168 Sie haben im Etat 45 000 % für die Unter⸗ ſtützung von privaten höheren Mädchenſchulen be⸗ willigt. Damit haben Sie grundſätzlich zweierlei an⸗ erkannt: einmal, daß dieſe Schulen durch die neuen Beſtimmungen des Jahres 1908 in eine gewiſſe Not⸗ lage gekommen ſind, und zum zweiten, daß Sie es als die Aufgabe der Stadtgemeinde anerkennen, dieſer Notlage in gewiſſem Umfange zu ſteuern. Die Vor⸗ lage, die Ihnen jetzt unterbreitet worden iſt, hatte ſich alſo darauf zu beſchränken, Ihnen die Wege an⸗ zugeben, wie dieſe Unterſtützung der privaten höheren Mädchenſchulen ſtattfinden ſoll. Ich für meine Per⸗ ſon bin mit den Wegen, die der Magiſtrat vorſchlägt, im weſentlichen einverſtanden. Wenn ich der Anordnung der Magiſtratsvorlage im Tenor folge, ſo habe ich mein unbedingtes Ein⸗ verſtändnis zu Punkt 1 a zu erklären, der als Erſatz der Freiſchulſtellen 15 000 ℳ bewilligen will, mit dem Punkt 1 b, der zur Gewährung von Kopfbeiträ⸗ gen 10 000 ℳ verwenden will, und mit dem Punkt 1% wegen Teilnahme an der Verſicherung der Lehr⸗ kräfte, worüber ſich der Magiſtrat weitere Anträge noch vorbehält. Wir können alſo heute uns zu dem Punkte e nur grundſätzlich zuſtimmend äußern, indem wir einer weiteren Magiſtratsvorlage noch entgegen⸗ zuſehen haben. Ich halte den Weg, in der Form des Erſatzes für Freiſchulſtellen den privaten höheren Mädchen⸗ ſchulen eine Beihilfe zu gewähren, für außerordent⸗ lich glücklich, da er auch eine gewiſſe ſoziale Bedeu⸗ tung hat. Die näheren Grundſätze, die für dieſe Bei⸗ hilfe in der Magiſtratsvorlage entwickelt werden, haben ebenfalls meine volle Zuſtimmung: einmal, daß nur anerkannte Schulen ich brauche den Be⸗ griff hier wohl nicht zu erklären in Frage kommen, und daß zweitens alle diejenigen Schulen auszu⸗ ſcheiden haben, die bei der Aufnahme der Schülerinnen konfeſſionelle Beſchränkungen beobachten, das ſoll heißen: die jüdiſche Schülerinnen grundſätzlich aus⸗ ſchließen. Man kann der Magiſtratsvorlage, die in einem Satze ſagt, daß es nicht richtig erſcheint, Gelder, „die von der Geſamtheit der Bürgerſchaft aufgebracht werden, an Anſtalten zu gewähren, die die Kinder eines Teils der beiſteuernden Mitbürger aus⸗ ſchließen“, nur beiſtimmen. Meine Herren, ich ſtimme auch dem Punkt 15 zu, der Gewährung der Kopfbeiträge von 10 000 %, mit den Einſchränkungen, die in der Magiſtratsvor⸗ lage des näheren dargelegt worden ſind, und auf die ich heute nicht eingehen möchte. Ueber den Punkt 1 habe ich mich bereits ge⸗ äußert. Gegen den Punkt 2, zur Unterſtützung für das Jahr 1911, alſo für das laufende Etatsjahr, das mit dem 31. März ſein Ende erreicht, einen Betrag von 12 000 ℳ zu bewilligen, habe ich anfänglich ſehr ſchwere Bedenken gehabt. Ich habe mich ſchließlich doch entſchloſſen, dieſe Bedenken zurückzuſtellen. Allerdings kann ich mich nicht entſchließen, eine Ab⸗ änderung, die ich in dieſem Punkte empfehle, zu unterdrücken. Dieſe Abänderung, die ich als einen Zuſatzantrag zur Magiſtratsvorlage einzubringen ge⸗ dachte und im Ausſchuß, wenn er beſchloſſen wird, einbringen werde, ſoll lauten: Hinter dem Worte „wird“ — es heißt in der Magiſtratsvorlage: „Zur Unter⸗ ſtützung für das Jahr 1911 wird“ — einzufügen: „den Schulen, die anerkannt ſind oder ihre Anerkennung beantragt haben“, und nun wird fortgefahren: „ein Betrag von Sitzung vom 20. März 1912 12 000 ℳ uſw. Meine Herren, das