Sitzung vom 21. willig das Amt nur nach dreimonatlicher Kündigung aufgeben. Die Beſoldung wird — entſprechend dem Normalbeſoldungsetat für den Stadtſchulrat— folgendermaßen feſtgeſetzt: Anfangsgehalt — 9 000 ℳñ, 3 Alterszulagen nach je 3 Jahren 1000 ℳ, Höchſtgehalt 12 000 ℳ. * 27. 6. — Das Ortsſtatut vom — 1907 betr. die Zahl 40 9.7 der Magiſtratsmitglieder wird gemäß dem Beſchluſſe zu a abgeändert. e) Der für das laufende Rechnungsjahr er⸗ forderliche Gehaltsbetrag iſt dem Dispoſitions⸗ fonds zu entnehmen. Gleichzeitig erſucht die Verſammlung den Magiſtrat, die Einrichtung der Stelle eines Vertrauensarztes — Kapitel 1—11—6 für 1901 — Vergütung für vertrauensärztliche Unterſuchungen — beizubehalten.) Vorſteher Kaufmann: Punkt § der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilungen betr. Sekretärſtellen. — Druckſachen 306, 316 und 352. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, der Ausſchuß, den Sie eingeſetzt haben, hat eingehende Darlegungen des Magiſtrats ent⸗ gegengenommen, durch welche der Magiſtrat ſei⸗ nen Standpunkt in der Angelegenheit zu be⸗ gründen verſucht hat. Ich muß von vornherein be⸗ merken, daß dieſe Darlegungen uns — ich glaube ſagen zu dürfen: ſämtliche Mitglieder des Aus⸗ ſchuſſes — in unſerer Auffaſſung nicht umzu⸗ ſtimmen vermocht haben; im Gegenteil konnten wir nur wiederholt feſtſtellen, daß alles, was über den Normaletat ſeitens des Magiſtrats und unſerer⸗ ſeits verlautbart worden iſt, ſei es in Vorlagen, ſei es in Ausführungen in dieſer Verſammlung, nur dahin ausgelegt werden kann, daß die Aſſiſtenten, wie es in der damaligen Vorlage heißt, in der Regel nach 12 jähriger Dienſtzeit in die Sekretärſtellen einrücken ſollten. Wir haben uns auch nicht davon überzeugen laſſen können, daß in dieſer Angelegen⸗ heit die Bedürfnisfrage bisher irgendeine Rolle geſpielt hat; im Gegenteil iſt feſtgeſtellt worden, daß bei der Annahme des Normaletats ſeinerzeit 25 Stellen neugeſchaffen worden ſind, ohne daß hierfür ein Bedürfnis geltend gemacht wurde, und ohne daß die in jene 25 Stellen aufgerückten Beamten in ihrer Tätigkeit irgendeine Anderung erfahren haben. Was der Magiſtrat uns ausgeführt hat, läßt ſich im weſentlichen in folgende Punkte zuſammen⸗ faſſen. Er hat uns zunächſt auf Grund eines ſehr umfaſſenden Zahlenmaterials den Nachweis ge⸗ führt, daß die Aſſiſtenten in Charlottenburg gut geſtellt ſind, ſehr gut im Vergleich zu den ent⸗ ſprechenden Beamtenkategorien in Reich und Staat, günſtig aber auch im Vergleich zu den Aſſiſtenten in den übrigen weſtlichen Vororten von Berlin. Der Magiſtrat hat dargelegt, daß, wenn nach 15 Jahren unſere Aſſiſtenten in die Sekretärſtellen aufrückten, das Verhältnis ungefähr ſo ſein würde, wie es den Schöneberger Beſoldungsverhältniſſen entſpricht, und er hat daraus gefolgert, daß, wenn ein Aufrücken immer oder in der Regel ſchon nach 12 Jahren ſtattfinden ſollte, dieſe Verbeſſerung — Dezember 1910 505 auch im Hinblick auf den früheren Zuſtand — ſo unverhältnismäßig groß wäre, daß das nicht in der Aeſech der Gemeindekörperſchaften gelegen haben könnte. Um dazu gleich