516 wieder bis zu dieſem Etat hinausgeſchoben hätte,weil doch dieſe Debatte vielleicht die Anregung dazu geben kann, daß der Magiſtrat nun wenigſtens in dieſen Etat die richtigen Zahlen einſetzt, daß er Gerechtigkeit walten läßt nach beiden Seiten, ſo⸗ wohl dem Unternehmer gegenüber wie auch dem Mülletat gegenüber. Dieſen Wunſch möchte ich jetzt noch nachträglich ausſprechen; inwie⸗ weit es möglich iſt, das im nächſten Etat durch⸗ zuführen, kann ich heute nicht beurteilen, da es ja in die verſchiedenſten Reſſorts eingreift; aber ich glaube, daß der Wunſch, den ich hier ausſpreche, doch wohl berechtigt iſt. (Bravo!) Stadtrat Boll: Meine Herren, ich bedauere zunächſt lebhaſt, daß es uns nicht früher möglich ge⸗ weſen iſt, Ihnen eine neue abgeſchloſſene Vorlage auf Ihre verſchiedenen Reſolutionen zugehen zu laſſen. Wir haben uns wirklich eifrig beſtrebt, mit der Polizei, die doch ein ſehr gewichtiges Wort mit⸗ zureden hat, zu einem Einverſtändnis zu kommen. Unſer Polizeipräſident iſt aber ſeinerſeits wieder von dem Berliner Polizeipräſidenten abhängig. Erſtens kam die Urlaubszeit dazwiſchen; dann ge⸗ ſtalteten ſich die Verhandlungen dadurch ſehr ſchwie⸗ rig, daß, wenn wir mit dem hieſigen Polizeipräſi⸗ denten einig waren, die Sache nach Berlin ging; dort ſtand man wieder auf einem anderen Stand⸗ punkt, dann kam die Sache wieder zurück, und ſo ging das hin und her. Wir hoffen aber, daß wir nun endlich ſo weit ſein werden, daß wir Ihnen Anfang nächſten Jahres eine neue Vorlage machen werden, indem wir Ihnen eine neue Polizeiver⸗ ordnung präſentieren — auf der ſich die ganze Sache aufbaut — und eine neue Gebührenordnung. Ich betone, daß ich es wirklich gar nicht genug be⸗ dauern kann, daß wir es nicht früher haben machen können; aber ich wiederhole: es war trotz unſerer Mühe — das ergeben die Akten — nicht früher möglich. Was nun Ihre Bedenken anbetrifft, Herr Stadtv. Jolenberg, ſo ſind das einige der vielen Zweifel, die wir durch die Neugeſtaltung der Sache zu löſen hoffen. (Stadtv. Jolenberg: Gar kein Zweifel!) — Sie ſagen: es iſt gar kein Zweifel; wir ſagen: die Sache iſt überaus ſchwierig. Das haben wir in den Verhandlungen mit der Polizei geſehen; auch in dem Magiſtratsausſchuß, der beſonders für dieſe Frage niedergeſetzt iſt, ergaben ſich ſehr be⸗ deutende Zweifel, die wir eben durch die neue Vor⸗ lage hoffen löſen zu können. Die Sache hat ſich ſo abgeſpielt. Nach der Po⸗ lizeiverordnung iſt das Müll aus den bewohnten Gebäuden abzuholen. In § 5 der Polizeiverord⸗ nung iſt von der Wegſchaffung des Schutts, Bau⸗ ſchutts und Unrats aus gewerblichen Betrieben die Rede. Die Unternehmerin hat ſeinerzeit eine Offerte abgegeben für die Wegſchaffung aus den bewohnten Gebäuden — das iſt die Offerte 1 — und eine zweite für die Wegſchaffung der Gewerbe⸗ abfälle aus nicht bewohnten Gebäuden. Nun kam die Unternehmerin im Laufe des Jahres an die Deputation heran — ſchon im vorigen Jahre —, es wäre doch eine Unbilligkeit, von ihr zu verlangen, daß ſie z. B. aus den Schulgebäuden, aus dem Oberverwaltungsgericht, aus den Hochſchulen, wo vielleicht nur eine Portierwohnung wäre, den gan⸗ zen Unrat, dieſe Unmenge von Schlacken abholen Sitzung