144 Herr Kollege Gredy iſt anſcheinend nicht im Saal. Dann wollen wir den nächſten Punkt der Tagesord⸗ nung vornehmen, und ich bitte, einen der Herren Kollegen, Herrn Kollegen Gredy inzwiſchen in den Saal zu rufen. Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Entſendung von zwei Vertretern zum 7. Deutſchen Berufsvormündertag in Wien. Druck⸗ ſache 73. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Entſendung von zwei Vertretern der Stadtgemeinde zum 7. Deutſchen Berufsvor⸗ mündertag in Wien werden 383,40 % aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 12 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beteiligung an der Herausgabe eines Illuſtrationswerkes „Deutſche Verſorgungsanſtalten“. — Druckſache 74. (Die Beratung wird eröffnet.) Stadtv. Gebert: Meine Herren! Wir haben im Prinzip nichts gegen dieſe Vorlage einzuwenden; aber die Begründung des Magiſtrats iſt uns zu kurz und ſo unklar, daß es doch wohl praktiſch wäre, wenn er hier eine Aufklärung geben würde. Es iſt nicht zu erkennen, in welcher Weiſe die in Betracht kom⸗ menden Exemplare des Werkes verteilt werden ſollen, ob die Stadt Charlottenburg für ihre Bibliothek nur ein Exemplar erwerben will, oder aber ob dieſes Werk einem größeren Intereſſentenkreiſe der Stadtver⸗ waltung ſelbſt zugewandt werden ſoll. Ferner aber möchte ich auch die Frage gern beantwortet wiſſen, inwieweit wir hier ein Privatunternehmen unter⸗ ſtützen ſollen. Sie finden, daß der Verleger dieſes Werkes ein Privatmann iſt, und wenn dieſer nur aus reinen Geſchäftsrückſichten eine ſolche Anfrage an uns ſtellt, haben wir keine Urſache, ihm hier vielleicht einen leichten Erwerb zu verſchaffen. Ich bitte den Ma⸗ giſtrat, uns nähere Auskunft zu geben. Stadtrat Samter: Die Sache liegt ſo, daß von dem Werk ein Exemplar der Bibliothek überwieſen werden ſoll. Selbſtverſtändlich ſteht es der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zur Verfügung und ebenſo den ſonſtigen Intereſſenten. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats: Zur Beteiligung an der Herausgabe des Illuſtrationswerkes „Deutſche Verſorgungs⸗ anſtalten und Heime für Alte, für Sieche und Invalide, Deutſche Armen⸗ und Arbeits⸗ anſtalten“ werden 300 ℳ aus dem Dispoſi⸗ tionsfonds bewilligt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Benutzung der Brücke über den neuen Verbindungskanal und der Seeſtraße durch die Große Berliner Straßenbahn. — Druckſache 72. (Die Beratung wird eröffnet.) Sitzung vom 13. März 1912 Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren! Es handel ſich hier um zwei Strecken der Großen Ber⸗ liner Straßenbahn. Die eine iſt auf der Brücke ge⸗ legen, die über den Kanal im Zuge der Kaiſerin⸗ Auguſta⸗Allee führt, und die andere liegt weit oben im Norden vor Plötzenſee auf einem Gebiet, das nicht der Stadt Charlottenburg gehört, aber auf einer Straße, die vom Fiskus der Stadt überwieſen iſt, ebenſo wie auch die Brücke im Zuge der Kaiſerin⸗ Auguſta⸗Allee ſeinerzeit durch die Stadt vom Fiskus übernommen worden iſt. Für dieſe beiden Strecken iſt nicht der letzte Vertrag der Stadt Charlottenburg mit der Großen Berliner Straßenbahn maßgebend, ſondern die alten Verträge, die die Straßenbahn mit dem Fiskus abgeſchloſſen hatte. Um das nun zu ver⸗ einheitlichen, hat der Magiſtrat mit der Großen Berliner Straßenbahn verabreder, daß unſer letzter Vertrag auch auf dieſe beiden Strecken Anwendung finden ſoll. Es handelt ſich alſo, wie Sie ſehen, um eine Formalität, und ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, die Vorlage ohne weiteres anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Großen Berliner Straßenbahn wird die Benutzung der Brücke über den neuen Verbin⸗ dungstanal im Zuge der Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee und der Seeſtraße zwiſchen der Beuſſel⸗ ſtraße und der alten Schleuſenbrücke nach Maß⸗ gabe des abgedruckten fünften Nachtragsver⸗ trages zum Hauptvertrage vom 28. September / 1. Ottober 1897 geſtattet.) Vorſteher Kaufmann: Von Herrn Kollegen Otto und weiteren 56 Stadtverordneten iſt folgen⸗ der Antrag eingegangen: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, ihr eine Vorlage zu machen, nach der dem Kämmerer und dem Stadtſyndikus neben dem etatsmäßi⸗ gen Gehalt vom 1. April 1912 ab eine perſön⸗ liche ruhegehaltsfähige Zulage von je 2250 gemacht werde. Ich werde dieſen Antrag auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung bringen. Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ban eines Kohlenſchuppens auf dem Krankenhausgrundſtück in Weſtend. Druck⸗ ſache 76. Berichterſtatter Stadtv. Wagner: Meine Herren! Die Pläne zu dem Kohlenſchuppen ſehen Sie im Hintergrunde des Saales aufgebaut. Dieſer Kohlen⸗ ſchuppen ſoll möglichſt zuſammen mit den Bauten der Leichtkrankenhäuſer ausgeführt werden, und es wird Ihnen daher vom Magiſtrat vorgeſchlagen, die Vorlage möglichſt bald anzunehmen. Der Kohlenſchuppen ſoll für 30 Tage aus⸗ reichen und 800 000 kg Kohlen in ſich aufnehmen; er ſoll 44 000 ℳ koſten. Wenn Sie ſich auf dem Plan die Anlage, die Eiſenträger und die Fundamente an⸗ ſehen, ſo werden Sie mir wohl zuſtimmen, daß dieſer Preis im allgemeinen gerechtfertigt iſt. Man könnte wohl der Anſicht ſein, daß der Schuppen vielleicht aus billigerem Material gebaut werden könnte. Wenn man ſich aber die gefällige Architektur der Umgebung anſieht, ſich klar macht, daß die Kranken im Garten ſpazieren gehen ſollen und die Anlage dann ein an⸗