106 Ich rekapituliere meine Wünſche: erſtens eine amtsſtatiſtiſche Zuſammenfaſſung der Schularzt⸗ berichte, zweitens eine amtliche (bisher „unausführ⸗ bare“) atiſtik der Umſchulungen, drittens eine Amtsſtatiſtik, welche die Normalgahl der Hilfs⸗ ſchulklaſſenplätze mit dem Hilfsſchülerprozentſatz von der Summe der Gemeinde⸗ und Hilfs⸗ ſchüler vergleicht und die Weite der Hilfs⸗ ſchulwege graphiſch darſtellt, viertens eine Amts⸗ ſtatiſtik der Schulbeſuchsdauer, des Schul⸗ wechſels und der Berufswahl der Kinder in den B-Klaſſen und endlich fünftens eine amtsſtatiſtiſche Feſtſtellung der Klaſſen der höheren Schulen, in welche Gemeindeſchüler aufgenommen worden ſind, und der Enwicklung der letzteren auf jenen höheren Lehranſtalten. Wenn wir dieſe Statiſtiken rechtzeitig vor den Verhandlungen des Etatsausſchuſſes bekom⸗ men, ſo iſt das von großer Bedeutung für die Ent⸗ ſchließungen des Magiſtrats und der Stadtverord⸗ netenverſammlung hinſichtlich des Baues von Schulen und der Schulorganiſation. Wir ſchaffen uns damit eine allgemein zugängliche, objektive und darum ge⸗ ſicherte Grundlage für die Entſchließungen des Etats⸗ ausſchuſſes und der Stadtverordnetenverſammlung. (Bravol) Stadtſchulrat Dr Neufert: Meine Herren, es iſt richtig, daß die im vorigen Jahre geforderte Statiſtik Ihnen noch nicht vorgelegt worden iſt. Sie iſt aber abgeſchloſſen, liegt zurzeit zum Druck vor und wird Ihnen demnächſt zugehen, ich vermag jedoch nicht zu ſagen, ob das in acht oder in etwa vierzehn Tagen der Fall ſein wird, glaube aber auch, es wird nicht ſo viel darauf ankommen. Jedenfalls wird es aber nicht möglich ſein, wenn die Sache Ihnen bald vorgelegt werden ſoll, alle die ſtatiſtiſchen Nach⸗ weiſungen, die der Herr Vorredner wünſcht, noch mit aufzunehmen. Meine Herren, ſollten wir das alles ausführen, was da gewünſcht worden iſt, ſo glaube ich nicht, daß das mit den Bureaukräften, die der Schulverwaltung zur Verfügung ſtehen, erreicht werden könnte. Die Herren ſind ſämtlich — und ich glaube, mich einſchließen zu können — reichlich mit Arbeit beſetzt; ſie können nicht weſentlich mehr über⸗ nehmen. Herr Stadtv. Schwarz ſollte da auch den Antrag ſtellen, weitere Hilfskräfte zu überweiſen. Wenn ich nun auf die übrigen Ausführungen des Herrn Vorredners im einzelnen eingehen ſoll, ſo glaube ich nicht, daß es mir möglich ſein wird, ihm in allen Punkten zu erwidern; mein Bleiſtift war nicht in der Lage, ſo ſchnell alles aufzuzeichnen, wie es hier vorgetragen wurde. Ich bitte alſo die Ver⸗ ſammlung um Entſchuldigung, wenn ich den einen oder andern Punkt übergehen ſollte. Soweit ich mir Notizen gemacht habe, will ich gern darauf eingehen. er Herr Vorredner meinte, die Rechnung, nach welcher der Etat für den Nachhilfeunterricht auf⸗ geſtellt worden iſt, ſei eine roſenfarbige, es würden noch Nachforderungen kommen. eine Herren, die Sache iſt in der Deputation beſprochen worden. Ich trete durchaus für die gegebenen Zahlen ein; es wird in dieſem Jahre keine Nachforderung kommen, ſon⸗ dern wir werden noch einige tauſend Mark Er⸗ ſparniſſe in dieſer Poſition haben. (Na! na! und Hört! hört!) Ich glaube nicht, daß es Ihrem Wunſche entſpricht, daß ich auf Einzelheiten in dieſer Beziehung eingehe; Sitzung vom 6. März 1912 ich ſage nur: das, was Herr Stadto. Schwarz hier angeführt und zum Anlaß einer Kritik genommen hat, beruht