508 Sitzung vom 21. in ſo vielen Kommiſſionen geweſen, daß es faſt jeder einzelne von uns kennt: aus der Krankenhaus⸗ deputation, der Baudeputation, der gemiſchten De⸗ utation, der Hochbaudeputation uſw. Überall haben die uns jetzt vorliegenden Projekte Zu⸗ ſtimmung gefunden und, wie ich Ihnen ſchon eben ſagte, haben uns die Koſten, die wir heute zu be⸗ willigen haben, gleichfalls ſchon beſchäftigt. Es iſt zu dem Projekt nichts hinzugekommen, was Sie nicht ſchon alle kennen. Aus dieſem Grunde, glaube ich, liegt keinerlei Veranlaſſung vor, daß ich Sie bitten ſollte, die Sache in einen Ausſchuß zu ſchicken. Vielmehr glaube ich noch einmal Ihnen ſagen zu müſſen: es iſt alles ſo klar, wie es nur ſein kann. Die Rech⸗ nungsprüfungsſtelle hat nachgerechnet, und es hat ſich auch da gezeigt, daß das, was uns von der Hochbaudeputation vorgelegt iſt, ſtimmt. Alles ſpricht dafür, daß ich Sie bitte, die Magiſtrats⸗ vorlage in ihren beiden Punkten anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Dem Bauentwurf vom 1. Dezember 1910 betr. die Errichtung von 2 Häuſern für Leicht⸗ kranke auf dem Krankenhausgrundſtück in Weſtend, einſchließlich Erweiterung der auf dieſem Grundſtück vorhandenen Dampfkeſſel⸗ anlage, wird zugeſtimmt. . Die anſchlagsmäßigen Koſten in Höhe von 536 000 ℳ ſind aus Anleihemitteln zu be⸗ ſtreiten.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Antrag der Stadtv. Otto und Gen. betr. Woh⸗ nungsgeldzuſchuß der Oberlehrer. Druck⸗ ſache 354. Der Antrag lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, bei der bevorſtehenden Neuregelung des Wohnungs⸗ geldzuſchuſſes der ſtädtiſchen Oberlehrer auch eine Neufeſtſetzung der penſionsfähigen An⸗ rechnung vorzunehmen, die die beſtehenden Härten beſeitigt. Antragſteller Stadtv. Otto: Meine Herren, der Antrag, der Ihnen vorliegt, hat ſo zahlreiche Unterſchriften aus der Verſammlung gefunden, daß mit ſeiner Annahme als ſicher gerechnet werden darf. Ich werde mich deshalb in ſeiner Begründung auf das notwendigſte beſchränken. Der Antrag ſpricht von ſtädtiſchen Oberlehrern, ſchließt aber auch in ſich die Direktoren der höheren Lehranſtalten und die Lehrkräfte in der Kunſt⸗ gewerbe⸗ und Handwerkerſchule, die denſelben Wohnungsgeldzuſchuß wie die ſtädtiſchen Ober⸗ lehrer bekommen. Der Antrag ſetzt als gegeben voraus, daß das Wohnungsgeld dieſer Gruppen auch in Charlottenburg entſprechend der Neu⸗ regulierung der Wohnungsgeldzuſchüſſe erhöht werden wird. Der Wohnungsgeldzuſchuß betrug bisher 1200 ℳ, er beträgt ſeit dem 1. April dieſes Jahres 1300 ℳ, und ich nehme an, daß dieſe Er⸗ höhung für Charlottenburg vom Magiſtrat noch beantragt werden wird. Dezember 1910 Zur penſionsfähigen Berechnung wurden von dieſen 1200 ℳ bisher 800 ℳ vom Staate heran⸗ gezogen, und die Stadt Charlottenburg hat bei der letzten Reviſion des Normaletats ſich ebenfalls auf dieſen Standpunkt geſtellt und berechnet nur 800 tℳ für die Penſionierung. Im Staate iſt dieſer Satz inzwiſchen auf 874 ℳ erhöht worden, der ſich aus dem Durchſchnitt ſämtlicher gezahlten Wohnungs⸗ geldzuſchüſſe ergibt. Es iſt alſo ohne weiteres auch anzunehmen, daß für die Stadt Charlottenburg eine Erhöhung der bisher 800 ℳ. betragenden venſionsfähigen Summe eintritt. Der Antrag wünſcht nun, daß die Erhöhung dieſer Summe ſich nicht beſchränke auf die Einſetzung des ſtaatlichen Durchſchnitts von 874 ℳ, ſondern über dieſen ſtaat⸗ lichen Durchſchnitt hinausgehen möge. Der Antrag ſieht davon ab, nach der Richtung eine beſtimmte Norm zu wünſchen. Er ſpricht nur im allgemeinen von Härten, die durch die Neu⸗ feſtſetzung beſeitigt werden möchten. Dieſe Härten beſtehen zweifellos. Ich weiß, daß auch im Beſitze der in dieſem Falle beſonders zuſtändigen Mit⸗ glieder des Magiſtrats ſich eine Denkſchrift befindet, die auf dieſe Härten des näheren eingeht. Ich will mich deshalb beſchränken, aus dieſer Denkſchrift nur einige beſonders charakteriſtiſche Zahlen Ihnen anzuführen. Die Penſion für einen Oberlehrer in Charlottenburg würde unter beſtimmten Voraus⸗ ſetzungen bezüglich des Dienſtalters und der ange⸗ rechneten Hilfslehrerjahre weniger betragen: 490 ℳ als in Grunewald, 420 ℳ als in Schöneberg und Wilmersdorf, und 280 ℳ als in Berlin, Friedenau, Oberſchöneweide, Rixdorf und Schmargendorf. Legen Sie ein Dienſtalter von 20 Jahren und 4 Hilfslehrerjahre zugrunde, ſo beträgt die Penſion in Charlottenburg 660 ℳ weniger als in Schöne⸗ berg, und in Grunewald ſogar 720 ℳ mehr als in Charlottenburg. Eine derartige Verringerung der Penſion hat entſprechend auch eine Verringerung der Sätze des Witwen⸗ und Waiſengeldes zur Folge. Dieſe Verringerung würde in dem letzterwähnten Falle 369,60 ℳ. weniger betragen für eine Char⸗ lottenburger Oberlehrerwitwe mit zwei Kindern als in Schöneberg und Wilmersdorf und 403,20 ℳ weniger als in Grunewald. Und unter noch anderen Vorausſetzungen, nämlich bei 17 Dienſtjahren und 4 Hilfslehrerjahren, in einem Falle, wo gerade ganz junge Oberlehrer penſioniert werden müßten, ſtei⸗ gern ſich die Zahlen, ſo daß die Penſion in Friedenau mehr betragen würde 495 ℳ, in Rixdorf 550 ℳ, in Wilmersdorf und Schöneberg 605 ℳ und in Grunewald ſogar 990 ℳ, und die Witwen⸗ und Waiſenbezüge weniger in Charlottenburg 277,20 ℳ als in Friedenau, ſich ſteigernd auf 546,40 weniger als in Grunewald. Meine Herren, dieſen Zahlen gegenüber werden Sie es gerechtfertigt finden, wenn der Antrag von Härten ſpricht, die offenbar für die penſionierten Oberlehrer und ihre Witwen und Waiſen beſtehen, und deshalb will der Antrag den Magiſtrat bitten, dieſe Härten zu beſeitigen. Das geſchieht am beſten, wenn der geſamte Wohnungsgeld⸗ zuſchuß als penſionsberechtigt an⸗ geſehen wird, und ich möchte bei dieſer Gelegenheit ausdrücklich erklären, daß es dem Wunſche der Unterzeichner des Antrages entſprechen würde, wenn der Magiſtrat in dieſer Weiſe verführe. Ich will nicht unterdrücken, daß bei der Reviſion des Normaletats im Jahre 1908 der Magiſtrat für ſeinen Standpunkt wohlerwogene Gründe vor⸗