Sitzung vom 8. Mai 1912 und am Charlottenburger Ufer weſtlich der Dovebrücke zu erwerbenden und auszutauſchen⸗ den Grundflächen abzuſchließen. p) Der an den Fiskus zu zahlende Kaufpreis von 3240 ℳ iſt aus den für die Verlängerung der Ladeſtraße am Charlottenburger Ufer weſtlich der Dovebrücke bereit ſtehenden Mitteln zu beſtreiten.) Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Prüfung der Gültigkeit einer Stadt⸗ verordnetenwahl und Berichterſtattung des Aus⸗ ſchuſſes. — Druckſache 140. Der Herr Berichterſtatter, Kollege Rackwitz, hat die Verſammlung verlaſſen müſſen und hat mich er⸗ ſucht, ſtatt ſeiner hier Ihnen vorzutragen, daß gegen die Wahl keinerlei Einſpruch erhoben worden iſt, daß ſie mit allen gegen eine Stimme erfolgt iſt und der Ausſchuß auf ſeinen Antrag beſchloſſen hat, die Gül⸗ ee der am 25. März 1912 vollzogenen Wahl zu erklaren. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir kommen zu Punkt 12: Vorlage betr. Regulierung und Kanaliſierung der Straße auf der Nordſeite des Krankenhauſes für Ge⸗ burtshilfe ſowie Kanaliſierung von Teilen der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße. — Druckſache 141. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung und Kanaliſierung der Straße auf der Nordſeite des Krankenhauſes für Geburtshilfe, ſowie der Kanaliſierung der Sophie⸗Charlotten⸗Straße auf der Weſtſeite zwiſchen Spandauer Berg und Pumpwerk 1 und auf der Oſtſeite vor dem Krankenhaus für Geburtshilfe, wird zugeſtimmt. II. Die Koſten der Regulierung in Höhe von 70 550 %ℳ ſind vorſchußweiſe zu Laſten des an⸗ zuſammelnden Straßenregulierungsfonds zu verauslagen. (Wegen der Wiedereinziehung vergl. zu IV.) 1II. Die Koſten der Kanaliſierung und zwar: für die Straße auf der Nordſeite des Krankenhauſes für Geburtshilfe 13 000 ℳ für die Sophie⸗Charlotten⸗Straße auf der Weſtſeite zwiſchen Span⸗ dauer Berg und Pumpwerk 1 für die Sophie⸗Charlotten⸗Straße auf der Oſtſeite vor dem Kranken⸗ haus für Geburtshilfe 13 500 „ 6 100 „ zuſammen 32 600 %. ſind aus den bei Sonderetat 1 Kanaliſa⸗ tion — Extra⸗Ord. Abſchn. 1 Nr. 3 für 1912 zur Verfügung ſtehenden Mitteln zu decken. Die auf die Südſeite der Straße am Kranken⸗ haus für Geburtshilfe anteilig entfallenden Regulierungskoſten ſind endgültig aus den für den Neubau des Krankenhauſes für Geburts⸗ hilfe bewilligten Mitteln zu decken und die auf die Nordſeite dieſer Straße anteilig ent⸗ fallenden Koſten ſind aus dem Grundſtücks⸗ erwerbsfonds zu entnehmen. Iv. 207 v. Die Einziehung der Kanaliſationsbeiträge regelt ſich nach dem Ortsſtatut mit der Maß⸗ gabe, daß die auf die Fronten des Kranken⸗ hauſes für Geburtshilfe entfallenden aus den für den Neubau desſelben bewilligten Mitteln zu entnehmen und die auf die Nordſeite der Straße am Krankenhaus für Geburtshilfe entfallenden aus dem Grundſtückserwerbsfonds zu decken ſind.) Punkt 13: Vorlagebetr. Regulierungund Kana⸗ liſierung der Straße 14d zwiſchen Schloß⸗ und Hebbelſtraß e. — Druck⸗ ſach e 142. Der Berichterſtatter, Herr Kollege Harniſch, iſt augenblicklich nicht im Saale; ich werde einſtweilen die Sache zurückſtellen. Punkt 14: Vorlage betr. Kanaliſierung der Straßen in dem ſüd⸗ lichen Teile des Karolinger Platzes. Druckſache 141. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Koſten der Kanaliſierung der Straßen in dem ſüdlichen Teile des Karolinger Platzes, und zwar die Straße auf der Südſeite und der an⸗ ſchließenden Teile der Franken⸗ und Pommern⸗ Allee auf der Weſtſeite und Oſtſeite des Platzes werden in Höhe von 8500 ℳ bewilligt und ſind in das Extraordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1912 einzuſtellen.) Das Protokoll der heutigen Sitzung bitte ich die Herren Kollegen Laskau, Dr Mommſen und Dr Stadthagen zu vollziehen. Punkt 16: Mitteilung betr. unvermutete Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen am 19. April 1912. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 17 der Tagesordnung: Mitteilung betr. einkommenſteuerfreies Exiſtenz⸗ minimum. Druckſache 145. Stadtv. Meyer: Ich habe für meine Freunde eine kurze Erklärung abzugeben. Meine Fraktion beharrt auf dem Standpunkt, den ſie durch Mitwirkung an dem Beſchluß von 1911 zum Ausdruck gebracht hat. Wir bedauern daher die ablehnende Entſcheidung des Magiſtrats, deren Be⸗ wir nicht für ſtichhaltig halten. Trotzdem ehen wir von einem Antrage, etwa eine Petition der Stadtverordnetenverſammlung allein an die Staats⸗ regierung und den Landtag zu richten, ab. Sind ſchon Petitionen beider ſtädtiſcher Körperſchaften überhaupt nach unſeren Erfahrungen nicht überaus erfolgver⸗ heißend, ſo können wir uns von einer Petition der Stadtverordnetenverſammlung, gegen deren Petitum der Magiſtrat öffentlich Stellung genommen hat, icher keinen Erfolg verſprechen. Aus dieſem Grunde begnügen wir uns, von der Magiſtratsmitteilung Kenntnis zu nehmen, zumal wir erwarten dürfen,