Sitzung vom 17. April 1912 2. Der Kaufpreis iſt aus dem Ordinarium des Hauptetats Kapitel vIII Abſchn. 9 Nr. 3 für 1912 zu entnehmen.) Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Stiftung eines Ehrenpreiſes für die Ausſtellung „Haus⸗ und Wohnungsbau“. Druck⸗ ſache 108. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Zentralverbande der Haus⸗ und Grund⸗ beſitzer⸗Vereine Deutſchlands (e. V.) in Spandau wird zu der von ihm in der Zeit vom 4. Mai bis 12. Juni 1912 zu veran⸗ ſtaltenden Ausſtellung „Haus⸗ und Wohnungs⸗ bau“ ein Ehrenpreis im Werte von etwa 150 % bewilligt. Der erforderliche Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beitrag für den Verein für ſoziale innere Koloniſation. — Druckſache 109. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Verein für ſoziale innere Koloniſation Deutſchlands E. V. wird ein einmaliger Beitrag von 300 ℳ bewilligt. Der Betrag iſt aus dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Vergütung an den Schularzt für den orthopädiſchen Turnunterricht. Druckſache 110. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Vergütung für den Schularzt für den orthopädiſchen Turnunterricht wird vom 1. April 1912 ab auf 1800 ℳ erhöht. Der für 1912 erforderliche Mehrbetrag iſt dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 12 der Tagesordnung: Vorlage betr. Annahme eines Vermächtniſſes. Druckſache 111. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die von den Verwaltern des Dr I. H. Gold⸗ ſchmidtſchen Nachlaſſes unter der Bezeichnung „Dr I. H. Goldſchmidtſches Legat“ der Stadt⸗ gemeinde überwieſenen 5000 ℳ werden mit der Maßgabe angenommen, daß die Zinſen mit der Bedingung der Rechnungslegung all⸗ jährlich an die Vereinigung der Wohltätigkeits⸗ beſtrebungen E. V. zu zahlen ſind.) Punkt 13 der Tagesordnung: Vorlage betr. Zuſchuß zu einer Studienreiſe. Druckſache 112. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Meine Freunde ſtimmen der Vorlage gern zu. Wir haben aber den Wunſch, daß der Reiſebericht, den der] 175 betreffende Herr anfertigen ſoll, auch den Stadt⸗ verordneten möglichſt zugänglich gemacht wird, ſei es durch Umdruck, ſei es wenigſtens in der Form, daß uns bekannt gegeben wird: der Reiſebericht iſt er⸗ ſtattet und iſt in den Akten da und da einzuſehen. Vorſteher Kaufmann: Das Wort wird nicht weiter verlangt. Ich nehme an, daß der Magiſtrat von dem Wunſche Kenntnis nimmt. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Stadtbaumeiſter Neumann wird zur Ausführung einer Studienreiſe nach Nord⸗ amerika ein Zuſchuß von 600 % aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt.) Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. Flächenaustauſch mit dem Kron⸗ fideikommiß. — Druckſache 113. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Kron⸗ fideikommiß des Königlich Preußiſch⸗Branden⸗ burgiſchen Hauſes den im Entwurf abgedruckten Vertrag abzuſchließen. Dem Austauſch der ſtädtiſchen Parzellen Kar⸗ tenblatt 2 Ner. 1 uſw. und Kartenblatt 4 er. 5528 104 die kronfideikommiſſariſche Parzelle Karten⸗ blatt 2 Nr. 25 uſw. von 83 qm Größe wird 12 zugeſtimmt. Die in Ausführung des Vertrages entſtehenden Koſten ſind den für die Anlegung der Verkehrs⸗ ſtraße zwiſchen der Spree und der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße bewilligten Mitteln zu ent⸗ nehmen.) 10 von 62 und 19 qm - 81 qm Größe gegen Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Nordſeite der Schiller⸗ ſtraße zwiſchen Hardenberg⸗ und Grolmanſtraße. — Druckſache 114. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Nordſeite der Schiller⸗ ſtraße zwiſchen Hardenberg⸗ und Grolman⸗ ſtraße vor den Grundſtücken Nr. 1 bis 3 auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. Die Koſten der Regulierung in Höhe von etwa 12 900 ℳ ſind vorſchußweiſe zu Laſten des an⸗ zuſammelnden Straßenregulierungsfonds zu verausgaben. Der Vorſchuß iſt aus den ein⸗ gehenden Anliegerbeiträgen zu decken. Soweit die Koſten ortsſtatutariſch nicht einziehbar ſind, ſind ſie in den nächſtjährigen Straßenbauetat einzuſtellen. 3. Die auf das Grundſtück Band 38 Blatt 1762 (früher Puls) entfallenden Kanaliſationsbei⸗ träge und Regulierungskoſten ſind aus Mitteln der Puls'ſchen Stiftung zu entnehmen.)