94 wurde bezweifelt, ob es der Sache entſpräche, dieſe Abſchreibung bei den Elektrizitätszählern vorzu⸗ nehmen, da die Elektrizitätszähler doch weiter ſo ge⸗ braucht würden wie bisher, gewöhnlich doch ſo lange, bis ſie nicht mehr im Stande wären. Von ſeiten des Magiſtrats wurden manche Gründe für die ſtärkere Abſchreibung angeführt, und in einer zweiten Leſung kam eine Einigung dahin zuſtande, daß eine kleine Ermäßigung der Abſchreibung um ungefähr 33 000 % erfolgte, daß anderſeits der Magiſtrat zugab, daß man, ehne die ſichere Grundlage des Etats zu ge⸗ fährden, die Einnahme um etwa 50 000 ℳ erhöhen könnte. Infolgedeſſen finden Sie den Reingewinn jetzt um 50 000 ℳ höher angeſetzt als im urſprüng⸗ lichen Entwurf. Dadurch iſt eine Aenderung des Ge⸗ ſamtetats der Elektrizitätswerke von ungefähr 83 000 %ℳ herbeigeführt. — Ich ſehe davon ab, von kleineren Aenderungen, die Sie auf Seite 77, 78 finden, nähere Mitteilung zu machen. Meine Herren, auch im Ausſchuſſe kamen bereits Anträge, dieſe Erniedrigung der Abſchreibung nicht zu bewilligen, ferner Anträge, die Erhöhung des Reingewinns nicht ſtattfinden zu laſſen, den Aus⸗ gleichsfonds nicht in der Weiſe in Anſpruch zu nehmen, wie es Magiſtrat und die Mehrheit des Ausſchuſſes beſchloſſen haben. Die Anträge, die vor⸗ hin vom Vorſteher verleſen worden ſind, entſprechen, glaube ich, der Tendenz, die ſchon von einigen Aus⸗ ſchußmitgliedern im Ausſchuß hervorgehoben wurde, nämlich die Einnahmen des Werkes niedriger anzu⸗ ſetzen und die notwendige Balance des Etats nicht durch Inangriffnahme des Ausgleichsfonds im Be⸗ trage von 307 000 ℳ erfolgen zu laſſen, ſondern etwa durch eine Erhöhung des Einkommenſteuerſatzes. Die große Mehrheit des Ausſchuſſes hat dieſen Weg nicht beſchreiten wollen, ſondern hat Ihnen den Etat mit den auf Seite 77/78 verzeichneten Aenderungen zur Annahme empfohlen. Als Referent trete ich dem bei und empfehle Ihnen die Annahme mit dieſen Mo⸗ difikationen und die Ablehnung der eingereichten Anträge. Stadtv. Brode: Meine Herren! Ich kann nicht umhin, bei dieſem Etatstitel darauf aufmerkſam zu machen, daß wir in Charlottenburg ziemlich den teuerſten Elektrizitätstarif von ganz Groß⸗Berlin haben. Während in anderen Gemeinden für Kraft ganz beſonders billige Tarife exiſtieren, nehmen wir für Licht 45 5, für Kraft 16 § und für Kraft für Fahrſtühle ſogar 45 „. In anderen Gemeinden wird für den Kraftverbrauch bei Fahrſtühlen nur der Satz von 16 5 in Anrechnung gebracht, namentlich in den weſtlichen Gemeinden. Ich möchte daher dem Magiſtrat anheimgeben, ob er nicht in eine Reviſion unſeres Elektrizitätstarifs eintreten will. Gerade die Fahrſtühle ſind doch heute nicht mehr eine Lurus⸗ einrichtung, ſondern ein Gebrauchsmittel. Viele Leute, die gern in den oberen Etagen, die unbeſtreit⸗ bar geſünder ſind, wohnen wollen, müſſen ſich davon zurückhalten laſſen, weil die meiſten Häuſer keine Fahrſtuhleinrichtung haben. Das würde ſich natür⸗ lich ändern, wenn nicht die teuren Koſten für den Kraftverbrauch bei Fahrſtühlen zu zahlen wären; dann würden allenthalben Fahrſtühle eingerichtet werden und die oberen geſünderen Wohnungen wür⸗ den mehr gemietet werden, als das bisher der Fall iſt. Heute müſſen ſich alte kranke Leute mit Woh⸗ nungen in den unteren Etagen, im Parterregeſchoß begnügen, während bei Fahrſtuhlanlage für derartige Mieter die weſentlich geſünderen oberen Wohnungen Sitzung vom 