178 aber eine Aenderung vorzuſchlagen. Ich beantrage, daß wir allen Angeſtellten, die einen eigenen Haushalt haben, ſoweit ſie ein Einkommen von nicht mehr als 2000 ℳ beziehen, einen Beitrag von 30 ℳ zahlen und denjenigen, die mehr als drei nicht erwachſene Kinder haben — alſo entſprechend der damaligen Regelung durch den Normaletat —, einen Beitrag von 40 ℳ. Ich gehe bei letzterem von dem Wunſche aus, die Anregung des Magiſtrats nicht völlig von der Hand zu weiſen. Die Erörterungen in der De⸗ putation haben ergeben, daß der Magiſtrat auf eine differenzierte Behandlung in dieſer Richtung ſo hohen Wert legt, daß wir vielleicht die Verwirklichung unſerer Wünſche gefährden würden, wenn wir uns der Anregung gegenüber völlig ablehnend verhielten. 4s ole Berläge von 30 bezw. 40 ℳ anbelangt, ſo ſind ſie niedriger als die Beträge, an die ich bei meinen wiederholten Ausführungen über dieſe An⸗ gelegenheit gedacht habe. Ich hatte immer gehofft, daß wir mindeſtens eine gleichmäßige Beihilfe von 40 %ℳ für jeden unſerer Angeſtellten bis zur Ein⸗ kommengrenze von 2000 ℳ würden erzielen können. Ich glaube aber, nachdem ſich die Angelegenheit ſo weit hinausgezogen hat, kommt es in erſter Linie darauf an, praktiſche Vorſchläge zu machen, und ich habe deshalb dieſen Vorſchlag gemacht, weil ſeine finanzielle Wirkung ſich ungefähr in denſelben Rahmen wird ſpannen laſſen wie die Wirkung der Magiſtratsvorlage. Der Magiſtrat hat eine Summe von 48 000 ℳ ausgeſetzt. Es iſt uns ſeinerzeit ge⸗ ſagt worden, daß eine Beihilfe von 40 % allgemein einen Effekt von 70 000 ℳ haben würde. Eine Bei⸗ hilfe von 30 und nur in Ausnahmefällen 40 ʒ — wobei hervorzuheben iſt, daß ſie eben nicht nur den Verheirateten, ſondern allen, die einen eigenen Haus⸗ ſtand haben, gewährt werden ſoll — würde demnach ungefähr eine Wirkung von etwa 50 000 ℳ haben. Wir ſetzen uns dabei nicht gegenüber dem Magiſtrat dem Vorwurf aus, daß wir viel weiter gehen, als er gewollt hat, und erleichtern meiner Auffaſſung nach die Annahme unſerer Vorſchläge. Meine Herren! Ich möchte, wie geſagt, wenn die Debatte nicht für mich überraſchende Ergebniſſe haben ſollte, davon abſehen, Ihnen die Einſetzung eines Ausſchuſſes vorzuſchlagen, um eine weitere Hin⸗ ausſchiebung der Sache zu vermeiden. Ich begnüge mich mit dieſem Antrage, der zwar nicht viel bringt, aber doch einem Notſtand abhelfen und vor allen Dingen — wenn der Magiſtrat ihm ſchnell beitritt — bald und deshalb wirkungsvoller als ſonſt abhelfen wird. Stadtv. Vogel: Meine Herren! Eine Durch⸗ brechung des Normaletats hat nun doch ſtattge⸗ funden. Unſer Antrag berührte den Normaletat gar nicht. Ich bin ja mit dem Herrn Vorredner darin einverſtanden, daß der Vorſchlag, die Unterſtützung nur auf die Angeſtellten und Arbeiter, die Kinder zu unterhalten haben, zu erſtrecken, nicht ausreicht. Die Fälle ſind doch gar nicht ſelten, daß Beamte oder Angeſtellte oder Arbeiter ſich ſcheuen, eine Fa⸗ milie zu gründen, weil ſie noch Eltern zu unterſtützen haben, die nicht mehr erwerbsfähig ſind, und zu deren Unterſtützung ſie ſich nicht nur verpflichtet fühlen. ſondern wozu ſie geſetzlich auch verpflichtet ſind. Das iſt meiner Meinung nach ein daß nur Angeſtellte und Arbeiter mit Kindern unter⸗ ſftützt werden ſollen. Ich perſönlich kenne mehrere Arbeiter, auch Beamte im ſtädtiſchen Dienſt, die ſich deshalb keinen Haushalt gegründet haben, weil ſie Mangel der Vorlage, Sitzung vom 17. April 1912 die Eltern unterſtützen