28 ſtand eines Kommunalfriedhofs mit unſerer Vorlage im Zuſammenhang ſteht, will ich ihn gern noch ein⸗ gehender durch die Mitteilung ergänzen, daß der Ma⸗ giſtrat ausdrücklich beſchloſſen hat, für die Unterbrin⸗ gung von Urnen entſprechende Einrichtungen in dem Weichbilde der Stadt zu treffen, nach Möglichkeit durch die Schaffung eines Urnen ha i n s. Am lieb⸗ ſten wäre es dem Magiſtrat, er könnte den Urnenhain in Verbindung mit dem Kommunalfriedhof bringen. Sollte das aber nicht möglich ſein, ſo wird jedenfalls ein Urnenhain als beſondere Anlage geſchaffen wer⸗ den — auch eine gewiſſe Löſung der Kommunalfried⸗ hofsfrage in einem Umfange, wie ſie dem Magiſtrat ledenfalls möglich ſein wird, falls ſich die Schwierig⸗ keiten, die der Frage im großen entgegenſtehen, nicht überwinden laſſen. Stadtv. Otto: Ich möchte nur die Bitte an den Magiſtrat richten und damit die Anregung des Herrn Kollegen Vogel unterſtreichen, auch im Namen meiner ſämtlichen FTreunde, die Frage der Errichtung eines eigentlichen Gemeindefriedhofs nicht etwa, wie es nach den Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters den An⸗ ſchein haben könnte, in die zweite Linie zu rücken, ſondern die Schaffung eines ſolchen Gemeindefried⸗ hofs als die erſte Aufgabe anzuſehen. Wie wir in der Anleihe einen Gemeindefriedhof mit Urnenhalle be⸗ ſchloſſen haben, ſo wird es ſich auch am beſten für die Intereſſen der Bevölkerung Charlottenbergs erweiſen, wenn wir dieſes Projekt im Auge behalten. Ich hoffe alſo, daß der Magiſtrat nicht etwa nun den Gedanken an die Errichtung eines Gemeindefriedhofs beiſeite geſchoben hat und ſich damit tröſtet: wir werden eine Urnenhalle ſchaffen und in gewiſſem Sinne dasſelbe erreichen. Ich kann nur im Namen meiner Freunde betonen, daß wir großen Wert darauf legen, ſo bald wie möglich einen Gemeindefriedhof zu erhalten; denn die Verhältniſſe in Charlottenburg ſpitzen ſich derart zu, daß er als ein dringendes Bedürfnis erſcheint. (Sehr richtig!) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren! Ich kann nur erklären, daß der Magiſtrat keinesfalls die Urnenhalle oder den Urnenhain als einen Erſatz des Kommunalfriedhofs anſieht und ſich etwa darauf zurückziehen will. Er wird auch hinſichtlich der Frage des Gemeindefriedhofs weiterhin gern tun, was in ſeinen Kräften ſteht, wie ſchon wiederholt verſichert worden iſt. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung nimmt Kenntnis.) 2 Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch: Punkt 12 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Ausweiskarten für Reichstagswähler. — Druckſache 13. Die Sache kommt post festum; wir brauchen nicht weiter darüber zu verhandeln. Ich ſtelle feſt, daß die Verſammlung Kenntnis genommen hat. Punkt 13 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Ueberlaſſung von Turnhallen. Druckſache 14. (Die Beratung wird eröffnet.) Berichterſtatter Stadtv. Otto: Meine Herren! Ich beantrage, die Mitteilung des Magiſtrats ledig⸗ lich zur Kentnis zu nehmen. Der Antrag, der in der Sitzung vom 17. Jannar 1912 Mitteilung des Magiſtrats erwähnt iſt, wurde ge⸗ legentlich der Etatsberatung des vorigen Jahres von der Stadtverordnetenverſammlung angenommen. Ich glaube, behaupten