132 Auf einen Punkt möchte ich noch kommen, näm⸗ lich auf den Verkehr auf unſeren Waſſer⸗ ſt ra ß e n. Auch das iſt eine Verkehrsangelegenheit. Es gibt hier viele Fabriken, deren Bedürfniſſe nicht volle Befriedigung finden, die den Wunſch hegen, daß ihnen noch nach mancher Richtung hin Ent⸗ gegenkommen gezeigt werde. Im einzelnen will ich auf dieſe Frage nicht weiter eingehen. Meine Herren, ich habe heute ſehr viele Einzel⸗ fragen geſtreift, ich habe aber, glaube ich, auch generelle Fragen berührt, und wenn Sie die Fülle von Fragen, die ich vorgebracht habe, betrachten und bedenken, daß von vielen anderen Seiten aus dieſer Verſammlung gewiß den Wünſchen noch viele andere beigeſellt werden können, dann werden Sie mir zu⸗ geben, daß es ſich um eine Aufgabe handelt, die wirk⸗ lich die Arbeit einer Deputation ausfüllen würde. Meines Erachtens können in einer Großſtadt, namentlich auch in einem großen Vororte von Berlin, die Ver⸗ kehrsangelegenheiten gar nicht ernſt und energiſchgenug angegriffen wer⸗ de n. Daß der Magiſtrat und die zuſtändigen Stellen das bisher mit Ernſt gemacht haben, iſt ſelbſtverſtänd⸗ lich; daß aber mit einer ganz anderen Initiative vorgegangen werden kann, wenn eine beſondere De⸗ putation für derartige wichtige Dinge eingeſetzt iſt, das, glaube ich, wird keiner beſtreiten. Es iſt ſelbſt⸗ verſtändlich, daß in eine ſolche Verkehrsdeputation auch diejenigen Mitglieder gehören, die jetzt leitend in der Tiefbaudeputation bzw. im Verkehrsausſchuß ſind. Trotzdem möchte ich für meine Perſon ohne weiteres ſagen, daß ich die Aufgaben der Verkehrs⸗ deputation für ſo bedeutſam halte, daß es ſehr wohl wünſchenswert wäre, daß jemand, der im weſentlichen nichts weiter in der ſt äd tiſchen Verwaltung zu tun hat, an die Spitze einer ſolchen Deputation käme und es zu ſeiner Lebensaufgabe machte, den Verkehr in Charlotten⸗ burg nach allen Richtungen ſo weit zu heben, wie es nur möglich iſt. Stadtſyndikus Dr Maier: Meine Herren! Die Angelegenheit betr. die Einſetzung einer Verkehrs⸗ deputation hat die ſtädtiſchen Körperſchaften im Laufe der Jahre wiederholt beſchäftigt. Ich kann wohl ſagen: periodiſch kehrt der Antrag auf Ein⸗ ſetzung einer Verkehrsdeputation hier wieder. Wir haben heute eine Verkehrsdeputation, die allerdings nicht firmiert „Verkehrsdeputation“, ſondern „Tief⸗ baudeputation“; aber zur Zuſtändigkeit der Tiefbau⸗ deputation gehört das Verkehrsweſen. Wir hatten bis zum Jahre 1888 eine beſondere Deputation für das Straßenbahnweſen. Im Jahre 1888 iſt dieſe Depu⸗ tation aufgehoben und mit der Tiefbaudeputation verſchmolzen worden. Im Jahre 1896 iſt die Frage der Einrichtung einer beſonderen Verkehrsdeputation von dem damaligen Stadtverordnetenvorſteher⸗Stell⸗ vertreter Ströhler wieder aufgenommen worden, der Magiſtrat hat dem hierauf gefaßten Beſchluſſe der Stadtverordnetenverſammlung auf Einſetzung einer ſolchen Deputation widerſprochen. Die Sache iſt da⸗ mals mit ſolcher Intenſität betrieben worden, daß ſogar eine ſogenannte Konfliktskommiſſion eingeſetzt werden mußte, die zwiſchen dem Magiſtrat und der Stadtverordnetenverſammlung die friedliche Bei⸗ legung dieſer Meinungsverſchiedenheit erſtreben ſollte. Das Ergebnis der Beratungen dieſer Kon⸗ Sitzung vom 13. März 1912 fliktskommiſſion war ſchließlich das, daß von der Tief⸗ baudeputation das Kanaliſationsweſen abgetrennt wurde, daß aber im übrigen die Stadtverordneten⸗ verſammlung von der Einſetzung einer Verkehrs⸗ deputation Abſtand nahm. Im Jahre 1907 iſt dann erneut ein Antrag ein⸗ gegangen, eine Verkehrsdeputation einzuſetzen, und der Magiſtrat hat dann, nachdem ſich die zurzeit mit den betreffenden Arbeiten betraute Tiefbaudeputa⸗ tion gutachtlich geäußert hatte, der Stadtverordneten⸗ verſammlung mitgeteilt, daß er ſich zur Einſetzung einer Verkehrsdeputation nicht in der Lage befinde. Diejenige Deputation, die nach dem beſtehenden Ge⸗ meindebeſchluſſe berufen iſt, das Verkehrsweſen zu vertreten, iſt zunächſt gutachtlich gehört worden, und das von ihr abgegebene Gutachten iſt nach meinem Dafürhalten auch noch heute zutreffend. Ich werde auf das Gutachten nachher eingehen. Ich will nur bemerken, daß ich, als Herr Stadtv. Dr Stadthagen im letzten Geſchäftsjahre die Frage der Einſetzung einer Verkehrsdeputation erneut anregte, vom Magiſtrats⸗ tiſch aus erklärte, daß der gegenwärtige Zeitpunkt zur Einſetzung einer Verkehrsdeputation wenig glück⸗ lich wäre, da wir vor einer ganz neuen Konſtruktion der Rechtsverhältniſſe ſtünden; Stadtv. Otto: Sehr richtig!) der Zweckverband Groß⸗Berlin wäre begründet und der weſentlichſte Teil der Verkehrsaufgaben hätte auf⸗ gehört, Gemeindeaufgabe zu ſein, und wäre auf den Verkehrsverband übergegangen. Soweit wir alſo als Teil des großen Zweckverbandsgebiets Berlin berufen ſind, Verkehrsangelegenheiten wahrzunehmen, ſind wir gewiſſermaßen eine Lokalvertretung und haben lediglich im Rahmen dieſer Lokalintereſſen unſere Wünſche an die Adreſſe des Zweckverbandes zu rich⸗ ten. Ob es zweckmäßig ſein wird, zu einer wirkſamen Vertretung dieſer Intereſſen gegenüber dem Zweck⸗ verbande irgend eine Organiſation innerhalb der Stadtverwaltung zu ſchaffen, dieſe Frage kann im ge⸗ genwärtigen Zeitpunkt abſolut nicht beantwortet wer⸗ den. Wir wiſſen gar nicht, wie das Gebilde des Zweck⸗ verbandes in der Praxis arbeiten wird, wie ins⸗ beſondere die Geſamtintereſſen mit den Ortsintereſſen in Einklang gebracht oder in Widerſpruch geſetzt wer⸗ den. Im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Verkehrs⸗ deputation einzuſetzen, nachdem im konſequenten Ver⸗ fahren die Gemeindekörperſchaften, insbeſondere der Magiſtrat es für unzweckmäßig erachtet haben, eine ſolche Deputation zu errichten, das ſcheint mir ab⸗ ſolut unzweckmäßig. Ich möchte Ihnen jetzt mitteilen, wie ſich die Tiefbaudeputation bezüglich der Trennung des Ver⸗ kehrsweſens von ihrer Zuſtändigkeit geäußert hat. Sie hat erklärt: Das Verkehrsweſen, der Straßenbau und der Bebauungsplan ſtehen in untrennbarem Zuſammen⸗ hange, ſie greifen unaufhörlich ineinander. Die Ein⸗ ſetzung einer Verkehrsdeputation würde eine un⸗ nötige Häufung von Inſtanzen hervorrufen, da in allen Straßenbahnangelegenheiten, ſobald die Be⸗ nutzung des Straßenkörpers und das Verhältnis des Betriebs zu den einzelnen Beſtandteilen und Ein⸗ richtungen des Straßenkörpers ſowie zum Fahr⸗, Reit⸗ und Fußverkehr in Frage kommen, was faſt immer der Fall iſt, auch die Tiefbaudeputation ge⸗ hört werden müßte. Dabei würden Meinungsver⸗ ſchiedenheiten aller Art, namentlich über die Zu⸗ ſtändigkeit zwiſchen beiden Deputationen nicht aus⸗