248 a) Das zu dem in Pichelsdorf an der Scharfen Lanke belegenen ſtädtiſchen Grundſtück Band 4 Blatt 101 gehörige Straßenland in der Flächen⸗ größe von 290 am wird der Gemeinde Pichels⸗ dorf unentgeltlich und pfandfrei übereignet. Die Regulierung des auf das ſtädtiſche Grund⸗ ſtück entfallenden Teiles der Dorfſtraße in Pichelsdorf iſt auf Koſten der Stadtgemeinde auszuführen. 5 0 fähr 4000 ℳ ſind dem Grundſtückserwerbs⸗ fonds zu entnehmen.) Punkt 3: Vorlage betr. Anpflanzungen auf dem Gelände in Pauſin. — Druckſache 167. Für Herrn Kollegen Mosgau, der leider ver⸗ hindert iſt, hat Herr Kollege Dunck den Bericht über⸗ nommen. Berichterſtatter Stadtv. Dunck: Meine Herren! Wie Ihnen bekannt ſein dürfte, beſteht unſer Ge⸗ lände bei Pauſin nicht ausſchließlich aus gutem Wald, ſondern es ſind auch Bauernheide, Ackerland und Oed⸗ land vorhanden. Bei dem Zwecke, dem Pauſin für die Zukunft dienen ſoll, als Geneſungsheim, iſt es er⸗ forderlich, dieſe kahlen Parzellen aufzuforſten. Es ſollen die einförmigen Kiefernbeſtände in erſter Linie mit verſchiedenen Arten Laubholz durchſetzt werden, wobei weniger auf den ſpäteren Holzertrag als viel⸗ mehr auf die Erreichung Schatten ſpendender, vor Wind ſchätzender Wälder Wert zu legen iſt. Kiefernbeſtände mit abgeſtorbenem Holz ſind zu durchforſten, um einer größeren Verbreitung von Ungeziefer vorzubeugen. Für Nachpflanzungen ſoll ein Pflanzgarten von 3000 am angelegt werden, der zum Schutze gegen Kaninchen mit feinmaſchigem Drahtzaun einzufrie⸗ digen iſt. Das ganze Gelände ſoll mit einem Zaune von 1,50 m Höhe zum Schutze gegen Holz⸗ und Pflanzendiebſtähle eingehegt werden. Daß durch dieſe Verbeſſerungen unſer Gelände für die Folge einen entſprechend höheren Wert er⸗ langen wird, iſt wohl außer Frage. Die Geſamtkoſten betragen 23 000 ℳ und ſind vorläufig dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Ich beantrage die Annahme der Magiſtratsvorlage. Stadtv. Panſchow: Namens meiner Freunde bitte ich, die Vorlage einem Ausſchuß von 11 Mit⸗ gliedern zu überweiſen. Meine Herren, wir haben ſeinerzeit das Ge⸗ lände in Pauſin gekauft; wir wiſſen heute noch gar nicht, was wir mit dem Gelände einmal machen wollen, was wir machen werden; ein Projekt liegt darüber noch nicht vor, es iſt nichts aufgeſtellt. Wir erfahren aus der Vorlage nur, daß 23 000 ℳ für die Aufforſtung verlangt werden. In erſter Linie ſpricht die Vorlage davon, daß eine Durchforſtung der Be⸗ ſtände vorgenommen werden ſoll. Bisher habe ich immer angenommen, daß bei einer Durchforſtung (Keld verdient wird, denn das Holz, das geſchlagen wird, kommt doch ſelbſtverſtändlich als Einnahme in die Erſcheinung. Davon ſagt die Vorlage nichts. Wir hören nur, daß 100 000 Stück zwei⸗ bis vierjähriger Laubhölzer zu einem Preiſe von 11 500 ℳ erworben werden ſollen, alſo zu 1,15 %ℳ für eine zwei⸗ bis vier⸗ Die Straßenbaukoſten im Betrage von unge⸗ Sitzung vom 5. Juni 1912 jährige Pflanze. Das iſt ein anſtändiger Preis. Hoffentlich werden nachher entſprechend dicke und kräftige Pflanzen ausgeſucht. Ferner ſteht in der Vorlage, daß für Dünger (Kainit und