90 der Ausſchuß getan hat. Der eine Punkt des Ma⸗ giſtratsantrages betrifft die Bewilligung der Flucht⸗ linien, der zweite bezieht ſich darauf, daß das alte Straßenland, das nunmehr Bauland wird, in den Beſitz der Adjazenten zurückgehen ſoll. Das iſt ſelbſt⸗ verſtändlich; denn die neuen Straßen müſſen ja ebenſo wieder vom alten Baulande abgetreten werden. Ich bitte Sie alſo, ſich dem einſtimmigen Votum des Ausſchuſſes anzuſchließen. wird geſchloſſen. Die Ver⸗ (Die Beratung dem Antrage des Aus⸗ ſammlung beſchließt nach ſchuſſes, wie folgt: 1. Der anderweiten Feſtſetzung der Fluchtlinien für das Gelände ſüdlich des Kaiſerdamms und weſtlich der Stadt⸗ und Ringbahn wird nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfes zuge⸗ ſtimmt. 2. Der Beſchluß vom 15. Mai 1907 Ziffer 11 betreffend die Abtretung der Rechte an den durch den Bebauungsplan in das Bauland be⸗ zogenen Wegeflächen an die angrenzenden Be⸗ ſitzer findet auch auf die zu 1 beantragte Plan⸗ feſtſtellung Anwendung.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 4 der Tagesord⸗ nung: Vorlage betr. Regulierung der Spandauer Chauſſee zwiſchen der Ahornallee und der Gemarkungsgrenze. — Druckſache 59. (Die Beratung wird eröffnet.) Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Und nun zum dritten Male Weſtend! Meine Herren, Sie wiſſen, daß durch die Regulierungsverträge mit der Deut⸗ ſchen Bank reſp. der Weſtend⸗Baugeſellſchaft jetzt be⸗ gonnen wird, die Spandauer Chauſſee tiefer zu legen, zu regulieren. Es ſind Höhenunterſchiede zu über⸗ winden, die recht bedeutend ſind. Es handelt ſich um Einſchnitte bis gegen 8 m. Von dort würde die Be⸗ bauung der Spandauer Chauſſee nach Süden zu ein⸗ ſetzen. Es iſt die große Frage: ſoll man nun dieſes Stück der Chauſſee gut ausgeſtalten und den übrigen Teil der Spandauer Chauſſee in dem ziemlich triſten Zu⸗ ſtande laſſen, wie er jetzt vorhanden iſt, oder ſoll man da gewiſſermaßen en gros vorgehen und die ganze Spandauer Chauſſee ſo regulieren, wie es doch über kurz oder lang nötig werden wird. Wir ſind in der Tiefbaudeputation einſtimmig zu dem Entſchluß ge⸗ kommen: wenn ſchon, denn ſchon; wir wollen „ganze Sache“ machen. Darüber waren wir uns verhältnis⸗ mäßig leicht und ſchnell einig; denn von der Span⸗ dauer Chauſſee aus wird ja auch die Anſchließung von Nordweſtend erfolgen müſſen. Auch aus dieſem Grunde iſt die Regulierung der Chauſſee ſehr zu wünſchen. Ein Punkt iſt aber, der zu verſchiedenen Mei⸗ nungen Veranlaſſung geben kann, der nämlich, daß an dieſer Chauſſee auch ein Stück von Altweſtend liegt, alſo von dem Teil, der jetzt Villenbaurecht und Villen⸗ baupflicht hat. Das iſt das Stück, das Sie auf dem Plane links in den vier langen Blocks mit blauer Um⸗ randung ſehen. Wenn die Spandauer Chauſſee in der Breite, wie ſie vorgeſehen wird, durchgeführt würde, dann würde ohne weiteres, weil die Span⸗ dauer Chauſſee über 38 m breit iſt, den vier Blocks dort das Hochbaurecht zufallen, das jetzt in Neu⸗ weſtend den Straßen zufällt, die mindeſtens 38 m Sitzung vom 6. März 1912 Breite haben. Erfolgt alſo die Durchlegung der Chauſſee in dieſer Breite, dann erhalten die Blocks die Berechtigung, vier oder gar fünf Etagen zu bauen. Für die Spandauer Chauſſee haben natürlich die Ad⸗ jazenten Opfer zu bringen, ſie haben