Sitzung vom 21. Dezember 1910 dem Bürgerhauſe und dem Auguſte⸗Viktoria⸗ Hauſe, am äußerſten Ende der Sophie⸗Charlotten⸗ Straße. Dies Gelände gab zu zweierlei Arten von Schwierigkeiten Veranlaſſung. Die eine iſt in⸗ zwiſchen beſeitigt, die andere noch nicht. Die eine beſtand darin, daß die Sophie⸗Charlotten⸗Straße verlängert werden ſoll und aus dieſem Anlaß Terrainſchwierigkeiten vorhanden waren, die aber inzwiſchen behoben ſind, ſo daß wir über das Terrain hier verfügen können. Die zweite Schwierigkeit iſt noch nicht erledigt; es war in Ausſicht genommen, hier auch einen Spielplatz einzurichten, und es iſt noch nicht endgiltig entſchieden, ob er nicht einge⸗ richtet werden ſoll. Wenn dieſer Spielplatz dort angelegt werden ſollte, weil ein anderer geeigneter Spielplatz in der inneren Stadt in Charlottenburg nicht vorhanden iſt, ſo wird es unmöglich, dort das eret zu errichten. Dieſe Frage iſt noch nicht geklärt. Stadtv. Scharnberg: Meine Herren, ich kann mich nach den Ausführungen der beiden Herren Vorredner kurz faſſen. Ich bitte aber doch, nach den Ausführungen des Herrn Stadtrats Samter in Er⸗ wägung zu ziehen — der Magiſtrat hat die Not⸗ wendigkeit ſeit November 1905 anerkannt —, daß wir uns mit dieſem Grundſtück nicht beſcheiden dürfen, wenn ein paritätiſches Waiſen⸗ haus in Ausſicht genommen wird. Ich glaube, nicht zu irren, daß wir jetzt an 200 Waiſen in Char⸗ lottenburg haben, die geteilt in andern Anſtalten untergebracht ſind. Da ergibt ſich wohl die Not⸗ wendigkeit zur Errichtung eines Waiſenhauſes. Allem Anſchein nach iſt, wie die Sache ſeit 1906 behandelt worden iſt, wohl keine Ausſicht vor⸗ handen, daß wir es in der Sophie⸗Charlotten⸗Straße errichten. Wenn es doch der Fall ſein ſollte, ſo würde ich das mit Freude begrüßen. Ich möchte nur noch, weil im Jahre 1908 von allen Seiten die Notwendigkeit und das Bedürfnis anerkannt wor⸗ den iſt, den Magiſtrat erſuchen, daß er endlich ein⸗ mal in die Materie hineinſteigt und uns eine Vor⸗ lage macht. Vorſteher Kaufmann: Ich möchte meinen, daß es dem Magiſtrat doch zur Erwägung anheim geſtellt werden ſollte, ob tatſächlich ein Spielplatz hier notwendig iſt, da wir den großen Spielplatz auf Weſtend nunmehr zur Verfügung haben. In demſelben Stadium, wie der Magiſtrat in ſeiner Antwort ſagt, befindet ſich die Angelegen⸗ heit doch nicht mehr; damals hatten wir ja den Spiel⸗ platz noch nicht, da konnte die Notwendigkeit der Errichtung des Spielplatzes an der Sophie⸗Char⸗ lotten⸗Straße wohl erwogen werden. Das iſt jetzt hinfällig geworden ſeit der Errichtung des Spiel⸗ platzes auf Weſtend. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis und be⸗ 102 nach dem Vorſchlage des Vorſtandes, wie folgt: Die Verſammlung erwartet jedoch, daß die endgültige Erledigung der Angelegenheit im Jahre 1911 erfolgt.) Frage 5: Am 8. September 1909 hat die Ver⸗ ſammlung dem Bau eines Schulgebäudes für eine Oberrealſchule auf dem Grundſtück Schillerſtr. 124/126 nach dem Vorentwurf 513 vorbehaltlich der Vorlage des Bauentwurfs und eines Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Wann wird der Bauentwurf vorgelegt werden? Die Antwort haben die Herren vor ſich. Auch hier beantragt der Vorſtand Kenntnisnahme. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Frage 6: Am 22. Juni 1910 hat die Verſammlung den Magiſtrat um eine Vorlage behufs An⸗ derung des § 5 der Wertzuwachsſteuerordnung erſucht. Wann iſt die Vorlage zu erwarten? Der Magiſtrat ſagt, in Anbetracht der ſchwe⸗ benden Reichswertzuwachsſteuerverhandlungen wäre der Zeitpunkt für die Reviſion jetzt wohl nicht der richtige. Der Vorſtand ſchlägt Kenntnisnahme vor. Stadtv. Meyer: Meine Herren, wir haben gegen die bisherige Behandlung der Sache durch den Magiſtrat gewiſſe Bedenken. Ich erinnere daran, daß wir ſeinerzeit die Wertzuwachsſteuer⸗ vorlage in großer Eile angenommen haben und uns dabei bewußt waren, daß ſie gewiſſe Mängel haben könnte, deren ſchleunigſte Verbeſſerung in Ausſicht genommen wurde. Ich hätte nun gewünſcht — und meine Fraktionsfreunde mit mir —, daß etwa ſich herausſtellende Fehler, gleichviel auf welchem Gebiete ſie liegen, — und aus der Antwort des Magiſtrats geht ja hervor, daß auch er reviſions⸗ beduͤrftige Mängel in der Vorlage anerkennt mit derſelben Beſchleunigung ausgemerzt werden wür⸗ den, wie damals die Annahme der Vorlage vor ſi ging, damit irgendwelche Nachteile für Charlotten⸗ burg ſich aus der Steuer ſelbſt nicht ergeben. Zu unſerm Bedauern iſt das in den vielen Monaten, die hinter uns liegen, und in denen ja das Schickſal der Reichswertzuwachsſteuer dauernd ſehr zweifel⸗ haft geweſen iſt, nicht geſchehen. Nun hat ſich allerdings jetzt gerade die Lage geändert, indem die Annahme der von der Kommiſſion beratenen Reichswertzuwachsſteuervorlage in den Bereich einer nahen Möglichkeit gerückt iſt. Unter dieſen Um⸗ ſtänden wollen auch wir heute nicht die Anregung geben, ſchleunigſt noch eine derartige Reviſion zu bewirken. Aber es ſcheint doch wünſchenswert, daß der Magiſtrat eine Vorlage derart ausarbeitet, damit, falls die Vorlage des Reiches abgelehnt wird oder aber die Reichstagsverhandlungen, was ja auch ſehr leicht möglich iſt, ſich noch verzögern ſollten, es uns möglich iſt, eine etwaige Anderung unſeres Ortsſtatuts alsbald zu beſchließen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, ich muß Herrn Kollegen Meyer mehrfach wider⸗ ſprechen. Meine Freunde haben gegen das Vor⸗ gehen des Magiſtrats in dieſer Richtung gar kein Bedenken. (Heiterkeit. Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es iſt auch nicht richtig, daß aus der Antwort des Magiſtrats hervorgeht, daß der Magiſtrat reviſions⸗ bedürftige Fehler in der Vorlage entdeckt hat. Aus der Antwort des Magiſtrats geht nur hervor, daß er im Prinzip geneigt iſt, in eine Reviſion der Steuerordnung einzutreten. Das iſt ganz etwas anderes, als daß reviſionsbedürftige Fehler in der Vorlage ſind; ſondern darin kommt zum Ausdruck,