34 über ſtädtiſche Mittel verfügt wird, ohne daß die Stadtverordnetenverſammlung irgendeine Gelegenheit hatte, ſich dazu zu äußern. Wir erfahren ſo ganz nebenbei bei Gelegenheit der Vorlage, die dieſe Etats⸗ poſition verſtärken ſoll, daß ſeit dem 2. Januar be⸗ reits 18 Arbeiter nach Reppen abgeſchoben ſind, und daß der Magiſtrat zur Beſchäftigung dieſer Arbeiter dem Verein ſchon eine Beihilfe zahlt. Das halten meine Freunde für vollſtändig unzuläſſig; ſie ſind der Meinung, wenn der Magiſtrat mit dieſem Ver⸗ ein in Verbindung treten wollte, dann hätte er eine Vorlage an die Stadtverordnetenverſammlung machen müſſen, und die Stadtverordnetenverſammlung hätte dann Gelegenheit gehabt, ſich darüber zu äußern, ob ſie mit dieſer Art der Beſchäftigung Arbeitsloſer ein⸗ verſtanden iſt oder nicht. Ich will nicht verſchweigen, daß in den Reihen meiner Freunde keineswegs voll⸗ kommene Einſtimmigkeit darüber herrſcht, ob Arbeiter in dieſer Weiſe in Reppen zu beſchäftigen ſind oder nicht. Einzelne meiner Freunde wären wohl geneigt, einer ſolchen Beſchäftigung die Zuſtimmung zu geben. Freilich müßten wir die volle Sicherheit dafür haben, daß die Verweigerung der Annahme einer ſolchen Ar⸗ beit nicht etwa als Verweigerung einer nachgewieſenen Arbeit angeſehen wird. Wir ſind ja immer noch zum Teil wenigſtens — ſo optimiſtiſch zu glauben, daß aus dem Ausſchuſſe zur Beratung der Vorlage für die Arbeitsloſenfürſorge irgend ein greifbares Re⸗ ſultat herauskommen wird, und daß die Stadtver⸗ ordneten dieſe Vorlage in irgend einer auch für uns annehmbaren Form genehmigen werden. Wenn das der Fall iſt, dann wird zweifellos die gemeindliche Arbeitsloſenunterſtützung an Bedingungen gebunden ſein, ſie wird ſicher in einem ſolchen Falle nicht ge⸗ währt werden, wo der Betreffende eine ihm nach⸗ gewieſene geeignete Arbeit nicht annimmt. Es liegt bie Befürchtung nahe, daß, wenn die Gemeinde mit Reppen in Verbindung tritt, die Nichtannahme der⸗ artiger landwirtſchaftlicher Arbeit in Reppen als Ver⸗ weigerung nachgewieſener Arbeit angeſehen wird. Aus dieſem Grunde ſteht die Mehrzahl meiner Freunde dem In⸗Verbindung⸗Treten mit dieſem Ver⸗ ein außerordentlich mißtrauiſch gegenüber. Zum mindeſten müßte eine Garantie dagegen gegeben werden. Aber ganz abgeſehen davon ſind alle meine Freunde in der Anſchauung einig, daß der Magiſtrat auf keinen Fall berechtigt war, ohne ſich mit der Stadtverordnetenverſammlung ins Einvernehmen vorher zu ſetzen, dieſe Verbindung mit dem Verein in Reppen in die Wege zu leiten. Deswegen werden meine Freunde dem Antrag auf Ausſchußberatung zuſtimmen. Stadtv. Dr Landsberger: Meine Herren! Der Herr Magiſtratsvertreter hat in ſeinen Ausführungen geſagt, daß der Betrag, deſſen Bewilligung der Magi⸗ ſtrat von der Stadtverordnetenverſammlung erbittet, nicht genau hat gegriffen werden können. Wenn man das auch zugeſtehen kann, ſo muß man doch ſagen, daß ſonſt bei ähnlichen Vorlagen um Verſtärkungen eines Fonds anders verfahren worden iſt und ein ge⸗ wiſſer Anhalt wenigſtens angegeben wurde. Es wurde in der Regel entweder darauf hingewieſen, wieviel von dem betreffenden Fonds verbraucht iſt und wie⸗ viel vorausſichtlich noch erforderlich iſt oder welche Aufgaben unmittelbar der Erledigung harren. Das iſt in dieſem Falle allerdings nicht möglich. Um ſo mehr muß es Erſtaunen erregen, daß eben eine be⸗ ſtimmte Summe für dieſen Zweck jetzt ſchon gefordert Sitzung vom 31. Ja uar 1912 wird, deren Höhe noch gar nicht zu überſehen iſt, und daß ſie etwas willkürlich auf 12 000 ℳ gegriffen iſt: ſie konnte ebenſo gut auf das Doppelte oder den vierten Teil dieſer Summe gegriffen werden. Der Magiſtrat konnte ſo handeln, wie er es im Schlußſatz ausſpricht: „es werde keinen Bedenken unterliegen, mit der Einholung der Zuſtimmung für weitere Be⸗ träge zu warten, bis gegen Ende des Jahres ein Ueberblick über den Geſamtbedarf möglich iſt“. Aber er will einſtweilen anders vorgehen. 