Sitzung vom 21. Dezember 1910 einanderſetzungen reichlichen Anlaß Der Magiſtrat ſelbſt hat ſowohl in ſeiner Vorlage als durch den Mund des Herrn Bürgermeiſters hier zum Ausdruck gebracht, daß nach drei Jahren eine Neuregelung ſtattfinden ſoll, entweder durch eine dann gebotene abermalige Reviſion des Nor⸗ maletats oder durch eine beſondere Vorlage, und es wird alsdann Sache des Magiſtrats und der Stadtverordnetenverſammlung ſein, ein Defini⸗ tivum zu ſchaffen, das allen gerechten Anforderungen entſpricht. (Bravo!) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, damit nicht wieder aus dem Schweigen des Ma⸗ giſtrats irrtümliche Schlüſſe gezogen werden, halte ich es doch für zweckmäßig, die Erklärung abzugeben, daß es unzutreffend ſein würde, wenn aus dem Referat des Herrn Referenten entnommen würde, als ob die Vertreter des Magiſtrats im Ausſchuß irgendwie Erklärungen abgegeben hätten, die ge⸗ eignet ſein könnten, den Magiſtrat ſchon auf eine Zuſtimmung zu den hier erörterten neuen Anträgen zu binden. Es iſt wiederholt betont worden, daß dem Magiſtrat natürlich die volle, nach jeder Rich⸗ tung unbeengte Prüfung dieſer Beſchlüſſe vor⸗ behalten bleiben müſſe; teilweiſe ſind ſogar nicht unerhebliche Bedenken gegen dieſe Beſchlüſſe gel⸗ tend gemacht worden. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, dem eingehenden Referat des Herrn Kollegen Meyer habe ich nur wenige Worte hinzuzufügen. Ich möchte nur auch meinerſeits nochmals betonen, daß das Entgegenkommen der Stadtverordneten⸗ verſammlung in der Angelegenheit ein ganz be⸗ deutendes iſt, (Sehr richtig!) das Entgegenkommen der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung, ſoweit ſie ſich auf den Standpunkt des Ausſchuſſes ſtellt. Wir geben dabei den prinzipiellen Standpunkt, den wir früher eingenommen haben, vollkommen auf, und wir betreten die Bahn, die der Magiſtrat vor einem Jahre gewieſen hat. Ich möchte aber nicht unterlaſſen, noch auf einen Punkt hinzuweiſen, der in der erſten Be⸗ ratung vor 14 Tagen eine Rolle geſpielt hat. Ich habe ſeinerzeit darauf aufmerkſam gemacht, daß die Bedürfnisfrage hierbei eigentlich gar nicht in Frage kommt. Der Herr Berichterſtatter hat Ihnen auch ſchon mitgeteilt, daß die 25 Aſſiſtenten, die damals zu Sekretären befördert wurden, in genau der gleichen Weiſe ſpäter beſchäftigt worden ſind, wie vorher. Der Magiſtrat hat nach meiner Anſicht uns im Ausſchuß auch keine vollkommen befrie⸗ digende Auskunft nach der Richtung gegeben, daß die Bedürfnisfrage etwa von Bedeutung ſei. Wenn im Ausſchuß ein Antrag auf Streichung der be⸗ treffenden Worte in Nummer 2 mit nur 7 gegen 5 Stimmen abgelehnt worden iſt — das iſt ja aus dem Protokoll nicht zu erſehen —, ſo iſt die Majorität, ſoviel mir bekannt iſt, dabei von ganz beſtimmten Gründen ausgegangen. Das möchte ich hervor⸗ heben. Sie iſt weſentlich davon ausgegangen, daß es einen eigentümlichen Eindruck hervorrufen könnte, wenn die Stadtverordnetenverſammlung den Beſchluß faßte, daß ein Bedürfnis, das der Ma⸗ giſtrat für vorliegend erachtet, nicht berückſichtigt werden, daß die Bedürfnisfrage nicht geprüft werden ſollte. Selbſtverſtändlich werden die Stadt⸗ 507 gegeben hat. verordneten immer die Bedürfnisfrage als die wichtigſte anſehen und werden ſich niemals auf den Weg begeben können, zu ſagen: wenn der Magiſtrat ein Bedürfnis nicht für vorliegend erachtet, dann wollen wir trotzdem eine Stelle ſchaffen. Aus dieſem Grunde, weil leicht ein auf Streichung dieſer Worte hinzielender Beſchluß mißver⸗ ſtanden werden könnte, hat ein Teil der Kollegen in dieſem Sinne geſtimmt, und dadurch iſt es ge⸗ kommen, daß dieſe Frage ausſcheidet, daß wir auch in dieſer Frage gewiſſermaßen dem Magiſtrat nachgegeben haben. Ich hoffe, daß der Magiſtrat ſich nunmehr auf den Standpunkt des Ausſchuſſes, der hoffentlich einſtimmig angenommen werden wird, ſtellt und daß wir auf dieſe Weiſe zu einer befriedigenden Löſung der Angelegenheit gelangen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Meyer (Schlußwort): Ich bin derſelben Auffaſſung wie der Herr Bürger⸗ meiſter und glaube, das auch zum ſcharfen Ausdruck gebracht zu haben; ich habe eine ausdrückliche Wen⸗ dung dieſer Art in meinem Referat gebraucht. Dagegen lege ich Gewicht darauf, daß ich habe ausführen wollen, wie unſere Beſchlüſſe aufzu⸗ faſſen ſind, wenn ihnen der Magiſtrat beitritt, hinſichtlich der Beſetzung der Stellen und der⸗ gleichen, und in dieſer Beziehung ſtelle ich feſt, daß der Herr Bürgermeiſter mir nicht widerſprochen hat. (Die Verſammlung beſchließt, unter Annahme des Antrages der Stadtv. Meyer und Gen. auf Erſetzung des Wortes „Titel“ durch „Amtsbezeich⸗ nung“, nach dem Antrage des Ausſchuſſes ein⸗ ſtimmig, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſammlung nimmt Kenntnis von den Punkten 1 und 2 der vom Magiſtrat aufgeſtellten Grundſätze für die Neubeſchaffung und Beſetzung von Stellen in der Klaſſe B IIIb, Gehaltstafel Nr. 19 (ungeprüfte Sekretäre) und erſucht den Magiſtrat a) in dem Punkte 3, Zeile 7 der Grundſätze ſtatt „je 4 neue Stellen“ einzuſetzen „je 6 neue Stellen“. b) als Punkt 4 aufzunehmen: Die Amtsbezeichnung „Sekretär“ wird den Sekretariats⸗Aſſiſtenten (Klaſſe IV a) unabhängig von etwa frei wer⸗ denden Stellen in Klaſſe B IIIb am 1. Juli desjenigen Etatsjahres ver⸗ liehen, in dem ſie bis dahin eine 12⸗ jährige Dienſtzeit erreicht haben.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 9 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Ban von zwei Häuſern für Leicht⸗ kranke. — Druckſache 353. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, die Vorentwürfe für die beiden zu errich⸗ tenden Baulichkeiten haben uns ſchon einmal hier beſchäftigt — nicht nur die Entwürfe, ſondern auch die Koſten, die der Bau verurſachen würde. Wir haben dem Voranſchlage zugeſtimmt und ſtehen heute vor der letzten Bewilligung. Das Projekt iſt, glaube ich, Ihnen allen betannt, nicht nur dadurch, daß es hier ſchon mal ausgelegen hat, ſondern es iſt