bedeutet, daß der Grundſatz, nur anerkannte Schulen zu berückſich⸗ tigen, auch konſequent für den Punkt 2 der Magi⸗ ſtratsvorlage durchgeführt wird, was bisher nicht der Fall iſt. Die praktiſche Wirkung wird nur ſein, daß cine Schule, die nach der Magiſtratsvorlage in Be⸗ tracht käme, die aber erklärt hat, daß ſie grundſätzlich die Anerkennung nicht herbeiführen wolle, von der Gewährung aus dem Dispoſitionsfonds ausgeſchloſſen wird. Punkt 3 iſt verhältnismäßig nebenſächlich oder unweſentlich gegenüber den Punkten 1 und 2. Es wird uns die Mitteilung gemacht, daß die Angelegen⸗ heiten der dem Königlichen Provinzialſchulkollegium zu Berlin unterſtehenden privaten höheren Mädchen⸗ ſchulen an die Deputation für das höhere Mädchen⸗ ſchulweſen abgegeben werden ſollen. Es wird ge⸗ nügen, wenn die Stadtverordnetenverſammlung von dieſer Mitteilung Kenntnis nimmt. Meine Herren, ich muß zugeben, daß für jeman⸗ den, der der ſehr eingehenden Vorberatung dieſer Vorlage ſowohl in dem Unterausſchuß wie in der Schuldeputation in allen Stadien beigewohnt hat, die ganze Frage, die eine Fülle von Einzelheiten enthält, ſich viel klarer darſtellt als für jemanden, der jetzt erſt in die ganze Materie ſich hineinarbeiten ſoll. Aus dieſem Grunde habe ich, wie ich bereits im Eingang meiner Ausführungen betonte, nichts da⸗ gegen einzuwenden, wenn Sie die Vorlage einem Ausſchuß überweiſen wollen. Ich hoffe das möchte ich ſchon in dieſem Stadium erklären —, daß die Magiſtratsvorlage möglichſt unverändert aus den Ausſchußberatungen herauskommt, da in ihr nach meiner Ueberzeugung ein reiches Maß von Wert⸗ ſchätzung und Wohlwollen für die privaten höheren Mädchenſchulen feſtgelegt worden iſt und ich den ſehn⸗ lichſten Wunſch habe, daß dieſes Wohlwollen und dieſe Wertſchätzung den genannten Schulen gegenüber ſich auch in die Tat umſetzen möchten. Stadtv. Panſchow: Meine Herren! Namens meiner Freunde habe ich den Antrag zu ſtellen, die Vorlage einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu überweiſen. Grundſätzlich ſind wir ſelbſtverſtändlich mit dem Inhalte der Vorlage im allgemeinen ein⸗ verſtanden. Dagegen ſind uns eine Menge von Ein⸗ zelheiten in der vorliegenden Form nicht ganz akzep⸗ tabel. 3. B. haben wir an der Vorlage auszuſetzen, daß die Unterſtützung der Schulen in der Form des Erſatzes des für Gewährung von Freiſtellen entgan⸗ genen Schulgeldes erfolgt; wir hätten es lieber ge⸗ ſehen, wenn ſich da eine andere Form hätte finden laſſen. Wir können auch den Leitern der Schulen nicht die Berechtigung zugeſtehen, dieſe Freiſtellen ſelbſtändig feſtzuſetzen, und würden es lieber geſehen haben, wenn dieſe Feſtſetzung durch ſtädtiſche Organe erfolgt wäre. Es ſind zurzeit hier Freiſtellen bis zur Höhe von 15 % nicht vorhanden; aber wir müſſen damit rechnen, daß, ſobald dieſe Vorlage angenommen iſt, die 15 % künftig voll ausgenutzt werden. Ob es richtig iſt, daß man den Leiterinnen der Privat⸗ ſchulen überläßt, die Freiſtellen feſtzuſetzen, wird alſo im Ausſchuß geprüft werden müſſen. Ferner haben wir Bedenken dagegen, uns hier grundſätzlich feſtzu⸗ legen; wir erwarten vielmehr, daß der Magiſtrat uns noch erſt die in Ausſicht geſtellten beſtimmten Vor⸗ ſchläge bringt. Aber der eigentliche Grund, weswegen wir die Verweiſung an einen Ausſchuß beantragen, iſt fol⸗ gender. Der Magiſtrat ſagt hier in der Vorlage: