126 wird, dann wird vorausſichtlich auch die Dreiteilungs⸗ geſellſchaft zu Konzeſſionen der Stadt gegenüber bereit ſein. Denn wenn ſie ihren Betrieb wirtſchaftlicher geſtalten kann, iſt ſie ja auch in der Lage, trotz der be⸗ ſtehenden Verträge, billiger für die Stadt zu arbeiten. Der Magiſtrat hat es nun als ſeine Aufgabe be⸗ zeichnet und iſt im Begriff, gemeinſam mit der Geſell⸗ ſchaft nach Mitteln zu ſuchen, um die Verbilligung zu ermöglichen. Meine Herren, ich glaube, Sie können ſich mit dieſer Erklärung zufrieden geben; denn es gibt kein anderes Mittel als dasjenige der gütlichen Verſtändigung, da ja ein Vertrag bis 1922 eriſtiert, der einſeitig nicht aufgehoben werden kann. Meinen Antrag habe ich eingangs meiner Aus⸗ führungen geſtellt. Ich bitte, entſprechend zu be⸗ ſchließen. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, Herr Kol⸗ lege Jacobi hat folgende Reſolution beantragt — es iſt zuläſſig, daß hier auch eine Reſolution gefaßt werden kann, obgleich es ja nur eine Erledigungs⸗ erklärung iſt —: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, in Erwä⸗ gungen darüber einzutreten, ob ſich ein anderer Modus der Gebührenerhebung für die Müllbeſeitigung, etwa nach der bebauten Fläche und der Etagenzahl, ermöglichen ließe. Stadtv. Jacobi: Meine Herren, ich will auf die Ausführungen des Herrn Referenten bei der vor⸗ gerückten Zeit nicht eingehen; aber einen der größten Uebelſtände der ganzen Müllſache muß ich doch er⸗ wähnen. Das iſt die ungleichmäßige Erhebung der Gebühren. Der eine bezahlt 1 ℳ, der andere 2 , der dritte ſogar 3 ℳ. (Zuruf: Wofür denn?) — Für dieſelben Leiſtungen. — Ich habe ſchon ge⸗ hört, daß ein Kaufhaus billiger mit ſeinen Preiſen iſt als das andere. Hier aber nimmt ein Kaufhaus für dieſelbe Ware die verſchiedenen Preiſe, die ich eben erwähnt habe, und dieſes Kaufhaus iſt in dieſem Fall die Stadt Charlottenburg. Meine Herren, Sie können verſichert ſein, daß in den Kreiſen, die von dieſer Ungerechtigkeit betroffen werden, eine ſehr große Mißſtimmung herrſcht, und daß dieſe Mißſtim⸗ mung ſich auf Dinge ausdehnt, die gar nichts mit Sitzung vom 6. März 1912 dieſer Sache zu tun haben. Und zwar ſind es gerade Kreiſe, die nicht gleich Mord und Zeter ſchreien, wenn einmal von dem Grundbeſitz mehr Opfer verlangt werden. Meine Herren, aus dieſem Grunde, wegen dieſer Ungerechtigkeit, mache ich mich zum Fürſprecher für einen anderen Modus. Allerdings hat der Modus, den ich vorſchlage, einen Fehler, und der beſteht darin, daß er dem Magiſtrat ſehr große Opfer auferlegt, eine größere Arbeitslaſt, freilich nur für das erſte Jahr; denn wenn der Modus erſt einmal eingeführt iſt, iſt die Arbeit ſpäter dieſelbe. Aber ich glaube, der Ma⸗ giſtrat hat auch die moraliſche Verpflichtung, ein Unrecht, das er einmal begangen und ſelbſt erkannt hat, nicht zu verewigen, und er darf meines Erach⸗ tens dieſe größere Arbeitslaſt nicht ſcheuen. Ich bitte deshalb, meine Herren, die Reſolution anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg (Schlußwort): Ich bitte Sie, meine Herren, die Reſolution des Kollegen Jacobi anzunehmen. Es läßt ſich wirklich nichts dagegen einwenden, daß wir den Magiſtrat auffordern, Erwägungen anzuſtellen. Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Der Ausſchuß beantragt, die Frage 10 als erledigt zu erachten. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Nun wird bei dieſer Gelegenheit folgende Re⸗ ſolution beantragt: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, in Er⸗ wägungen darüber einzutreten, ob ſich ein anderer Modus der Gebührenerhebung für die Müllbeſeitigung, etwa nach der bebauten Fläche und der Etagenzahl, ermöglichen ließe. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Damit ſchließe ich die öffentliche Sitzung, indem ich mitteile, daß die morgige Sitzung ausfallen wird. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 30 Minuten).