2 Meine Freunde halten deswegen eine Beratung in einem Ausſchuſſe für dringend erwünſcht. Sie hät⸗ ten den beſtehenden Ausſchuß zur Erörterung von Maßnahmen gegen die Arbeitsloſigkeit für geeignet erachtet, weil deſſen Mitglieder ſich, zum Teil ſeit langen Jahren, jedenfalls ſeit einer Reihe von Mona⸗ ten mit der Materie eingehend beſchäftigt haben, alſo auf dem Gebiete orientiert ſind, auch in all den Fra⸗ gen, die ſowohl vom Herrn Magiſtratsdezernenten wie vom Herrn Kollegen Dr Borchardt eben berührt worden ſind. Indes würden wir, wenn die Ver⸗ ſammlung es anders beliebte, dagegen keinen Wider⸗ ſtand erheben, daß ein Sonderausſchuß eingeſetzt würde. Man könnte ſich ja der vom Herrn Stadtver⸗ ordnetenvorſteher vorgeſchlagenen Modifikation an⸗ ſchließen, daß die Mitglieder des Sonderausſchuſſes dieſelben Perſonen wären, die dem andern Ausſchuſſe angehören. Im übrigen könnte ſich ja der allgemeine Ausſchuß ſehr wohl mit dieſer Angelegenheit auch beſchäftigen; nur würde zu verlangen ſein, daß er ad hoc und ſchleunig einberufen würde, damit in Bälde über dieſe Magiſtratsvorlage, abgeſehen von der andern früheren, entſchieden werden kann. Was die Begründung der Vorlage ſonſt anlangt, ſo billige ich die Maßnahme des Magiſtrats durch⸗ aus, einen Teil der Arbeitsloſen — es handelt ſich bisher bloß um 18 Perſonen — dem Vereine zu der wirklich von allen Seiten anerkannten Kulturaufgabe zu überweiſen, Oedland in fruchtbares Land zu ver⸗ wandeln. Man brauchte daran wirklich keinen An⸗ ſtoß zu nehmen. Gegenüber den Ausführungen des Herrn Dr Borchardt muß ich bemerken, daß ſicherlich tein Zwang auf die betreffenden Perſonen ausgeübt wird; ſie haben ſich eben, wie ausdrücklich hervor⸗ gehoben iſt, für dieſen Zweck gemeldet und zur Ver⸗ fügung geſtellt. Wir werden niemals bei der Ver⸗ ſorgung von Arbeitsloſen, wenn es ſich um Beſchäf⸗ tigungen an anderen Orten handelt, ſo vorgehen, daß wir ſie wider ihren Willen und zwangsweiſe dieſen Arbeitsſtellen überweiſen. Davon kann keine Rede ſein. Es kann auch nicht als Zurückweiſung einer nachgewieſenen Arbeit angeſehen werden, wenn eine ſolche Verſendung nach irgendeinem Orte — der Aus⸗ druck „Verſendung“ befindet ſich in der Begründung der Magiſtratsvorlage, er iſt nicht ganz glücklich ge⸗ wählt wenn eine ſolche Entſendung abgelehnt wird. Auch ſonſt ergeben ſich bei der Betrachtung der Magiſtratsvorlage eine Anzahl von Bedenken, welche die Prüfung in einem Ausſchuſſe wünſchenswert machen. Gegenwärtig hat der Magiſtrat ausgegeben oder auszugeben, wie er erwähnt, 525 ℳ an die Tief⸗ bauverwaltung, die einen Teil der Arbeitsloſen be⸗ ſchäftigt; in ſolchen Fällen wird nach alten Ab⸗ machungen ein Zuſchuß aus beſonderem Fonds ge⸗ währt, weil die Arbeitsloſen nicht ſo vollſtändig arbeitsfähig und kräftig ſind, wie ſonſt die Arbeiter der Verwaltung. Zweitens ſind als Zuſchüſſe für die in Reppen beſchäftigten Arbeiter 1100 ℳ vorgeſehen. Das macht in Summa rund 1600 ℳ, während hier