Sitzung vom 31. Januar 1912 Das Bedürfnis erſtreckt ſich weiter, wie Sie aus dem Koſtenanſchlage erſehen können, auf die Beſchaf⸗ fung der notwendigen Betten, ſowie des dazu ge⸗ hörigen Inventars, der Wäſche und der ſonſtigen Ausſtattungsſtücke, Federkiſſen, Matratzen, Woll⸗ decken; es iſt ja verſchieden je nach dem Zweck; ich bitte die Zahlen ſich hier anzuſehen, ſie ſind verſchieden ſe nach den einzelnen Poſitionen. Im ganzen wird für die Unterbringung neuer Betten bis zur Zahl von 820 in den jetzt vorhandenen Pavillons ein Betrag von 38 500 ℳ mehr erforderlich. Ich bitte, dieſen Betrag zu bewilligen. Für die Lieferung der Baracke, den Aufbau, die Entwäſſerungsanlagen, Beleuchtungsanlagen ſind im ganzen 19 500 ℳ erforderlich. Dieſe Summe würde beſonders zu bewilligen ſein. Das Inventar für die vorgeſehenen 20 Betten bleibt ja und würde bei den Betten für die 120 Leichtkranken wieder zu verwenden ſein. Es würde ſich alſo darum handeln, den Koſtenanſchlag von 19 500 ℳ für die Baracke zu be⸗ willigen. Es ſind von einzelnen Herren Bedenken dagegen geltend gemacht worden, dieſe Baracke aufzuſtellen, weil man meinte, man käme vielleicht ohne ſie aus. Es kann ſein, meine Herren, es kann aber auch um⸗ gekehrt kommen, und wenn Sie vor großen Schwie⸗ rigkeiten ſtehen, wenn die Diphtherieepidemie wieder um ſich greift oder andere epidemiſche Krankheiten kommen, ſo können Sie in Verlegenheit kommen, und wenn Sie jetzt etwas für das Krankenhaus tun, ſo iſt es doch zweckmäßig, es ſo zu tun, daß Sie allen Vorkommniſſen gewachſen ſind. Ich bitte, die Baracke zu bewilligen. Stadtv. Zander: Meine Herren! Als wir im Jahre 1904 das Krankenhaus bauten, wurde es bei 200 000 Einwohnern für 600 Betten berechnet, alſo für 100 000 Einwohner 300 Beten. Es kam dann ſpäter der Pavillon für Leichtkranke mit 62 Betten hinzu, und im letzten Winter iſt das Krankenhaus in der Höchſtzahl von 734 Betten belegt geweſen. Ver⸗ ſchiedene haben abgewieſen werden müſſen. Mit einem Male iſt über die Krankenhausverwaltung die Erleuch⸗ tung gekommen, daß man in dieſem ſelben Kranken⸗ hauſe auch 820 bis 826 Betten unterbringen kann, und nun kommt der Antrag, für dieſes Krankenhaus die genügende Zahl Betten in Bereitſchaft zu ſtellen. Wäre dieſe Erleuchtung alſo früher gekommen, ſo hät⸗ ten gar keine Kranken abgewieſen zu werden brauchen, und die geringe Summe, die für Betten und Ge⸗ brauchsgegenſtände jetzt beantragt wird, hätte eher bewilligt werden können. Wir würden alſo jetzt das Krankenhaus mit 820 bis 826 Betten belegen können. Dazu kommt mit dem 1. Oktober der Pavillon für Leichtkranke mit 120 Betten — alſo 940 Betten und die zweite Klaſſe, die ja bereits bewilligt iſt, mit 50 Betten. Das ſind etwa 1000 Betten; wir würden alſo bei unſerer jetzigen Einwohnerzahl in Charlot⸗ tenburg dann 100 Reſervebetten haben. Ich bitte, a anzunehmen. Zu b werden 30 000 ℳ für eine Baracke mit 20 Betten beantragt. Meine Herren, das iſt mir eigentlich unverſtändlich. Wenn in der Vorlage viel⸗ leicht noch geſtanden hätte, daß dieſe Baracke nicht belegt werden ſoll, ſondern für beſondere infektiöſe Krankheiten leerſtehen ſoll, wenn wir vielleicht ein⸗ mal die Cholera hierher bekommen oder etwas Aehn⸗ liches — trotzdem, wie ich glaube, die Baracke dann ja lange nicht ausreichen wird „dann hätte ich die Vorlage verſtanden. Wenn aber einfach eine Baracke 39 für 20 Betten beantragt wird mit einem Koſtenauf⸗ wande von 30 000 ℳ und 4 Hilfsperſonen, die dazu gebraucht werden ſollen und von denen wir ja noch nicht wiſſen, was ſie koſten, ſo kann ich nicht finden, daß eine Notwendigkeit hierfür vorliegt, beſonders da wir bis zum Oktober für 950 Kranke Platz haben werden und die Höchſtbelegung jetzt nur 734 geweſen iſt. Ich möchte alſo bitten, da für dieſe Baracke mit 20 Betten abſolut kein Grund vorliegt, b abzulehnen. Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren! Es war in der Tat eine Krankenhausnot eine Zeitlang bei uns vorhanden. Es iſt Ihnen auch in der Magiſtrats⸗ vorlage kundgegeben, daß namentlich eine Diphtherie⸗ und Scharlachepidemie bei den maßgebenden Per⸗ ſonen gewiſſe Beſorgniſſe über genügende Unterbrin⸗ gung von Kranken veranlaßt hat. In der Kranken⸗ hausdeputation war nur eine Stimme darüber, daß in der Tat der Krankenhausnot unbedingt geſteuert werden muß, und zwar mit ſofortiger Wirkung. Sie beſchloß eine Vermehrung der Bettenzahl in den vor⸗ handenen Krankenräumen, ſoweit es möglich war, ohne dem Krankenhausbetrieb hugieniſch irgendwie Eintrag zu tun; und da die Krankenhausverwaltung meinte, lediglich 30 Betten in dieſer Weiſe ohne Be⸗ einträchtigung des Krankenhausdienſtes noch in die vorhandenen Säle einſchieben zu können, beſchloß die Deputation, weil die Vermehrung um 30 Betten nicht als genügende Vorſorge gelten konnte, weiter: die ſofortige Aufſtellung von 2 transportablen ſogenann⸗ ten Döckerſchen Baracken zu empfehlen. Der Magiſtrat iſt von dieſem Beſchluß beträcht⸗ lich abgewichen. Er hat erſtens einmal ermittelt — ich nehme an, daß das unter der Verantwortung der Krankenhausleitung geſchehen iſt —, daß ohne hugie⸗ niſche Beeinträchtigung des Krankenhausdienſtes in die beſtehenden Räume eine noch weit größere Zahl von Betten aufgenommen werden könnte als 30, näm⸗ lich, wie der Magiſtrat im erſten Teil ſeiner Vorlage Ihnen vorſchlägt, insgeſamt 86 Betten. Er ſchlägt Ihnen weiter vor, außerdem nur eine Baracke aufzu⸗ ſtellen, aber eine ſtehende, eine feſte Baracke, die eventuell als Reſervebaracke für künftige Zeiten ſtehen bleiben ſoll. Dieſem Beſchluß des Magiſtrats kann ich nicht beipflichten. Wenn wir die Vermehrung der Betten⸗ zahl gegen die bisherige ſtatt auf 30, wie in der Krankenhausdeputation vorgeſehen war, auf 86 nor⸗ mieren, dann iſt allerdings anzunehmen, daß, ſoweit man überhaupt eine vorausſchauende Politik auf dieſem Gebiete treiben kann, bis zu der Zeit, wo die Leichtkrankenhäuſer in Betrieb geſetzt werden können, ausreichend Vorſorge getroffen iſt. Denn dann ſind ja ſtatt der 30 Betten, mit denen die Krankenhaus⸗ deputation ſich begnügen wollte, plus 2 mal 12 Betten, die in die Döckerſchen Baracken hineinkommen könnten, alſo ſtatt 54 Betten nach dem Vorſchlage des Magiſtrats 86 Betten mehr vorhanden. Bei beſon⸗ ders ſchweren Zufällen, gegenüber der Ueberſchwem⸗ mung mit einer Epidemie würde wohl auch das, würde auch das Doppelte nicht ausreichen; es muß aber als eine genügende Vorſorge erachtet werden, und dem Andrange ins Krankenhaus wird dadurch wohl Genüge geſchehen ſein. Eine feſtſtehende Baracke erfordert übrigens nicht ganz den Aufwand, den Herr Kollege Zander eben ausgerechnet hat; denn die innere Einrichtung und Ausſtattung bleibt ja für alle Fälle im Beſitzſtand des Krankenhauſes. Es kann ſich alſo nur um die Ausgabe handeln für den Bau ſelbſt. Ob dieſe