Sitzung vom 20. März 1912 daß in allen ſogenannten Verkehrsſtraßen der Straßenhandel gänzlich unterſagt wird was ja heute auch ſchon zum Teil zutrifft und daß außer⸗ dem der Straßenhandel 25 m von der Bord⸗ ſchwelle der Verkehrsſtraßen auch in den Nebenſtraßen nicht geſtattet wird; d. h. er wird geſtattet in kleinen Behältern, aber doch vollſtändig unterſagt für große Wagen und Behälter. Die Straßen, um die es ſich handelt, ſind: die Kleiſtſtraße, Kurfürſtenſtraße zwi⸗ ſchen Maaßenſtraße und Kurfürſtendamm, Motzſtraße, Tauentzienſtraße, Augsburger Straße, Kaniſtraß zwiſchen Auguſte⸗Viktoria⸗Platz und Kaiſer⸗Fried⸗ rich⸗Straße, Kurfürſtendamm, Berliner, Bismarck⸗, Hardenberg⸗ und Wilmersdorfer Straße. In dieſen Straßen iſt alſo von jetzt ab, d. h. nachdem der Poli⸗ zeipräſident die Aenderung des § 73 bekanntgegeben hat, der Straßenhandel vollſtändig unterſagt. Ich bitte Sie im Namen des Petitionsaus⸗ ſchuſſes, die Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Petitionsaus⸗ ſchuſſes, die Petition an den Magiſtrat als Material zu überweiſen.) Vorſteher Kaufmann: Von dem Kollegen Rieſenberg und einer Anzahl von Stadtverordneten iſt folgende Anfrage eingegangen: Entſpricht es den Tatſachen, wie in der „Neuen Zeit“ am 18. März 1912 berichtet wurde, daß Anmeldungen für die Vorſchulen bereits 2 Jahre vor der Einſchulung ange⸗ nommen werden, und welche Maßnahmen ge⸗ denkt der Magiſtrat dagegen zu ergreifen? Ich werde die Anfrage in üblicher Weiſe dem Magiſtrat übergeben. Dann iſt ein Antrag von dem Kollegen Zander mit genügender Unterſtützung eingegangen, den Punkt 10 der Tagesordnung von der geheimen Sitzung in die öffentliche zu verweiſen. Ebenſo be⸗ antragen der Kollege Hirſch und ſeine Freunde, den Punkt 11 in die öffentliche Sitzung zu verweiſen. Ich werde beide Anträge am Schluſſe der öffentlichen Sitzung in geheimer Sitzung beraten laſſen und werde nach dem Ergebnis dann unter Umſtänden die ce. der öffentlichen Sitzung veran⸗ aſſen. Stadtv. Zander (zur Geſchäftsordnung): Mein Antrag lautet anders, nämlich dahin, daß die Sache vor Punkt 3 der Tagesordnung verhandelt wird. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege, Ihr An⸗ trag lautete urſprünglich: Wir beantragen, über Punkt 10 der Tages⸗ ordnung in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Dann haben Sie ſich den Antrag nochmals kommen laſſen und haben zugeſchrieben: „vor Punkt 2 und 3“. In dieſer Beziehung kann ich Ihrem Wunſche nicht nachkommen; denn wir wollen nicht unnötigerweiſe die öffentliche Sitzung unterbrechen. Es muß erſt in einer geheimen Sitzung beraten werden, ob die Gegenſtände in öffentlicher Sitzung verhandelt werden ſollen oder nicht, und da wir noch einen der⸗ artigen Antrag haben, ſo halte ich es für zweck⸗ mäßig falls die Verſammlung nicht anders zu beſchließen wünſcht — die öffentliche Sitzung jetzt nicht zu unterbrechen. 161 Stadtv. Dr Stadthagen (zur Geſchäftsordnung): Das Ende der Ausführungen des Herrn Vorſtehers lautete ja etwas anders als der Anfang. Meine Herren, wir haben ſehr häufig mitten in der Sitzung über ähnliche Anträge verhandelt; wir haben die öffentliche Sitzung auf kurze Zeit unterbrochen, in der geheimen Sitzung dann den Antrag kurz be⸗ gründet — das ſind ja immer nur kurze Begrün⸗ dungen und hierauf feſtgeſtellt, daß die Sache entweder in geheimer oder in öffentlicher Sitzung verhandelt werden ſoll. So, glauben wir, würde es auch heute zweckmäßig ſein, und bei der Wichtigkeit der Gegenſtände halten meine Freunde es nicht für angebracht, daß wir erſt am Ende der Tagesordnung, wahrſcheinlich in ſehr ſpäter Stunde, darüber be⸗ raten, ob dieſe Angelegenheit in öffentlicher Sitzung verhandelt werden ſoll oder nicht. Daher haben wir lediglich ein Intereſſe daran, daß jetzt bereits in einer geheimen Sitzung darüber abgeſtimmt wird, ub die Sache in öffentlicher oder in geheimer Sitzung zu verhandeln ſein würde. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Ich glaube, es wird dem Kollegen IDr Stadthagen ſehr ſchwer werden, die Behauptung, die er ausgeſprochen har, daß wir ſehr häufig ſo verfahren ſind, zu be⸗ weiſen. In den letzten Jahren haben wir es regel⸗ mäßig ſo gehandhabt, daß wir derartige Anträge am Schluſſe der öffentlichen Sitzung verhandelt haben, in wohlverſtandener Rückſichtnahme auf die Zu⸗ hörer und gegen die Preſſe. Ich bitte Sie, auch bei dieſer Gepflogenheit zu bleiben, um ſo mehr, als Kollege Ir Stadthagen Gründe, die dafür ſprechen, diesmal anders zu verfahren, nicht angeführt hat. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Otto nur anſchließen. Der Antrag des Kollegen IDr Stadthagen würde doch darauf hinaus⸗ laufen, daß wir die Tagesordnung umändern, (Zuſtimmung) aber das iſt nur möglich, wenn kein Widerſpruch er⸗ hoben wird. Nachdem Kollege Otto wie auch ich Widerſpruch erhoben haben, iſt meines Erachtens der Antrag Stadthagen dadurch ohne weiteres hin⸗ fällig. Stadtv. Zander (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Ich will nur das Intereſſe hervorheben. das wir daran haben. Die Oeffentlichkeit ſoll eben hören, was in dieſer Sache verhandelt wird, (Zuruf: Das iſt ja etwas ganz anderes!) und wenn die Oeffentlichkeit erſt zum Schluſſe aus⸗ geſchloſſen wird, dann wird die Zuhörerſchaft eben nicht mehr hier ſein, und aus der öffentlichen wird eine geheime Sitzung. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Zander, es iſt widerſprochen, die Tagesordnung zu ändern. Ich möchte aber im übrigen auch bemerken: Sie wiſſen ja noch gar nicht, wie in der geheimen Sitzung beſchloſſen wird, ob man die Sache in die öffentliche verweiſt. Alſo diejenigen Perſonen, die Intereſſe an der Ver⸗ handlung des Punktes 10 haben, würden doch hier bleiben, um dann in der öffentlichen Sitzung, falls die Sache dahin verwieſen wird, zu hören, was da verhandelt wird.