Thomasmehl) 1000 ℳ verbraucht wer⸗ den ſollen. Ich weiß nicht, ob zu einer Aufforſtung gerade Thomasmehl und Kainit gehören. Wenn es ſich darum handeln ſollte, einen Park herzuſtellen, dann wäre die Sache erklärlich. Davon ſagt jedoch die Vorlage nichts, ſondern ſie ſagt nur: wir wollen das Gelände durchforſten, aufforſten, alle die Be⸗ ſtände, die jetzt kahl ſind, neu anpflanzen. Die Herſtellung eines Drahtzauns um das ganze Grundſtück ließe ich mir noch gefallen. Die Errichtung eines Pflanzgartens würde ich auch an⸗ erkennen können. Die ganze Vorlage iſt aber in ihrer Begründung derartig, daß man nicht ohne weiteres ſagen kann: wir geben dafür 23 000 ℳ her, es ſei denn, daß man uns näher begründete, weswegen wir dieſe 23 000 ℳ hergeben ſollen. Bedenken Sie: wenn wir heute das Gelände aufforſten und Laub⸗ beſtände nachher haben, wer bürgt uns dafür, daß wir nicht wieder nach zwei Jahren die ganzen Be⸗ ſtände abholzen müſſen, weil an den Stellen, wo ſie heute geplant ſind, große Gebäudekomplexe oder ſonſt etwas hingezaubert werden müſſen! Dafür können wir doch unmöglich mir nichts dir nichts aus dem vollen Stadtſäckel 23 000 ℳ hergeben! Soweit die Vorlage an und für ſich. Dann enthält ſie noch etwas, was mir zu denken gibt. In letzter Zeit ſcheinen ſich doch neue Rechts⸗ auffaſſungen über den Beſitzſtand der ſtädtiſchen Ge⸗ bäude geltend gemacht zu haben. Wenn ich hier am Rathaus vorbeigehe, ſo leſe ich: „Eigentümer: der Magiſtrat Charlottenburg“. Wenn ich am Opern⸗ haus vorbeigehe, ſo leſe ich: „Eigentümer: der Ma⸗ giſtrat Charlottenburg“. Wenn ich mir die Vorlage anſehe, ſo finde ich mit einem Mal: das ſtädtiſche Gelände iſt an die Stadtgemeinde aufgelaſſen. Meine Herren, iſt denn in dieſer Vorlage nicht darin ein Fehler? Muß es nicht auch hier heißen: an den Magiſtrat aufgelaſſen? Wenn der Magiſtrat Eigen⸗ tümer des Rathauſes und des Opernhauſes iſt, dann müßte er doch auch Eigentümer dieſes Grundſtücks ſein. Ich weiß nicht, ob hier nicht tatſächlich ein Fehler vorliegt und die Vorlage dementſprechend ge⸗ ändert werden müßte. Es wäre äußerſt intereſſant, hierüber Näheres zu hören. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren! Daß der Herr Vorredner dieſe Bemängelun⸗ gen an der Vorlage übt, hängt zum großen Teil da⸗ mit zuſammen, daß er wohl nicht dem Ausſchuß angehört hat, der ſeinerzeit in Pauſin geweſen iſt und das Gelände vor dem Kauf einer Beſichtigung unterzogen hat. Ich muß das annehmen; denn durch die Beſichtigung wäre jedenfalls ein Teil ſeiner Be⸗ mängelungen hinfällig geworden. Was zunächſt die Frage der Durchforſtung be⸗ trifft, ſo ſteht deshalb von einem daraus zu erzielen⸗ den Gewinne nichts in der Vorlage, weil die be⸗ treffenden Wald⸗ oder Holzbeſtände, die dort her⸗ ausgenommen werden müſſen, ſo geringfügig ſind, daß ſie kaum den Arbeitslohn decken werden. Bei der Durchforſtung kommen nur ganz ſchwache, noch nicht ſehr alte Beſtände in Betracht, die aus den Schonungen herauszunehmen ſind, weil ſie zum Teil durch Windbruch, zum Teil durch den Rüſſel⸗ und Borkenkäfer beſchädigt worden ſind und eine Gefahr