184 gelegen. Außerdem hat die Magiſtratsvorlage vor⸗ gelegen und zur Magiſtratsvorlage der Antrag Vogel. Um andere Anträge handelt es ſich überhaupt nicht. Meines Erachtens muß ſo vorgegangen werden, da allerdings erſt zu entſcheiden iſt: iſt zuerſt über die Magiſtratsvorlage oder über den Antrag Meyer ab⸗ zuſtimmen? Meines Erachtens, wie ich vorhin ſchon ſagte, und wie ja auch der Herr Vorſteher wollte, zunächſt über die Magiſtratsvorlage, als die eventuell weitergehende, im ganzen genommen. Nun aber iſt vor Abſtimmung über die Magiſtratsvorlage zu ent⸗ ſcheiden, ob für den Fall der Annahme der Magi⸗ ſtratsvorlage der Antrag Vogel zu akzeptieren iſt. Die erſte Abſtimmung iſt alſo die Abſtimmung über den Antrag Vogel, dann kommt die Magiſtratsvorlage und dann der Antrag Meyer. Ein Antrag Vogel, für den Fall der Annahme des Antrages Meyer auch dieſen zu erweitern, liegt nicht vor; darüber können wir alſo nicht abſtimmen. Stadtv. Zietſch (zur Frageſtellung): Ich möchte nur betonen, daß die Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters über den Sinn des Antrages Vogel und ſeine Zugehörigkeit zum Antrag Meyer irrtümlich ſind. Unſer Antrag hat mit dem Antrag Meyer, namentlich in der Form des Amendements, gar nichts zu tun. Der Antrag Meyer ſcheidet ganz klar über⸗ haupt jede Kinderzulage aus, während unſer Antrag auf der Kinderzulage fußt, die der Magiſtrat vor⸗ geſehen hat. Ich ſtelle mir alſo die Abſtimmung in der Reihenfolge vor, daß über den finanziell weit⸗ gehendſten ſelbſtändigen Antrag zuerſt abgeſtimmt werden muß, und das iſt der Antrag Meyer. (Sehr richtig!) Er geht finanziell weiter als die Magiſtratsvorlage. Der Herr Bürgermeiſter hat in ſeinen ſachlichen Aus⸗ führungen betont, daß die Magiſtratsvorlage bis zu einer Summe von 48 000 ℳ geht, während der Antrag Meyer eine Summe bis ungefähr 52 000 oder 53 000 ℳ erfordert. Es müßte erſt über den Antrag Meyer abgeſtimmt werden, dann über das Amendement zur Magiſtratsvorlage, dann über die Magiſtratsvorlage ſelbſt. (Sehr richtig!) Vorſteher Kaufmann: Es iſt überhaupt nicht das finanzielle Reſultat des Meyerſchen Antrages feſtgeſtellt; es ſind weder von dem Herrn Antrag⸗ ſteller noch vom Magiſtrat Ziffern angegeben. Ich will noch einmal für die nachfolgenden Redner bemerken, daß ich in folgender Weiſe ab⸗ ſtimmen laſſen möchte. Zuerſt über das Amendement Vogel, das eine Ergänzung der Magiſtratsvorlage iſt, für den Fall, daß die Magiſtratsvorlage an⸗ genommen wird; für dieſen Fall will der Antrag Vogel die 30 ℳ als Grenze. Dann laſſe ich über die Magiſtratsvorlage zu 1 abſtimmen. Iſt die Ma⸗ giſtratsvorlage zu 1, die alſo die weitgehendſte finanzielle Wirkung für die einzelne Familie haben will, angenommen, dann wäre, falls Sie das Amendement Vogel nicht vorher angenommen hätten, der ganze Antrag Meyer hinfällig. Wird dagegen die Magiſtratsvorlage abgelehnt, dann iſt an Stelle der Magiſtratsvorlage der Antrag Meyer getreten, der gleichzeitig dem Antrage Vogel nach dieſer Richtung hin genügt, nur nicht inbetreff der Fa⸗ milienzulage. ß] Denn