Sitzung vom 5. Inni 1912 für den andern Teil der Schonung bilden. Aus die⸗ ſem Grunde haben wir auch beantragt — das wird der Herr Referent aus den Akten erſehen haben —, daß dieſe Arbeit ſofort gemacht werden ſoll, da⸗ mit nicht eventuell durch Verbreitung des Borken⸗ käfers und anderen Ungeziefers weitere Schäden ein⸗ treten können. Deshalb möchte ich bitten, ſelbſt wenn ein Ausſchuß beſchloſſen werden ſollte, zu genehmigen, daß auf jeden Fall dieſe Arbeiten ſofort ausgeführt werden; die Stadtgemeinde hat ſonſt den Schaden davon. Es handelt ſich alſo, wie ich noch einmal feſt⸗ ſtellen möchte, lediglich um ganz junges Holz, das zum Teil ſo ſchlecht iſt, daß es kaum den Arbeitslohn decken wird. Was die Summe betrifft, die für Düngemittel gefordert worden iſt, ſo kommt hier in Betracht, daß der Boden, in dem die Pflanzlöcher ausgeworfen werden ſollen, durch die Düngemittel eine Verbeſſe⸗ rung erfahren ſoll. Das iſt notwendig. Wenn der Herr Vorredner den Boden des Geländes geſehen hätte, würde er dieſen Poſten nicht bemängelt haben. Es iſt durchaus erforderlich, daß etwas getan wird, um von vornherein den jungen Pflanzen, die dorthin gebracht werden ſollen, die richtige Lebenskraft unter die Beine zu geben. Jedenfalls iſt es ſehr wün⸗ ſchenswert, daß man die 1000 ℳ hierfür anwendet. Was weiter die Frage betrifft, daß 100 000 Pflanzen zu einem angeblich ſehr hohen Preiſe ein⸗ geſetzt werden ſollen, ſo möchte der Herr Vorredner berückſichtigen, daß in dieſem Preiſe auch die Löhne enthalten ſind, die gerade ſehr erhebliche Beträge er⸗ fordern. Unſer Herr Gartendirektor hat mir mit⸗ geteilt, daß lediglich die Beträge angeſetzt worden ſind, die die Königliche Forſtverwaltung in der⸗ artigen Fällen in Anſatz bringt, und daß die Königliche Forſtverwaltung dafür nicht zu hohe Be⸗ träge nimmt, dürfte dem Herrn Vorredner auch be⸗ kannt ſein. 4 Ferner iſt das Bedenken hinfällig, daß gerade Anpflanzungen an den Stellen vorgenommen wer⸗ den könnten, wo ſpäter, in zwei Jahren, wieder Ab⸗ holzungen erfolgen werden. Es handelt ſich, wie ge⸗ ſagt, eben um Stellen, die ſo weit außerhalb liegen, daß die Errichtung von Gebäuden von vornherein ausgeſchloſſen iſt. Wer das Terrain kennt, wird un⸗ zweifelhaft ſchon bei oberflächlichſter Beſichtigung finden, daß, wenn einmal hier gebaut werden ſoll, die Gebäude nicht an dieſe Stelle kommen werden. Es bleibt ein genügend geſchützter Teil, auf dem wir ſelbſtverſtändlich nicht unnötig Anpflanzungen be⸗ wirken werden. Es ſind aber kahle Flächen, beſon⸗ ders in den Außenbezirken, vorhanden, die unbedingt bepflanzt werden müſſen, damit wir den nötigen Schutz auch von dieſen Seiten haben. Es iſt zweck⸗ mäßig, daß hier die Arbeit ſo ſchnell wie möglich gemacht wird. Sie wäre ſchon gemacht worden unter der Vorausſetzung der Bewilligung der Mittel, wenn nicht gerade ein Wechſel in der Parkverwaltung ein⸗ getreten wäre und der Gartendirektor zu der Zeit, wo wir zum erſten Male die Frage beſprachen, ſein Amt noch nicht angetreten hatte. Die