92 lich für ganz Weſtend, alſo auch für Neuweſtend allein galt. Zu dieſer Bauordnung iſt im Jahre 1903 ein Nachtrag erlaſſen, der die Beſtimmung enthält, daß, wenn innerhalb des Gebiets von Weſtend mit Ein⸗ ſchluß von Altweſtend eine Straße die Breite von 38 und mehr Metern hat, dann für die angrenzenden Baublöcke automatiſch die fünfgeſchoſſige Bebauung mit Bauwich zugelaſſen werden ſoll. Nun wird es ſich für den Teil der Spandauer Chauſſee, der 57 m breit projektiert iſt, darum handeln, ob die Bau⸗ polizeibehörde, der die Ausführung der Bauordnung überlaſſen iſt, für dieſen Fall die Wirkung der 1903er Bauordnung auch für die innerhalb des alten Weſtends belegenen, an dieſen Teil der Chauſſee angrenzenden Baublöcke eintreten läßt und die landhausmäßige Be⸗ bauung in die fünfgeſchoſſige mit Bauwich umwan⸗ delt. Wir haben bereits einmal in Altweſtend den Vorgang erlebt, daß am Branitzer Platz, wo an und für ſich die hohe Bebauung nach den Vorſchriften der Bauordnung von 1903 mit Rückſicht auf die Platz⸗ breite hätte eintreten müſſen, die Baupolizeibehörde das verhindert hat und ausdrücklich anordnete, daß auf dieſen Platz die Beſtimmungen der 1903er Bau⸗ ordnung nicht Anwendung finden ſollen. Es wird alſo auch in dieſem Falle Sache der Bauvolizei⸗ behörden ſein, zu entſcheiden, ob eine fünfgeſchoſſige Bebauung platzgreifen ſoll oder die landhausmäßige Bebauung in Altweſtend beizubehalten iſt. Es iſt zu erwarten, daß in letzterem Sinne die Entſcheidung fällt. 7 Wir im Magiſtrat ſind jedenfalls in der über⸗ wiegenden Mehrheit der Anſicht geweſen, der Polizei⸗ behörde nahezulegen, an der Bauordnung in Alt⸗ weſtend nicht zu rütteln, ſchon um die Bewohner von Altweſtend nicht zu beunruhigen. Es beſteht die Ge⸗ fahr, daß die Beſitzer glauben könnten, daß eine weitere Ausdehnung der mehrgeſchoſſigen Bebauung vorgeſehen iſt. Wir ſind auch ferner der Anſicht, daß gerade für den Stadtteil Nordweſtend die Erhaltung der Villenkolonie Altweſtend von großer Bedeutung iſt, daß man gerade von Nordweſtend, von der Bis⸗ marckwarte aus einen Blick über dieſes ſchön be⸗ pflanzte Altweſtend genießt. Hierin liegt ein ange⸗ nehmer, im ſtädtebaulichen Intereſſe außerordentlich erwünſchter Zuſtand. An dieſem Zuſtand wollen wir nichts ändern. Meine Herren, im gegenwärtigen Zeitpunkt, wo alle Beſtrebungen dahin gehen, die Flachbebauung möglichſt auszudehnen, würde man es nicht verſtehen, daß wir in Charlottenburg dazu über⸗ gehen, das ſeit langen Jahren beſtehende Alt⸗Weſt⸗ ender Baurecht zu ändern und die Hochbauordnung einzuführen. Ich will mich nicht weiter auslaſſen, das wird ja im Ausſchuß geſchehen können. Ich möchte lediglich den wohlerwogenen Standpunkt des Magiſtrats deshalb beſonders hervorgehoben haben, da der Herr Referent Veranlaſſung genommen hat, ſeinen abweichenden Standpunkt darzulegen. Stadtv. Becker: Meine Herren! Die Be⸗ wohnerſchaft von Weſtend, ſoweit ich deren Meinung kenne, bittet dringend darum, daß Sie den An⸗ trag, wie er vom Magiſtrat vorgelegt iſt, annehmen, (Sehr richtig!) damit wir endlich zu einer Regulierung der Span⸗ dauer Chauſſee kommen. Das iſt uns das Wichtigſte. Vor Jahren iſt bereits der Antrag geſtellt worden, die Chauſſee abzugraben. Sie haben den Antrag an⸗ genommen, aber