das war auch meine Anſicht. Sitzung vom 17. April 1912 Stadtv. Wöllmer: (zur Frageſtellung): Meine Herren, nach der Interpretation, die der Herr Vor⸗ ſteher jetzt gegeben hat, kann ich aufs Wort verzichten. Der Antrag der Magiſtratsvorlage und Vogel gehört organiſch zu dem Antrage des der Antrag Lehmann organiſch zu Kollegen Meyer als Amendement. Was die finanzielle Wirkung anbelangt, ſo habe ich die Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters ſo 42 als ob die Magiſtratsvorlage etwas weiter geht. (Zuruf: Iſt gar nicht geſagt!) Stadtv. Schwarz (zur Frageſtellung): Nach den letzten Ausführungen des Herrn Stadtverordneten⸗ vorſtehers bin ich mit dem jetzigen Abſtimmungs⸗ modus auch einverſtanden. Stadtv. Dr Landsberger (zur Frageſtellung): Meine Herren, die Einigkeit, die wir in der Ge⸗ ſinnung gegenüber dieſer Frage haben, droht ge⸗ legentlich der Abſtimmung doch beträchtlich in die Brüche zu gehen. Ich glaube, es könnte aus der Ab⸗ ſtimmung ein Ergebnis entſtehen, das der Meinung der Mehrheit dieſer Verſammlung nicht entſpricht. Welcher Antrag finanziell weiter geht, der Ma⸗ giſtratsantrag oder der Antrag des Referenten, läßt ſich wirklich im Augenblick nicht überſehen. Die Zahlen, die ſich aus dem Antrage des Referenten ergeben würden, ſind ganz approximativ gegriffen, und man kann nicht ſagen, welcher Antrag die größere finanzielle Tragweite hat. Deshalb möchte ich mir erlauben, den Herrn Vorſteher zu bitten, daß er für die Frage des „Weitergehens“ in finanzieller Hinſicht einen anderen Geſichtspunkt gelten laſſen möchte und die Frage an die Verſammlung richtet, ob alle Beamten und Angeſtellten unter 2000 ℳ Einkommen, alle Verheirateten oder alle Angeſtellten überhaupt — man kann das ja noch einmal differen⸗ zieren: Verheiratete oder Unverheiratete — berück⸗ ſichtigt werden ſollen, oder ob lediglich ſolche, welche Kinder zu verſorgen haben. Das ſcheint mir das Zweckmäßigere zu ſein. Ich glaube, wir kommen ſonſt zu einem verhältnismäßig undurchſichtigen Reſultat. Stadtv. Meyer (zur Frageſtellung): Ich ſchließe mich der Auffaſſung des Herrn Stadtverordneten⸗ vorſtehers an und empfehle, ſeinen Vorſchlag zu ak⸗ zeptieren. Ich halte es nicht für zuläſſig, hier über Prinzipien abzuſtimmen — und darauf würde die Anregung des Herrn Kollegen Landsberger hinaus⸗ laufen. Die Abſtimmung, die der Herr Stadtver⸗ ordnetenvorſteher vorſchlägt, iſt dadurch begründet, daß eben die Anträge ſo geſtaltet ſind, daß nicht der eine als weitergehend als der andere bezeichnet werden kann. Es ſind zwei Komplexe: Magiſtratsvorlage und Zuſatzantrag dazu auf der einen, Antrag des Referenten auf der anderen Seite. Denjenigen, die für den Antrag des Referenten ſind, bleibt die Mög⸗ lichkeit, dies zum Ausdruck zu bringen, vorbehalten, indem ſie vorher alles abzulehnen und nachher den Antrag des Referenten anzunehmen in der Lage ſind. (Heiterkeit.) Vorſteher Kaufmann: Ich möchte nach den Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Landsberger nur noch zur Klärung darauf aufmerkſam machen, daß die⸗