124 Und die Ausgaben werden auch in Zukunft dauernd wachſen. Herr Kollege Meyer hat ja ſelbſt bereits die Belaſtungen angedeutet, die uns in den nächſten Jahren bevorſtehen. Wenn Herr Kollege Meyer meint: wir ſind die⸗ jenigen, die gegenwärtig den Ausgleichsfonds füllen dadurch, daß wir zu den Ueberſchüſſen der Werke bei⸗ tragen, ſo muß man ihm darin ohne weiteres bei⸗ pflichten. Aber er vergißt ganz den Zweck des Aus⸗ leichsfonds. Der Ausgleichsfonds iſt nicht zu dem Zweck geſchaffen, künſtlich die Steuern niederzuhalten. Dazu kommt ferner, daß, wenn wir auch diejenigen ſind, die den Ausgleichsfonds gefüllt haben, wir andererſeits doch auch gleichzeitig diejenigen ſind, die Schulden kontrahiert haben. Und gerade durch die Schulden, durch Schuldentilgung und durch die Ver⸗ zinſung der Schulden, ſind ja unſere Ausgaben zum größten Teil ſo erheblich geſtiegen. Aus allen dieſen Gründen bin ich und ſind meine Freunde zu der Anſicht gekommen, daß wir die Ver⸗ antwortung für einen ſo geſtalteten Etat nicht über⸗ nehmen können. Ich bitte deshalb den Herrn Vor⸗ ſteher, entgegen der früheren Gepflogenheit, nachher eine Geſamtabſtimmung über den Etat vornehmen zu laſſen. Meine Freunde werden dann gegen den Etat ſtimmen. Stadtv. Erdmannsdörffer: Hört, hört!) Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, wir ſind wieder einmal am Schluſſe unſerer Etats⸗ beratungen angelangt! Wir glauben am Magiſtrats⸗ tiſch nicht, daß Sie jetzt, nachdem Ihre Beſchlüſſe über die einzelnen Kapitel erfolgt ſind, in der Schluß⸗ abſtimmung plötzlich noch Ihre Anſchauungen ändern werden. Nicht aus dieſem Grunde ergreife ich das Wort, ſondern um lediglich am Schluß der Be⸗ ratungen noch einmal dasjenige zu betonen, was wir vom Magiſtratstiſch aus beim Eingang unſerer Etats⸗ beratungen, als wir Ihnen den Etat vorlegten, geſagt und behauptet haben: daß es dringend wünſchens⸗ wert iſt, ſchon in dieſem Jahre einen höheren Zu⸗ ſchlag zu nehmen mit Rückſicht auf die zu⸗ künftigen Jahre. Denn, meine Herren, wir haben unſere ganzen Forderungen auf die Forde⸗ rungen der Zukunft aufgebaut und haben ſelbſt vom Magiſtratstiſch aus wohl zugegeben, daß es natürlich bei dem großen Etat, den die Stadt zur Verfügung hat, möglich iſt, noch mit 100 % auszukommen, indem man einmalige Sachen herausnimmt und für die Zukunft aufhebt und die Ausführung derartiger Aus⸗ gaben verſchiebt. Meine Herren, ich möchte an dieſer Stelle konſtatieren, daß Sie auch in dieſem Jahre eine derartige Balanze von 100 , nur in derſelben Weiſe haben vornehmen können, wie der Magiſtrat in Ausſicht geſtellt hat, ja, daß Sie ſogar in vielen Stellen noch nicht einmal ſo weit haben gehen können. Sie haben Ausgaben für Straßenpflaſterungen ver⸗ ſchoben, haben für einen Ankauf Ausgaben zurück⸗ geſtellt und für verſchiedene andere Zwecke. Aber, meine Herren, dieſe Ausgaben kehren wieder und werden nunmehr die nächſten Jahre belaſten — und das iſt eben das, was der Magiſtrat vermeiden wollte. Er wollte dieſe Sachen bereits in dieſem Jahre er⸗ ledigen, um damit Spielraum für weitere, laufende Zwecke in den nächſten Jahren zu erhalten. Denn es iſt ganz klar, daß, wenn ich in dieſem Jahr ſchon vor⸗ weg für eine Million Aufgaben gelöſt habe, die im nächſten Jahre ſonſt unzweifelhaft eintreten, ich dann dieſen Betrag in barem Gelde in den zukünftigen Jahren zur Verfügung habe. Sitzung vom 6. März 1912 Lediglich, um das zu konſtatieren, wollte ich heute noch einmal ausgeſprochen haben, daß das, was wir am Eingang unſerer Beratungen geſagt haben, ſich bewahrheitet hat durch die eingehenden Beratun⸗ gen des Etatsausſchuſſes und auch heute hier im Blenum. Wir glauben, daß es wahrſcheinlich iſt, daß dieſes Jahr das letzte iſt, in dem wir noch einmal mit 100 % unſeren Etat balanziert haben. Wir wollen nicht prophezeien; aber ich glaube, daß die ganzen finanziellen Verhältniſſe notgedrungen dahin drängen, daß wir im nächſten Jahre, wenn wir uns bei den Etatsberatungen wieder ſprechen, wiederum mit der Forderung werden kommen müſſen, daß der Gemeindeeinkommenſteuerzuſchlag über 100% er⸗ höht wird. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Bericht⸗ erſtatter verzichtet auf das Schlußwort. Die Ver⸗ ſammlung ſtellt Kapitel XV — Gemeindeſteuern in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 80 der Vor⸗ lagen angegebenen Aenderungen feſt und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Etats⸗ ausſchuſſes, wie folgt: a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1912 Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer zu zahlen, entbunden; die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100% zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung; die Realſteuern kommen in Höhe von 173,13% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Be⸗ rückfichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 132,69% der ſtaatlich ver⸗ anlagten Gewerbeſteuer = 150% der in den Gewerbeſteuerklaſſen 1 und II ſtaat⸗ lich veranlagten Steuerſätze und 100% der in den Gewerbeſteuerklaſſen 1I11 und IV ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes), 2. die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 183,81 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer ⸗ 2,7 zo des gemeinen Wertes der bebauten und 5,4% des ge⸗ meinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; im Rechnungsjahre 1912 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in der Klaſſe IY und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1911 aufge⸗ kommenen Warenhausſteuer ausreicht — auch der unteren Stufen der in der Klaſſe III ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen außer Hebung ge⸗ ſtellt. Die im Rechnungsjahre 1912 aufkom⸗ mende Warenhausſteuer wird im Rechnungs⸗ jahre 1913 zur Deckung des Gewerbeſteuer⸗ ſolls der Gewerbetreibenden der Gewerbeſteuer⸗ klaſſe IV und der unteren Stufen der Ge⸗ werbeſteuerklaſſe 1I1I verwendet; die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1 % des Umſatzwertes der bebauten und 2 des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung; die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf Hausmülls auf 0,9 % feſtgeſetzt.) 1 %, die Gebühr für die Beſeitigung des b) c) d) e) 1 8)