es iſt nichts weiter geſchehen. Die Sitzung vom 6. März 1912 Vorbedingung für die Erſchließung von Nordweſtend iſt die Regulierung der Spandauer Chauſſee. Alſo müſſen wir damit ſo ſchnell wie möglich vorgehen. Daß man die Eriſtenz des Parkſtreifens und die Hin⸗ zunahme des Wäldchens zur Straße nicht als Grund gelten laſſen will, um automatiſch auf der andern Seite die Hochbauung eintreten zu laſſen, iſt eigent⸗ lich ſelbſtverſtändlich. Wir haben an den Plätzen in Weſtend, die auch alle über 50 m breit ſind, auch nicht das Recht der Hochbauung. Wenn hier das Wäldchen zur Straße genommen wird, iſt es nicht wünſchens⸗ wert, daß dadurch der andern Seite das Recht er⸗ wächſt, nach der Hochbauordnung zu bauen. Meine Herren, wir bitten, daß baldmöglichſt vorgegangen wird. Das einzige, was uns an dieſer Vorlage nicht gefällt, iſt, daß darin ſteht: der Beginn der Regulierung hängt vom Magiſtrat ab und wird einſeitig beſtimmt werden. Wir bitten, daß bald⸗ möglichſt die Sache in Angriff genommen wird. Dann noch eins. Die Spandauer Chauſſee iſt eine außerordentlich ſtark benutzte Straße; ſie wird in Zukunft wahrſcheinlich noch viel mehr befahren werden als jetzt. Wir ſehen, daß jetzt das große Steinpflaſter, das dort liegt, nicht hält, in kurzer Zeit abgenutzt iſt. Der Verſuch, einen Teil der Spandauer Chauſſee mit Kleinpflaſter zu verſehen, der unten bei Ruhleben bis Spandau gemacht worden iſt, hat ergeben, daß die Straße im erſten Jahre gut war, im zweiten Jahre nur noch einigermaßen gut war, im dritten Jahre jedoch im großen und ganzen nicht mehr den Anforderungen entſprach. Alſo auch das Kleinpflaſter ſchützt nicht die Straße vor Ab⸗ nutzung in ganz kurzer Zeit. Da komme ich immer wieder auf meinen Vorſchlag zurück, den ich vor Jahren unterbreitet habe, daß man den Verſuch mit Eiſenflachſchienen machen möchte. Tun Sie mir, Herr Stadtbaurat, den Gefallen und legen Sie nur 100 m damit! Dann werden Sie und ich daraus ent⸗ gch. können, ob die Geſchichte praktiſch iſt oder nicht. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Berichterſtatters, die Vorlage einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu überweiſen, und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Becker, Braune, Harniſch, Jolenberg, Kern, Klau, Laskau, Lehmann, Marzahn, Richter, Dr Stadt⸗ hagen, Vogel, Wagner, Wenzke und Wolffenſtein.) Vorſteher Kaufmann: Für den zu Nr. 2 ein⸗ geſetzten Ausſchuß ſind in Vorſchlag gebracht die Stadtv. Dr Bauer, Dr Damm, Gredy, Jaſtrow, Kaufmann, Neumann, Otto, Richter, Schwarz, Stulz und Wenig. — Wenn ich keinen Widerſpruch höre, ſtelle ich feſt, daß die Herren gewählt ſind. — Es iſt ſo beſchloſſen. Aus dem Ausſchuß zur Vorberatung der Vor⸗ lage betr. die Uebernahme der Garantien für die Krüppelfürſorge uſw. wünſcht Herr Kollege Scharn⸗ berg auszuſcheiden und an ſeiner Stelle Herr Kollege Zietſch einzutreten. — Da ein Widerſpruch nicht er⸗ ſolgt iſt, ſtelle ich feſt, daß die Verſammlung damit einverſtanden iſt. Dann iſt von Herrn Kollegen Vogel mit ge⸗ nügender Unterſtützung der folgende Antrag einge⸗ gangen: Die Unterzeichneten beantragen, daß den⸗ jenigen ſtädtiſchen Arbeitern, Arbeiterinnen und Angeſtellten, deren Lohn reſp. Gehalt auf das Jahr berechnet 2000 ℳ nicht überſteigt,