Sitzung vom 17. April 1912 alle Eigentümer eines Haushalts akzeptiert, dann in der Auslegung ſo liberal, ſo weitherzig wie mög⸗ lich . wird, damit alle diejenigen, die für einen Kreis von eigenen Angehörigen zu ſorgen haben, dieſe Beihilfe auch tatſächlich empfangen. — Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Es liegt außer der Magiſtratsvorlage der Antrag Meyer vor, der Ihnen ja bekannt iſt, der ſich vom Magiſtratsantrag darin unterſcheidet, daß er einen größeren Kreis von Perſonen berückſichtigen will, dagegen die Leiſtungen für die einzelne Familie nach der Kopfzahl der Kinder gegenüber der Ma⸗ giſtratsvorlage verkürzt. In dieſer Beziehung geht alſo der Punkt 1 der Magiſtratsvorlage weiter. Ich werde alſo bei der Abſtimmung über die Magiſtrats⸗ vorlage — die Unterſtützung mit je 20 ℳ für jedes Kind und vom vierten Kinde ab eine weitere Unter⸗ ſtützung von je 10 ℳ — zuerſt abſtimmen laſſen. Dann allerdings würde ich über den weitergehenden prinzipiellen Teil des Meyerſchen Antrages ab⸗ ſtimmen laſſen, der dahin geht, alle diejenigen Per⸗ ſonen, die einen eigenen Hausſtand haben, mit einer Teuerungsunterſtützung zu bedenken. Dann liegt der Antrag Vogel vor, den ich ſo auffaſſe, daß er nur als Zuſatzantrag zum Magiſtratsantrag beſchloſſen werden ſoll; für den Fall der Annahme des Ma⸗ giſtratsantrages ſoll hier eine Grenze gezogen werden derart, daß mindeſtens jede Perſon 30 %ℳ erhält, auch diejenigen, die im Sinne des Antrages Meyer einen eigenen Hausſtand haben, ohne Rückſicht auſ Kinder und ohne die Vorausſetzung der Verhei⸗ ratung. Ich glaube alſo, nur als Amendement zu Nummer 1 der Magiſtratsvorlage über den Antrag Vogel abſtimmen laſſen zu müſſen. Stadtv. Zietſch (zur Frageſtellung): Ich glaube, über den Antrag Vogel als Amendement zum Ma⸗ giſtratsantrag muß zuerſt abgeſtimmt werden, weil 9 eine Erweiterung des Magiſtratsantrages be⸗ eutet. Vorſteher Kaufmann: Das habe ich ausgeführt. Ich werde ſo abſtimmen laſſen. Bürgermeiſter Matting: Wenn ich den Herrn Vorſteher recht verſtanden habe, ſo fürchte ich, daß wir mit dieſer Abſtimmung nicht zum Ziele kommen, oder wenigſtens, daß wir möglicherweiſe zwei Be⸗ ſchlüſſe bekommen, die ſich gegenſeitig ausſchließen oder wenigſtens ſehr ſchwer vereinigen laſſen werden. Nehmen wir an: es wird zunächſt über die Ma⸗ giſtratsvorlage abgeſtimmt, daß für jedes Kind bis zu 3 Kindern 20 ℳ und von da an für jedes weitere Kind 10 ℳ. gezahlt werden ſoll. Für den Fall, daß dieſer Antrag angenommen wird, will nun nachher trotzdem der Herr Stadtverordnetenvorſteher noch darüber abſtimmen laſſen, ob nach dem Antrage Meyer auch jedes kinderloſe Ehepaar die hier in Aus⸗ ſicht genommene Unterſtützung bekommen ſoll. Es iſt mir ſehr wahrſcheinlich, daß dieſer Antrag die Zuſtimmung finden wird, weil ſowohl die liberale raktion und mindeſtens die ſozialdemokratiſche raktion dafür ſtimmen werden. Würde alſo vorher der Antrag des Magiſtrats, der die Kinderzulage feſtlegt, angenommen ſein, ſo würde dieſem An⸗ un9, noch der