müſſen. Ich bin daher der Meinung: will man die Unterhaltungspflicht derer, die Kinder haben, erleichtern, ſo muß man dies auch bei denen tun, die Eltern zu unterſtützen haben. Deshalb erlaube ich mir, zu beantragen, daß dieſelbe Unterſtützung — wir wollen uns mit dem niedrigſten Satze begnügen, obgleich wir ihn für zu gering halten — auch denen gewährt werde, die entweder beide Eltern oder einen von den Eltern zu unterſtützen verpflichtet ſind. Die Vorlage iſt, wie geſagt, in dieſem Punkte mangelhaft. Die geſetzliche Unterhaltungs⸗ pflicht beſteht nicht nur den Kindern, ſondern auch den Eltern gegenüber. Durch meinen Antrag wird nur eine unbedeutende Erweiterung der Vorlage herbeigeführt. Ich hoffe, daß der Magiſtrat dieſer Erweiterung nicht widerſprechen wird. Sie können ſich davon überzeugen, meine Herren, daß unter den Beamten und Arbeitern verſchiedene ſind, auf die das zutrifft, was ich geſagt habe; eventuell kann ich einige namhaft machen. Ich hoffe, daß Sie den An⸗ trag nicht ablehnen werden. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren! Es iſt mit großer Genugtuung anzuerkennen, daß der Herr Referent jetzt die Statiſtik, die der Magiſtrat Ihnen vorgelegt hat, als zuverläſſig anerkannt hat. Ich glaube, Sie werden nach dem Material, das der Magiſtrat ſeiner Vorlage beigegeben hat, auch Ihrer⸗ ſeits nicht umhin können, die Angaben der Vorlage des Magiſtrats als in jeder Hinſicht ſachgemäß und auf ſehr ſorgfältiger Prüfung beruhend anzuerkennen. Nichtsdeſtoweniger hat der Herr Referent den Satz der Steigerung der Lebensmittel, der auf 7,5 % in unſerer Vorlage errechnet worden iſt, einer gewiſſen Kritit unterzogen. Er meinte, daß gerade für die hier in Frage kommenden Verhältniſſe eine gewiſſe Derſchiebung dadurch eintrete, daß beſtimmte Lebens⸗ mittel in beſonderem Maße gebraucht werden, und daß dieſe, z. B. Kartoffeln, eine außergewöhnliche Steigerung erfahren haben. Ich möchte demgegen⸗ über zunächſt darauf hinweiſen, daß der Durch⸗ ſchnittsſatz von 7,5 % auf Grund einer Zuſammen⸗ ſtellung derjenigen Lebensmittel errechnet worden iſt, die im Laufe der Jahre eine nennenswerte Ver ſchr, ung erfahren haben, ſei es nach oben, ſei es na unren. cnn dabei im Durchſchnitt ein Mehrver⸗ brauch von 6 bis 75 ℳ errechnet worden iſt, ſo möchte ich betonen, daß das der Satz für ein volles Jahr iſt, wie ausdrücklich in der Vorlage hervor⸗ gehoben iſt, daß aber die Wirkung der Teuerung zu⸗ nächſt jedenfalls nicht ein volles Jahr lang auf dem Haushalt der Familie gelaſtet hat, ſo daß, ſelbſt wenn man die Zahl von 7,5 % bemängeln wollte, immer⸗ hin ſchon dadurch ein erhebliches Plus in unſerer Vorlage enthalten iſt, daß wir mit einem vollen Jahresbetrage gerechnet haben. Zweitens iſt der Durchſchnittsſatz von 7,5% nur an denjenigen Lebensmitteln feſtgeſtellt worden, wie ich geſagt habe, die eine Veränderung im Laufe der Jahre erfahren haben. In der Zuſammenſtellung ſind ganz außer acht geblieben diejenigen Lebensmittel — und das iſt eine nicht unbeträchtliche Anzahl —, die im weſent⸗ lichen gleich geblieben ſind, 3. B. alle Leguminoſen, Erbſen, Bohnen uſw., die kaum verändert worden ſind. Soweit alſo keine weſentlichen Veränderungen hervorgetreten ſind, ſind dieſe Lebensmittel in der Zahl von 7,5 nicht enthalten. Ich glaube des⸗ halb, daß der Satz von 7,5 % eher zu reichlich als zu gering bemeſſen iſt. Denn wenn man die Lebens⸗ mittel, die keine Veränderung erfahren haben, in die