6. März 1912 in Betracht kämen. In anderen Ländern, z. B. in Amerika, ſind die Wohnungen in den oberen Etagen teurer als in den unteren, lediglich weil ſie mehr Luft und Licht haben und geſünder ſind. Das würde auch bei uns ſo ſein, wenn wir allenthalben geeignete und wohlfeile Fahrſtuhlanlagen hätten. Ich bitte daher den Magiſtrat, doch in Erwägung zu ziehen, ob er nicht im künftigen Jahre in eine Reviſion des Tarifs, namentlich in bezug auf den Kraftverbrauch bei Fahrſtühlen, eintreten will. Stadtrat Aſchenheim: Meine Herren! Sie können verſichert ſein, daß wir den Tarifen ſtets die größte Aufmerkſamkeit ſchenken und auch ſehen, was wir machen können. Wenn der Herr Vorredner be⸗ hauptet, daß in Charlottenburg die Preiſe höher ſind als in anderen Orten, ſo möchte ich bemerken, daß freilich für Licht der Einheitspreis 45 § beträgt, daß dieſer aber ſchon bei einer durchſchnittlichen Brenn⸗ zeit von 400 Stunden auf 30 § heruntergeht. Rechnen Sie dies, ſo iſt der Preis in Charlotten⸗ burg vielleicht noch billiger als in Berlin. Was den Kraftbetrieb betrifft, ſo haben wir in Charlottenburg einen Einheitspreis von 16 „5, der bis auf 10 § heruntergeht, während in Berlin der Preis feſt 16 § beträgt. Hier iſt alſo das Ver⸗ hältnis für Charlottenburg beſſer als in Berlin. Ich gebe zu, daß der Preis für Fahrſtühle höher iſt als in den Vororten. In Berlin haben Sie nur 16 5 zu zahlen, d. h. den Preis für Kraft; dafür iſt aber eine Grundtaxe vorgeſehen. Dadurch gleicht ſich auch der Preis im allgemeinen wieder aus. Ich bitte zu berückſichtigen, daß bei uns — ich glaube, vor zwei Jahren, ich habe noch nicht die Ehre gehabt, dem Magiſtrat angehören — die Grundtaxe fallen gelaſſen und von den ſtädtiſchen Körperſchaften be⸗ ſchloſſen wurde, den Preis von 45 § für Fahrſtuhl⸗ betrieb beizubehalten. Daß wir geſonnen ſind, mit dieſem Preiſe herunterzugehen, glaube ich, kann natür⸗ lich hier keine bindende Erklärung abgeben, da dieſe Frage im Magiſtrat noch nicht ventiliert worden iſt. Ich möchte hierbei bemerken, daß augenblicklich im Schoße der Verwaltung die ganzen Stromliefe⸗ rungsbedingungen einer Reviſion unterzogen werden, um die Bedingungen, die dem heutigen Fortſchritte der Technik nicht entſprechen, fallen zu laſſen. So⸗ bald dieſe Arbeit beendigt ſein wird, wird das Er⸗ gebnis der Deputation dem Magiſtrat und eventuell auch der Stadtverordnetenverſammlung vorgelegt werden. Stadtv. Stulz: Meine Herren! Wenn man ſich die Aufſtellung des Etats hier beim Sonderetat Nr. 4, Elektrizitätswerk, und auch beim Sonderetat Nr. 5, Gaswerke, anſieht, ſo muß man ſagen, daß die allergewöhnlichſten Regeln einer Etatsaufſtellung nicht berückſichtigt worden ſind. Es wird hier ver⸗ langt, daß aus dem Ausgleichsfonds 307 000 ℳ herausgenommen und zur Verbeſſerung des anſchei⸗ nenden Profits der Elektrizitätswerke verwandt werden. Das kann man doch ſicher nicht eine ver⸗ nünftige Finanzgebarung nennen. 307 000 ℳ aus dem Ausgleichsfonds! Was hat denn der Ausgleichs⸗ fonds direkt mit dem Elektrizitätswerk zu tun? Der Etat iſt doch nicht allein dazu da, um die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in klarer Weiſe dar⸗ zuſtellen, ſondern es iſt auch notwendig, daß man ſieht, wie ſich die einzelnen Unternehmungen der Kommune rentieren. Indem wir ſoviel aus dem Ausgleichsfonds in die Einnahmen des Elektrizitäts⸗ werks und der Gaswerke hinüberführen, belügen wir