Stellung zu nehmen, ſo iſt daran zu erinnern, daß damals die Abſicht des Magiſtrats nach ſeiner Vorlage dahin ging, die Bezüge gerade dieſer Beamtenkategorie, die er als das „Rückgrat der ſtädtiſchen Verwaltung“ bezeichnete, beſonders zu erhöhen, weil die früheren Verhältniſſe für ſie beſonders ungünſtig geweſen ſind, und wir infolgedeſſen keinen Anlaß hatten, aus einer uns vorgeſchlagenen erheblichen Steigerung Zweifel an der Richtigkeit des Vorſchlags herzuleiten. Der zweite Punkt, auf den der Magiſtrat die Betonung legte, iſt der, daß bei einer Stellung der Aſſiſtenten, wie wir ſie verlangen, die Aſſiſtenten zu nahe in ihrer Gehaltsſkala der nächſthöheren Kategorie, der Kategorie der geprüften Sekretäre, kommen, und dadurch die Gefahr beſtehe, der Anreiz, ſich der Sekretärprüfung zu unterziehen, würde ſich vermindern zum Nachteil der ſtädtiſchen Verwaltung. Es läßt ſich dieſem Moment eine gewiſſe Bedeutung nicht abſprechen. Indeſſen wird man vom Standpunkt der Beamtenkategorien, um die es ſich hier handelt, darauf hinweiſen müſſen, daß dieſem Übelſtande auch dadurch abge⸗ holfen werden könnte, daß die geprüften Sekretäre eine Verbeſſerung erfahren, die dieſen Abſtand beſeitigte. Jedenfalls iſt das eine wie das andere eine Er⸗ wägung, die man wohl de lege ferenda anſtellen kann, wenn es ſich darum handelt, eine Vorlage zu beſchließen, die aber nach der Anſicht der Aus⸗ ſchußmitglieder der beſchloſſenen Vorlage gegen⸗ über nicht ins Gewicht fällt. Dasſelbe gilt von dem finanziellen Effekt, der jährlich höchſtens einige tauſend Mark be⸗ tragen würde. Auch dieſes Moment halten wir ge⸗ wiß nicht für ſo ſtark, um unſere Auffaſſung irgend⸗ wie beeinfluſſen zu können. Wenn wir alſo im Ausſchuß die Auffaſſung bei⸗ behalten haben, die hier wiederholt von den Red⸗ nern der verſchiedenen Fraktionen vertreten worden iſt, ſo iſt es uns andererſeits nicht gelungen, den Magiſtrat von ſeinem bisherigen Standpunkt zu ent⸗ fernen. Infolgedeſſen ſahen wir uns vor die Frage geſtellt, ob es zweckmäßig wäre, beiderſeits auf den entgegengeſetzten Standpunkten ſtehen zu bleiben oder eine Verſtändigung herbeizuführen. Meine Herren, wir waren darin einig — das war vielleicht das einzige, worin wir mit dem Magiſtrat in der Ausſchußberatung von vornherein einig waren —, daß es ſich nicht empfiehlt, einen Konflikt herbei⸗ zuführen, einen Konflikt, der auf das Anſehen der ſtädtiſchen Körperſchaften kein erfreuliches Licht werfen würde, der aber vor allen Dingen nicht im Intereſſe der Beamten läge aus Gründen, die ich bereits in der vorigen Sitzung angeführt habe. Wir waren ſonach einig in dem Wunſche, zu einer Verſtändigung zu gelangen, und deshalb haben wir die aus der Vorlage erſichtlichen Beſchlüſſe, und zwar einſtimmig, gefaßt. Ich ſchicke eine Bemerkung voraus, die zur Auslegung der Magiſtratsvorlage wichtig iſt. Es findet ſich in der Magiſtratsvorlage die Beſtimmung, es ſolle eine Höchſtgrenze für das Aufrücken nicht geben. Von den Herren Vertretern des Magiſtrats iſt das dahin erläutert worden, daß die Möglichkeit beſtehen ſollte, Beamte, die aus irgendwelchen