Sitzung vom 6. März 1912 Im übrigen verweiſe ich Sie auf die auf den Seiten 75, 77 und 80 der Vorlagen angegebenen Aenderungen, die im weſentlichen und in der Haupt⸗ ſache rechnungsmäßig ſind und ſich aus Ihren früheren Beſchlüſſen ohne weiteres ergeben, ins⸗ beſondere bei den bei Kapitel 1 nachgewieſenen Ueber⸗ ſchüſſen der ſtädtiſchen Werke: Elektrizitätswerk, Gas⸗ werke, Waſſerwerke. Neu eingefügt iſt unter Ausgabe Abſchnitt 11 als Nr. 8 b ein Poſten: Für einen beſonderen Zweck der Kunſtdeputa⸗ tion zur Verfügung 10 000 ℳ. Im übrigen verweiſe ich, wie bereits vorhin ge⸗ ſagt, auf die Ihnen gedruckt vorliegenden Protokolle des Etatsausſchuſſes und bitte Sie, Kapitel I nach den Beſchlüſſen des Etatsausſchuſſes anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung ſtellt Kapitel 1 Allgemeine Verwaltung in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 75, 77 und 80 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt und be⸗ nach dem Antrage des Etatsausſchuſſes, wie olgt: Die Verſammlung verzichtet für die Zukunft 4) auf Vorlegung von Magiſtratsanträgen zur Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung von Ruhegehalt, Witwen⸗ und Waiſengeld, ſoweit die Zahlung dieſer Beträge durch die orts⸗ ſtatutariſchen Beſtimmungen bedingt iſt, und ermächtigt den Magiſtrat, die erforderlichen Summen von dem Dispoſitionsfonds abzu⸗ ſetzen; auf Vorlegung der Mitteilung über die Rech⸗ der Lehrer⸗Witwen⸗ und Waiſen⸗ kaſſe.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zu b) Kapitel II A4. Höhere Lehranſtalten für die männ⸗ liche Jugend. (Die Beratung wird eröffnet.) Berichterſtatter Stadtv. Otto: Meine Herren, der Etatsausſchuß hat keine Aenderungen beſchloſſen. Ich empfehle Ihnen alſo die unveränderte Annahme des Etatskapitels II1 à und bemerke nur noch, daß der Etatsausſchuß mit voller Abſicht auf eine Er⸗ örterung der Vorſchulfrage verzichtet hat, da er meint, dieſe wichtige Frage nicht im Anſchluß an den Etat, ſondern bei Gelegenheit ſelbſtändig behandeln zu ſollen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung ſtellt Kapitel I11 4 höhere Lehranſtalten für die männliche Jugend — in Einnahme und Ausgabe unverändert nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſt.) Vorſteher Kaufmann: Kapitel II B. Höhere liche Jugend. Berichterſtatter iſt anſtelle des Stadtv. Dr. Bor⸗ chardt gleichfalls Herr Stadtv. Otto. (Die Beratung wird eröffnet.) Lehranſtalten für die weib⸗ 103 Berichterſtatter Stadto. Otto: Auch hier hat der Etatsausſchuß keine Aenderungen beſchloſſen. Ich habe Ihnen aber in ſeinem Auftrage folgende Be⸗ ſchlußfaſſung zu empfehlen: Der Magiſtrat wird erſucht, entſprechend den Anſätzen im Kapitel I1I1 die Entſchädigungen für Schreibhilfe in Höhe von 0,75 % für jede Schülerin einzuſetzen. Ferner wird empfohlen, die Petitionen a) des Schuldirektors Apel, 5) der Schuldirektorin Muche um Gewährung von Zuſchüſſen dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Ich bitte, in dieſem Sinne zu beſchließen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung ſtellt Kapitel I1 B höhere Lehranſtalten für die weibliche JIugend — in Einnahme und Ausgabe unverändert nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſt und beſchließt im übrigen nach dem Antrage des Berichterſtatters.) Vorſteher Kaufmann: Kapitel III. Bürgermädchenſchule, Gemeindeſchulen und Kindergärten. Zu dieſem Kapitel liegt ein Antrag von Herrn Bade und ſeinen Freunden vor: in Abſchnitt 3 Nr. 22 a 7840 ℳ für Lern⸗ mittel für alle Kinder der unterſten Klaſſen der Gemeindeſchulen einzuſtellen. (Die Beratung wird eröffnet.) Berichterſtatter Stadtv. Otto: Die Aenderungen, die der Etatsausſchuß beſchloſſen hat, finden Sie auf Druckſeite 75; Sie geſtatten mir wohl, auf die Ver⸗ leſung zu verzichten. . (Zuſtimmung.) Ich empfehle mit dieſen Aenderungen den Etat zur Annahme. Was den eben verleſenen Antrag angeht, ſo iſt er bereits im Etatsausſchuß geſtellt, aber von der Mehrheit des Ausſchuſſes abgelehnt worden. Die Mehrheit hat davon abgeſehen, eine grundſätzliche Er⸗ örterung der Frage herbeizuführen, ſondern ſich auf die früheren Verhandlungen berufen, wonach auch in dieſem Jahre die Frage der Gewährung freier Lern⸗ mittel noch aus der Erörterung auszuſcheiden hat, da wir mit den ſonſtigen Aufwendungen zur Hebung der Gemeindeſchulen in unſerem beſonderen Sinne durch den Etat noch in Anſpruch genommen werden. Ich bitte alſo, entſprechend der Mehrheit des Etats⸗ ausſchuſſes den Antrag auch hier im Plenum abzu⸗ lehnen. Im vorigen Jahre hat die Stadtverordneten⸗ verſammlung betreffs des Nachhilfeunterrichts fol⸗ gende Beſchlüſſe gefaßt: a) Der Magiſtrat wird um ſtatiſtiſche Angaben über den augenblicklichen Stand des Nachhilfe⸗ unterrichts erſucht. 5) Vor Einführung des Nachhilfeunterrichts in den Klaſſen II im Weſten iſt die Schuldeputation und die Deputation zur Beratung über Maß⸗ nahmen zur Hebung der Volksſchulen zu hören. Der Antrag zu b iſt bereits erledigt wor⸗ den. Das im Antrage zu a verlangte ſtatiſtiſche