die Koſten der Regulierung, der Kanaliſation, der Baumpflanzung uſw. zu erſtatten. Das trifft nicht zu, wenn die Ad⸗ jazenten dieſer angegebenen vier Blocks aus Alt⸗ weſtend ihre Villenbauordnung behalten, und das wäre wieder möglich, wenn die Spandauer Chauſſee dort über 38 m breit würde. Will man dies ver⸗ hindern — der Vorſchlag iſt uns vom Magiſtrat ge⸗ macht worden —, dann würden wir auf dieſem Stück der Chauſſee keine Baufluchten, ſondern Straßen⸗ fluchten feſtzulegen haben. Durch Feſtlegung der Straßenflucht würde die Spandauer Chauſſee in der⸗ ſelben Breite erhalten werden, ſo daß auf dem Stück an der Südſeite der Hochbau nicht platzgreifen könnte. Auf dem vorhin bezeichneten Stück bliebe der Villen⸗ bau erhalten und die Adjazenten wären von den Straßenbeitragskoſten befreit. Zu dieſem Zwecke iſt vorgeſchlagen worden — das iſt auf alle Fälle gut, ganz gleich, zu welcher Fluchtlinienfeſtſetzung ge⸗ griffen wird —, den altbekannten Birkenſtreifen zu erhalten als eine kleine Parkanlage, die gewiſſermaßen außerhalb der Straßenfluchtlinie liegt. Dann wäre die Chauſſee ebenſo breit, aber das Villenbaurecht und die Villenbaupflicht für den Teil dort erhalten. Das hat für uns zunächſt als rechneriſche Folge, daß wir dann die Straßenregulierungskoſten nicht von den Villenbeſitzern dieſes Gebietes einziehen können, ſon⸗ dern ſie ſelbſt tragen müſſen. Dieſer Effekt beträgt 330 000 ℳ. Ihm könnten wir dadurch entgehen, daß wir den Hochbau zulaſſen und für die Spandauer Chauſſee nicht Straßenfluchtlinien, ſondern Bau⸗ fluchtlinien feſtſetzen, wodurch dann die Spandauer Chauſſee als eine Straße glatt durchgeht. Dann würde aus dem Villenland Vieretagenbauland, und die Anlieger würden wahrſcheinlich die Koſten gern tragen, um ihr Gebiet rationeller zu verwerten. Meine Herren, ich möchte gleich vorweg nehmen, daß wir in der Tiefbaudeputation in der Majorität der Anſicht waren, das Villenbaurecht ſei zu erhalten. Ich möchte Ihnen aber doch auch mitteilen, daß ich nicht zu der Majorität gehört habe, und darf Ihnen auseinanderſetzen, weshalb das der Fall geweſen iſt. Ich will nicht etwa das Villenbaurecht von Altweſtend antaſten, im Gegenteil, ich will es ganz ſichergeſtellt wiſſen. Mein Vorſchlag, auf dieſem Stück der Süd⸗ ſeite Vieretagenbau zuzulaſſen, bezieht ſich nur auf die Front nach der Spandauer Chauſſee; ich würde unter keinen Umſtänden darin einwilligen, daß für die Baublocks auf der andern Seite, in der Akazien⸗ allee, der Hochbau zugelaſſen wird. Ich würde über⸗ haupt nur unter der Bedingung dafür zu haben ſein, daß durch grundbuchliche Eintragung geſichert wird, daß höchſtens ein Dreietagenbau erfolgt, damit uns nicht von irgend einer Seite Altweſtends der Vorwurf gemacht wird, das ſei der Anfang vom Ende. Dies müßte unzweideutig feſtgelegt werden, ſo daß es für jeden klar iſt und keinerlei Befürchtungen gehegt zu werden brauchen. Nun möchte ich auch darlegen, weshalb es mir perſönlich richtig erſcheint, Hochbau auf beiden Seiten zu haben. Wenn Sie die Gegend dort kennen, einmal dort entlang gehen — was finden Sie dort für Be⸗ bauung? Es fängt im Weſten mit unſerm Waſſer⸗ turm an, dann kommt auf den Blocks dahinter eine Villa, die nur mit der Rückſeite nach der Chauſſee zu liegt, eine zweite Villa, die an der Querſtraße