Antrag Meyer, der eine Zulage für kinderloſe Ehepaare in der hier erörterten Weiſe geben will, hinzugefügt werden. Das iſt das Er⸗ 183 gebnis dieſer Abſtimmung; darauf wollte ich nur hinweiſen. Ob Sie mit dieſem Ergebnis zum Ziele kommen werden, und ob es ein Ergebnis ſein wird, das der Magiſtrat annehmen wird, das muß ich erheblich bezweifeln. Vorſteher Kaufmann: Der Herr Bürgermeiſter hat mich mißverſtanden. Ich laſſe über den Ma⸗ giſtratsantrag, über die Unterſtützung der Haushälte, in denen Kinder ſind, als über den weitgehenderen Antrag zuerſt abſtimmen. Danach wird nicht weiter über den Antrag Meyer in ſeinem übrigen Teil ab⸗ zuſtimmen ſein, weil ja allen denen, die ſo beſchließen wollten, Gelegenheit gegeben iſt, in der erſten Ab⸗ ſtimmung über den Antrag Vogel ihrer Stellung ent⸗ ſprechend zu beſchließen. Der Antrag Vogel will für den Fall der Annahme des Punktes 1 der Ma⸗ giſtratsvorlage — der alſo bedeutet: bei 3 Kindern pro Kopf 20 ℳ und für jedes weitere Kind 10 ℳ — analog dem Antrage Meyer ſagen: es darf aber nie unter 30 ℳ gegeben werden, es bekommt auch der⸗ jenige, der einen eigenen Hausſtand hat, unabhängig davon, ob er Kinder hat oder nicht, 30 ℳ. Wird alſo das Amendement angenommen, dann fragt ſich, ob die Magiſtratsvorlage mit dieſem Amendement angenommen wird. Wird die Magiſtratsvorlage mit dieſem Amendement angenommen, ſo würde aller⸗ dings der Antrag Meyer in dem Sinne, wie der Herr Bürgermeiſter meint, nicht mehr zur Abſtimmung gelangen können. Wird aber die Magiſtrats⸗ vorlage dann abgelehnt, dann würde ich über den Antrag Meyer in ſeiner prinzipiellen Faſſung abſtimmen laſſen, und dieſer würde dann zum Beſchluß zu erheben ſein, wenn nicht die Ver⸗ ſammlung dann erſt das Amendement Vogel annimmt, das aber nur für den Fall der Annahme der Magiſtratsvorlage beantragt iſt. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich glaube, daß man zunächſt auch den Antrag Vogel als ein Amendement zum Antrage Meyer betrachten kann. (Zuſtimmung und Widerſpruch.) Denn nur der Antrag Meyer befaßt ſich mit Haus⸗ haltungen auch ohne Kinder. Der Antrag des Magiſtrats ſieht nur diejenigen Haushaltungen vor, in denen Kinder vorhanden ſind. Nun möchte ich aber meinen, daß die beiden Anträge als etwas Ganzes angeſehen werden ſollen: der Antrag des Magiſtrats auf der einen Seite, der Antrag des Herrn Referenten auf der anderen Seite. 4 Vorſteher Kaufmann: Herr Bürgermeiſter, der Antrag Vogel lautet ganz präzis: „dem Abſatz 1 der Magiſtratsvorlage anzufügen“, und nun kommt, daß nicht unter 30 ℳ gegeben werden darf. Ich kann ihn als Amendement nur vor der Abſtimmung über die Magiſtratsvorlage zur Abſtimmung bringen. Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Frageſtellung): Meine Herren, wir müſſen meines Erachtens zu⸗ nächſt über die Anträge abſtimmen, die vorgelegen haben. Ein Antrag Meyer in Kombination mit einem Teile der Magiſtratsvorlage hat überhaupt nicht vorgelegen, (ſehr richtig!) ſondern es hat ein ſelbſtändiger Antrag Meyer vor⸗