vom 21. Dezember 1910 (ſolle und abſolut keine Gegenleiſtung dafür hätte. Die Deputation hat es eingeſehen, daß es unbillig war, das zu verlangen; ſie hat die ganzen Gebäude, die in Frage kamen, durchgeprüft und feſtgeſetzt, welche Gebäude als nicht bewohnt anzuſehen ſind. Daher iſt es gekommen, daß die Gebühr nur von dem Nutzungswert der bewohnten Teile dieſer Ge⸗ bäude erhoben wird, alſo bei einer Schule z. B. nur von der Schuldienerwohnung uſw., um der „Dreiteilung“ entgegenzukommen. Sie wiſſen, daß ſie damals in ſehr ſchlechten Verhältniſſen war; dies war eins von den „kleinen Mitteln“, um ihr zu helfen. Ich kann mich alſo darauf beſchränken, meine Herren, zu ſagen, daß eben die Deputation, in der Ihre Mitglieder ja auch ſitzen, zuſtändigerweiſe dieſen Fall ſo entſchieden hat, wie er augenblicklich behandelt wird. Ich ſpreche im übrigen wiederholt die Hoffnung aus, daß alle verſchiedenen Monita — dies iſt ja nicht das einzige, was die Hausbeſitzer hier vorzubringen haben — durch die Vorlage, die in Ausſicht ſteht, behoben werden. Ich bitte alſo abzuwarten, bis dieſe Vorlage an Sie herantritt. Stadtv. Dzialoszynski: Wenn ich Herrn Stadtrat Boll richtig verſtanden habe, ſo hat er als Erklärung dafür, daß der Müllabfuhrgeſellſchaft für die Wegſchaffung des Mülls aus den Ver⸗ waltungs⸗ und Geſchäftsgebäuden ein beſonderes Entgelt gewährt wurde, Billigkeitsgründe ange⸗ geben. Ich bin der Meinung, daß dieſer Grund nicht ſtichhaltig iſt. Wir ſind der Geſellſchaft ſo außerordentlich entgegengekommen durch Erhöhung der Gebühr und ſonſtige Erleichterungen im Ge⸗ ſchäftsverkehr, durch Darlehne, durch die Zins⸗ garantie uſw., daß alles ſeine Grenze haben muß, daß auch der Billigkeitsſtandpunkt verſagen muß, wo ein geſchriebener und rechtsverbindlicher Vertrag in Frage kommt. Dazu kommt noch eins. Ich habe eine Be⸗ gründung dahin vermißt, ob etwa die Geſellſchaft auch heute noch einer Unterſtützung oder einer liberalen Zuwendung oder einer Zuwendung aus Billigkeitsgründen überhaupt noch bedürftig iſt. Wir haben alle Veranlaſſung, feſtzuſtellen, wie denn die Geſellſchaft arbeitet, ob ſie überhaupt eines Zuſchuſſes bedarf. Ich habe des Weiteren von der Mitteilung des Magiſtratsvertreters Kenntnis genommen, daß der⸗ ſelbe ſein Möglichſtes getan hat, um die Erledigung der Anfrage zu beſchleunigen. Ich danke für dieſe Mitteilung. Sie iſt auch notwendig geweſen. Denn man hat in der Bürgerſchaft vielfach gefragt, wie es denn möglich ſei, daß dieſe Verhandlungen, welche ja unmittelbar nach dem 8. Dezember hätten eingeleitet werden ſollen und müſſen, länger als Jahresfriſt dauern konnten, und ich würde Herrn Stadtrat Boll dankbar ſein, wenn er zur weiteren Beruhigung der Bürgerſchaft eine aktenmäßige Darſtellung über den Gang der Verhandlungen zwiſchen dem Magiſtrat und dem Polizeipräſidium uns geben würde. Vorſteher Kaufmann: Ich möchte Herrn Kollegen Dzialoszynski, der eine Auskunft über die geſchäftliche Lage der Dreiteilung wünſcht, darauf verweiſen, daß dazu nicht der Platz bei dieſer An⸗ frage iſt, ſondern daß es ſich empfehlen würde, im Etatsausſchuß den Wunſch zu äußern. Hiermit iſt dieſe Frage abſolut nicht zu verquicken, und ich