192 Oberbürgermeiſter wieder auf ſeinem Platz herzlichſt zu begrüßen (Bravo!) und namens der Stadtverordnetenverſammlung der Freude Ausdruck zu geben, daß er nach ſeiner Er⸗ holungszeit wieder in Friſche hat erſcheinen können. Ich hoffe, daß er jetzt fernerhin vor Unterbrechungen ſeines Dienſtes durch Krankheit behütet werde. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich danke Ihnen herzlichſt, Herr Stadtverordnetenvorſteher, und Ihnen, meine Herren, für den freundlichen Will⸗ kommensgruß und ſchließe mich Ihrem Wunſche an, daß meine Kräfte ausreichen werden, um meine Arbeit wieder auszuführen. (Bravo!) Vorſteher Kaufmann: Meine Herren! In der letzten Stadwerordnetenſitzung lagen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes aus. Nach unſerer Geſchäfts⸗ ordnung gelten dieſe Vorſchläge als genehmigt, wenn bis zum Schluſſe der öffentlichen Sitzung kein Wider⸗ ſpruch erhoben worden iſt. So ſind die Vorſchläge auch in der letzten Sitzung erledigt geweſen. In der folgenden Sitzung iſt von einem Kollegen, der erſt kürzere Zeit der Stadtverordnetenverſammlung an⸗ gehört, ein Einſpruch gegen einen Vorſchlag nachträg⸗ lich erhoben worden. Die geheime Sitzung hat ſich mit dieſer Frage beſchäftigt, und es iſt dort der all⸗ ſeitige Wunſch laut geworden, die Angelegenheit noch einmal an den Wahlausſchuß zurückzuverweiſen. Ge⸗ ſchäftsordnungsmäßig hat aber die Verſammlung darüber nicht beſchließen können, und ich war nach der Geſchäftsordnung auch nicht berechtigt, die Angelegen⸗ heit zurückzuverweiſen, da ſie nach dem Wortlaut er⸗ ledigt geweſen iſt. Bevor alſo dem Wunſche des Mitgliedes der Stadtverordnetenverſammlung, in dieſem Falle von der Geſchäftsordnung abweichen zu dürfen, Folge geleiſtet werden kann und dieſer eine Punkt der Vorlage noch einmal an den Wahlaus⸗ ſchuß zur Prüfung zurückverwieſen wird, frage ich an, ob die Verſammlung oder der Magiſtrat Einſpruch gegen dieſe außergewöhnliche Handhabung erhebt. Ich bemerke dabei, daß wir hiermit ein Präzedens unter keinen Umſtänden ſchaffen wollen und in dieſem Falle ausnahmsweiſe die Abweichung genehmigen. Würden ſich ähnliche Fälle herausſtellen, die es auch wünſchenswert machen, ſo iſt die Stadtverordneten⸗ verſammlung immer ſouverän, wenn Widerſpruch nicht erfolgt, wieder ſo zu verfahren. — Ich höre keinen Widerſpruch, dann ſtelle ich Ihr Einverſtänd⸗ nis feſt, daß ein Vorſchlag zu Punkt 27 der Tages⸗ ordnung vom 17. April 1912 nochmals an den Wahl⸗ ausſchuß zurückverwieſen wird. Für Herrn Kollegen Mann, der ſein Mandat für den Ausſchuß über die Arbeitsloſenverſicherung niedergelegt hat, wünſcht Herr Kollege Neumann ein⸗ zutreten. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Eine Anzahl Kollegen hat den Wunſch, den Punkt 15 unſerer Tagesordnung etwas früher verhandelt zu ſehen. Ich möchte bitten, dem Wunſche zu willfahren und den Punkt 15 nach dem Punkt 7 unſerer Tages⸗ ordnung zu verhandeln. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Sitzung vom 8. Mai 1912 Vorſteher Kaufmann: Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Vorlage betr. Bezug eines Verlagswerks. — Druck⸗ ſache 130. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das Verlagswerk „Kunſt und Kunſtgewerbe in Siam“ ſoll in zwei Exemplaren bezogen werden. Die für das Rechnungsjahr 1912 er⸗ forderlichen Koſten im Betrage von 300 % ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 2 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erwerb einer Grundſtücksparzelle. — Druckſache 131. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Erwerb der auf dem vorgelegten Lage⸗ plan grün angelegten, zum Grundſtück Kaiſer⸗ Friedrich⸗Straße 4 — Band 203 Blatt Nr. 6884 des Grundbuchs — gehörigen Par⸗ zelle mit 2 am Flächeninhalt wird zugeſtimmt.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ausbildungskurſus für Jugendpflege. — Druckſache 132. Stadtv. Richter: Meine Herren! Als im ver⸗ gangenen Jahre zum erſten Male eine derartige Vor⸗ lage an uns gelangte, hat ein Vertreter meiner Fraktion erklären müſſen, daß wir es infolge der der Vorlage innewohnenden Tendenz ablehnen müßten, ihr zuzuſtimmen. Auf dem Gebiete der Jugend⸗ pflege hat ſich nun in der verfloſſenen Zeit manches ereignet, was klar und deutlich bewieſen hat, daß meine Freunde mit ihrem Bedenken vollkommen im Rechte geweſen ſind. Ich will die einzelnen Vor⸗ gänge hier nicht erörtern, möchte aber bei dieſer Ge⸗ legenheit wieder betonen, daß meine Freunde, ſo⸗ lange die Veranſtaltungen für die Jugendlichen nicht von dieſer Tendenz befreit werden, ſolchen Vorlagen nicht zuſtimmen können. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Veranſtaltung eines zweiten Aus⸗ bildungskurſus für Jugendpflege in Char⸗ lottenburg werden 450 ℳ aus dem Dispo⸗ ſitionsfonds bewilligt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 4 der Tagesord⸗ nung: Vorlage betr. . einer Additions⸗Rechen⸗ maſchine. — Druckſache 133. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Anſchaffung einer Additions⸗Rechen⸗ maſchine für das Statiſtiſche Amt werden 1350 %ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.)