auf einem Irrtum, und das wird ſich ja in wenigen Monaten zeigen, wenn Ihnen der Kaſſenabſchluß vorgelegt werden wird. Ganz und gar nicht hängt damit zuſammen und kann bei dieſer Poſition zum Ausdruck gebracht wer⸗ den, was der Herr Stadtverordnete damit in Zu⸗ ſammenhang brachte, daß z. B. die Rektoren entlaſtet worden ſeien. Seit Einführung der neuen Maßnah⸗ men haben ſie in der Schule eine Ermäßigung ihrer Pflichtſtundenzahl um zwei Stunden erfahren. Da⸗ durch werden die Ausgaben für Mehrſtunden beein⸗ flußt. Aehnlich verhält es ſich mit den Ausgaben für die Spielſtunden, welche ſeit Einführung des neuen Lehrplans in den unterſten Klaſſen eingeführt worden ſind. Dieſe werden, wie alle Spielſtunden, aus der Pofition Jugendſpiele bezahlt. Beides hängt in keiner Weiſe mit der Poſition Nachhilfeunterricht zuſammen. Was den Nachhilfeunterricht in den B⸗Klaſſen anbelangt, ſo ſind wir uns wohl bewußt, daß hierbei mit großer Vorſicht vorgegangen werden muß. Aber keinesfalls können wir zu dem Schluſſe kommen, daß diejenigen Kinder, welche langſamer arbeiten, welche zum großen Teil körperlich, teilweiſe auch geiſtig etwas ſchwächer ſind als die übrigen, keiner Nach⸗ hilfe bedürfen. Im Gegenteil, ſie bedürfen derſelben beſonders. Es iſt bisher bei der Stadtverwaltung wohl immer Grundſatz geweſen, den körperlich wie geiſtig Bedürftigen die helfende Hand zu reichen, wo es notwendig iſt, und daß es bei dieſen notwendig iſt, unterliegt für mich wenigſtens gar keinem Zweifel. Aber mit Vorſicht muß der Nachhilfeunterricht er⸗ teilt werden. Die Kinder ſollen nicht überanſtrengt werden; darüber werden die Schulärzte, darüber wird auch die Schulverwaltung wachen. Die Schuldepu⸗ tation hat die allgemeinen Beſtimmungen über den Nachhilfeunterricht im letzten Semeſter einer Reviſton unterzogen. Sie hat Punkt für Punkt nachgeprüft, und ſie hat nicht nötig gehabt, weſentliche Abänderun⸗ gen an den bisher geltenden allgemeinen Beſtimmun⸗ gen vorzunehmen; aber ſie hat hier und da einiges getan, um Härten und Kanten abzuſchleifen, und ſie wird auch in Zukunft in dieſem Sinne arbeiten. Das iſt ja natürlich, daß bei neuen Maßnahmen, zumal bei Maßnahmen, die ſich auf viele Tauſende von Kindern erſtrecken, hier und da einige Kanten und Härten vorkommen; man kann eben bei der unge⸗ heuren Mannigfaltigkeit der Fälle nicht von vorn⸗ herein an alle Einzelfälle denken. Aber wenn die Schulärzte gelegentlich wegen des Geſundheits⸗ zuſtandes eines Schülers gegen den Nachhilfeunter⸗ richt Bedenken haben, ſo ſollen ſie nach der Anſicht der Schuldeputation auch in die Lage verſetzt werden, dieſen Bedenken ſogleich Nachdruck zu geben. Nicht bloß in den B⸗Klaſſen, ſondern in allen Klaſſen iſt den Schulärzten geſtattet, wenn ſie erhebliche Be⸗ denken haben, ſofort den Nachhilfeunterricht zu ſus⸗ pendieren. Sie ſind dann aber gehalten, die betref⸗ fenden Kinder alle Monate aufs Neue zu unterſuchen, ob eine Dispenſation noch in vollem Umfange nötig iſt, oder ob der körperliche Zuſtand des Kindes ſich inzwiſchen ſoweit gebeſſert hat, daß nunmehr Nach⸗ hilfe — falls dieſelbe nach dem Urteil der Lehrer noch nötig iſt — erteilt werden darf. Uebrigens haben wir die Lehrer auch gefragt, ob die zum Schutz kör⸗ perlich ſchwacher Kinder getroffenen Maßnahmen ausreichend ſind, und ſie haben das mit überwälti⸗ gender Mehrheit bejaht.