zu dürfen, daß die Annahme dieſes Antrags bei ſehr ſchwacher Beſetzung des Hauſes durch eine Zufallsmehrheit erfolgt iſt; denn ein ganz ähn⸗ licher Antrag wurde im Jahre 1907 von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung, die ſich bis 1911 in ihrem Beſtande faſt gar nicht verändert hatte, abgelehnt, und ſelbſt ein milderer Antrag der Sozialdemokratie, der damals als Eventualantrag Hirſch eingebracht wurde, fand gleichfalls nicht Annahme in der Stadt⸗ verordnetenverſammlung. Ich will damit ſagen, daß, wenn die Stadtverordnetenverſammlung normal be⸗ ſetzt geweſen wäre, dieſer Antrag der Sozialdemo⸗ kratie gar nicht zur Annahme gelangt wäre, und zwar aus den Gründen, die der Magiſtrat in ſeiner Mit⸗ teilung kurz andeutet. Auch ich will mich darauf beſchränken, nun in aller Kürze noch einmal feſtzuſtellen, daß die Schul⸗ deputation, die in dieſem Falle zuſtändig iſt, den Antrag, der von der Stadtverordnetenverſammlung angenommen worden iſt, abgelehnt hat, und daß der Magiſtrat bei der Rechtslage, die augenblicklich be⸗ ſteht, und auf die ich auch nicht näher eingehen möchte, um eine womöglich ſehr lange Debatte zu verhindern, nichts dagegen tun will, ſondern ſich im Gegenteil dieſem Antrage der Schuldeputation angeſchloſſen hat. Ich bitte Sie, durch Kenntnis⸗ nahme ſich auf denſelben Standpunkt zu ſtellen. Stadtv. Dr Borchardt: Meine Herren, meine Freunde können ja ſchließlich bei der Mitteilung nichts anderes tun, als ſie zur Kenntnis nehmen. Aber wir nehmen ſie doch nur mit großem Bedauern zur Kenntnis. Noch mehr bedaure ich die Begründung des Herrn Referenten für dieſe einfache Kenntnisnahme. Mir iſt dieſe Begründung ſehr überraſchend gekom⸗ men. Sie gipfelt darin, einen Beſchluß der Stadt⸗ verordnetenverſammlung, der bei der augenblicklichen Sachlage dem Herrn Referenten und ſeinen Freun⸗ den vielleicht nicht bequem iſt, als quasi nicht vor⸗ handen hinzuſtellen, weil er vermutlich bei ſchwacher Beſetzung gefaßt worden ſei. Ja, meine Herren, wenn das Uſus und Gebrauch werden ſollte, dann werden Sie ſich nicht wundern, wenn als Konſequenz bei allen möglichen Gelegenheiten die Beſchlußfähigkeit feſtgeſtellt wird, um zu verhindern, daß Beſchlüſſe ſpäter als gleichſam nicht vorhanden hingeſtellt wer⸗ den, weil vermutlich die Beſetzung des Hauſes eine nicht gute war. Meine Herren, nach meiner Erinne⸗ rung war die Beſetzung im März vorigen Jahres bei der Etatsberatung, als der Antrag, auf den der Herr Berichterſtatter hinwies, beſchloſſen wurde, eine durchaus gute, es war Beſchlußfähigkeit vorhanden, vielleicht mehr vorhanden als gerade im gegenwär⸗ tigen Moment. Der Herr Referent wies darauf hin, daß ſein Zweifel an einer guten Beſetzung des Hauſes dadurch verſtärkt werde, daß ein ähnlicher Antrag längere Zeit vorher abgelehnt war. Aber, meine Herren, dieſer Hinweis ſteht doch auf recht ſchwachen Füßen. Es iſt vollkommen richtig, daß vor nunmehr beinahe fünf Jahren, vor 4½ Jahren, im Juni 1907, ein ähnlicher Antrag abgelehnt worden iſt — aber unter ganz anderen Umſtänden! Damals wurde der An⸗ trag abgelehnt, weil diejenigen Vorgänge, die die Schuldeputation zur Entziehung der Schulturnhallen für den in Frage ſtehenden Verein bewogen haben,