffentliche Neben⸗ ämter nur mit Genehmigung der ſtädtiſchen Körperſchaften übernehmen. Er darf frei⸗