* 154 ich mich vergeblich: was hat es denn für einen Sinn, in dieſen Gruppen die Militärdienſtjahre anzu⸗ rechnen? Wenn ich ſie anrechne, das heißt, wenn ich von vornherein ganz allgemein den Militäranwärter mit einem um drei Jahre vorgeſchriebenen Dienſt⸗ alter in das Gehalt bringe, — nun, ſo werde ich einfach die Stala danach einrichten, das heißt, ſie mit einer Vorſtufe verſehen, die infolge der An⸗ rechnung der Militärdienſtzeit überhaupt nicht zur Anwendung gelangt. Das heißt: ich könnte unſerer Skala die Stufe 1850 ℳ vorſetzen, dann würde ich den Wünſchen der Militäranwärter formaliter genügt haben, ohne daß ſie auch nur den geringſten materiellen Erfolg dadurch hätten. Für die Klaſſe der Aſſiſtenten trifft die ſe Er⸗ wägung zwar nicht vollſtändig zu, die Petition iſt aber durch andere, ausdrücklich in dieſem Sinne von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſene Maß⸗ nahmen tatſächlich von vornherein gegenſtandslos gemacht worden. Nämlich, meine Herren, um zu ver⸗ hindern, daß die wenigen überhaupt vorhandenen Zivilanwärter in unverhältnismäßig früher Zeit im Vergleich zu den Miltäranwärtern in ihr Amt kommen, haben wir das Dienſtalter der Zivilan⸗ wärter hintangehalten, das heißt, wir haben eine Altersgrenze gezogen, vor welcher kein Zivilanwärter in die Aſſiſtentenklaſſe hineinkommen kann. Das Ausmaß dieſer Grenze iſt bei der letzten Reviſton des Normaletats eingehend erörtert worden, und die Stadtverordnetenverſammlung iſt ſogar noch um ein Jahr weiter den Zivilanwärtern entgegengekommen, als der Magiſtrat es beabſichtigt hatte, weil ſie die Ueberzeugung hatte, die Vorſchläge des Magiſtrats ſeien zu ſehr vom Standpunkte der Militäranwärter aus berechnet. Daß dieſe Maßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen, iſt bisher weder behauptet noch viel weniger erwieſen worden. Dabei muß man im übrigen den eklatanten Unterſchied berückſichtigen, der in Charlottenburg zu Gunſten der Militäranwärter gegenüber allen anderen Großberliner Gemeinden beſteht. Bei uns nämlich tritt der Militäranwärter für den mittleren Dienſt ſofort in das Gehalt ein, welches dem Anfangs⸗ gehalt der Aſſiſtentenklaſſe entſpricht, während in Berlin und den ſonſt in Vergleich kommenden Nachbargemeinden durch beſondere diätariſche Be⸗ ſoldung während der Probezeit und demnächſtige Einreihung in die Vorſtufe der Bureauanwärter eine Wartezeit von mehreren Jahren entſteht. Infolge⸗ deſſen trifft auf Charlottenburg dasjenige zu, was bei der Verhandlung im Abgeordnetenhaus am 28. Ja⸗ nuar 1909 der Herr Finanzminiſter ausdrücklich er⸗ klärt hat, indem er ſagte: Wir ſind nun der Meinung, daß eine An⸗ rechnung eines Teiles der Militärdienſtzeit dann in der Tat ein Gebot der Billigkeit iſt, wenn die Militärdienſtzeit plus der Vor⸗ bereitungszeit im Zivildienſt die einſtigen Militäranwärter erſt ſo ſpät zur etatsmäßigen Anſtellung kommen läßt, daß ſie hinter ihren Kollegen aus dem Zivilanwärter⸗ ſtande weſentlich zurückbleiben. Kommen die früheren Militäranwärter alsbald zur etatsmäßigen Anſtellung, ſo glaube ich, würde es eine Unbilligkeit für die Zivilanwärter, die für ihre Ausbildung ja ſehr viel höhere Koſten haben aufwenden müſſen, ſein, wenn man unter allen Umſtänden einen Teil der Militär⸗ dienſtzeit anrechnen wollte. Sitzung vom 20. März 1912 Nun, meine Herren, bei uns kommen ſie ſofort zur etatsmäßigen Anſtellung; es würde alſo zu⸗ treffen, was der Finanzminiſter ſagt: es würde eine Un⸗ billigkeit gegenüber den Zivilanwärtern ſein, wenn man mehr als einen Bruchteil der Zeit anrechnen würde, wie wir es ja in der vorhin von mir ge⸗ ſchilderten Weiſe zu Gunſten der Militäranwärter tun. Nun hat die Agitation der Militäranwärter natürlich nicht nur in Charlottenburg Wurzel ge⸗ ſchlagen, ſondern in ganz Groß⸗Berlin, und es hat ſich unter dem Vorſitz von Berlin ein Ausſchuß aus den intereſſierten Groß⸗Berliner Gemeinden gebildet, welcher dieſe Frage einheitlich zu regeln beabfichtigt und an der Arbeit iſt mit dem Ziele, daß möglichſt bis zur nächſten Reviſion des Normaletats die Frage ſpruchreif gemacht werden ſoll. Dazu ſind allerdings erhebliche und ſchwierige Vorarbeiten zur Vereinheit⸗ lichung der maßgebenden Vorbereitungs⸗, An⸗ ſtellungs⸗, Beſoldungs⸗ und Verſorgungs⸗Grundſätze nötig. Charlottenburg hat trotz ſeiner eigenartigen, nach unſerer Ueberzeugung durchaus ſachgemäßen Regelung der Verhältniſſe ſeine Mitarbeit nicht ab⸗ gelehnt und iſt im Intereſſe eines geſchloſſenen Vor⸗ gehens unter Umſtänden zu Zugeſtändniſſen in ab⸗ weichenden Auffaſſungen in dem Ausſchuſſe bereit, falls dieſe die Mehrheit finden. Aus dieſen Gründen allein ſchon ſcheint es mir heute nicht zeitgemäß, über die Petition Beſchlüſſe zu faſſen. Sie könnte daher höchſtens als Material dienen, wie der Petitions⸗ ausſchuß auch beſchloſſen hat. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Kaufmann: Der Herr Berichterſtatter beantragt, die Petition dem Magiſtrat als Material für die nächſte allgemeine Reviſion des Normaletats zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) 11. Petition der Magiſtratsboten Bonneund Gen. bet r. a) Amtsbezeichnung, b) An⸗ ſtellungsverhältniſſe. (Unruhe.) Meine Herren, ich bitte um Ruhe. Es iſt ja ſo viel Platz draußen zu Privatgeſprächen, daß die Herren ſich dort keinen Zwang aufzuerlegen brauchen. Hier im Saal iſt es unmöglich, zu verhandeln, wenn Sie Ihre Privatgeſpräche hier führen. (Die Beratung wird eröffnet.) Berichterſtatter Stadtu. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Die Magiſtratsboten Bonne und Gen. bitten erſtens, die Amtsbezeichnung mit Rückſicht auf ihre amtliche Tätigkeit in Zuſtellungs⸗ und Ermittelungs⸗ ſachen abzuändern, und zwar in „Ermittelungs⸗ und Zuſtellungsbeamte“ für die im Außendienſt beſchäf⸗ tigten Boten, in „Bureaugehilfen“ für die im Innen⸗ dienſt beſchäftigten Boten. Ferner bitten ſie um An⸗ ſtellung auf Lebenszeit nach längerer Dienſtzeit. (Andauernde Unruhe.)