Anpflanzung wird um ſo vorteilhafter ſein, je eher ſie vorgenom⸗ men wird. Denn, meine Herren, wenn Sie zwei, drei Jahre lang das Gelände in Benutzung nehmen und dann erſt anfangen wollen, es zu bepflanzen, dann wird aus der Geſchichte nichts. Die Parwerwallung hat erklärt, daß derartige junge Anpflanzungen zu⸗ erſt Ruhe haben müſſen, daß ein ſolches Gelände eine gewiſſe Zeit hindurch nicht betreten werden darf, da⸗ 249 mit die jungen Bäumchen ſich entwickeln können; dann können ſie eher die Störungen vertragen, die durch die Vornahme von Bauten, durch das Betreten des Geländes, überhaupt durch den Verkehr eintreten werden. Alſo auch nach dieſer Richtung iſt es von Vorteil, wenn Sie die Mittel ſo bald wie möglich bewilligen. Was den letzten Punkt der Bemerkungen des Herrn Vorredners betrifft, ſo möchte ich erklären, daß hier kein Druckfehler vorliegt. Das Gelände iſt, ſoviel ich orientiert bin, an „die Stadtgemeinde“ verkauft und, wie die grundbuchlichen Eintragungen auch immer beſagen, aufgelaſſen worden. Stadtv. Panſchow: Meine Herren! Die Aus⸗ führungen des Herrn Kämmerers ſind doch nicht er⸗ ſchöpfend genug geweſen, um mich zu einer Annahme der Vorlage ohne Ausſchußberatung zu veranlaſſen. Es dürfte doch notwendig ſein, eine nähere Prüfung der einzelnen Poſitionen in bezug auf ihre Zweck⸗ mäßigkeit im Ausſchuſſe vorzunehmen. Intereſſant iſt ja, was den letzten Punkt, den ich bemängelte, be⸗ trifft, daß der Herr Kämmerer erklärt hat, es ſei hier ordnungsmäßig verfahren worden. Das wird uns allerdings Veranlaſſung geben, in einer der näch⸗ ſten Sitzungen über die andere Frage zu verhandeln, ob denn auch die Schilder an den anderen ſtädtiſchen Gebäuden ordnungsmäßig angebracht ſind. Die Vor⸗ lage, die hier 23 000 ℳ anfordert, können wir un⸗ möglich ſo annehmen; ſie zeugt doch von einem ge⸗ wiſſen „In⸗den⸗Säckel⸗greifen“; es ſieht ſo aus: wir haben zu viel Geld, was ſollen wir damit an⸗ fangen, alſo gehen wir nach Pauſin, forſten das Ge⸗ lände auf und geben 23 000 ℳ dafür! Dem kann ich von meinem Standpunkt aus nicht zuſtimmen. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Ich habe noch einen Punkt vergeſſen. Wenn ich nicht irre, hat der Herr Vorredner vorhin ausgeführt, daß dieſe Pflanzen ſehr teuer ſeien, das Stück koſte 1,15 ℳ. Das iſt ein Irrtum. Es handelt ſich nicht um 1,15 ℳ, ſondern, wie mir eben der Herr Gartendirektor mittelt, koſtet die Pflanze 11½ 5§. Das wäre der zehnte Teil da⸗ von. Der Herr Vorredner dürfte nunmehr die ſchwer⸗ wiegendſte Behauptung, daß erhebliche Beträge hier angefordert werden, wohl kaum noch aufrecht erhalten können, da es ſich, wie geſagt, nur um den zehnten Teil deſſen handelt, was er angenommen hat. Weiter aber, meine Herren, iſt es nicht etwa ſo, daß das Geld für irgendeinen Zweck ausgegeben wer⸗ den ſoll, der nicht für die Stadtgemeinde frucht⸗ bringend wäre. Es handelt ſich um eine Verbeſſerung des Geländes in höchſtem Maße. Die Herren, die das Gelände kennen, werden von der Beſichtigung her noch wiſſen, daß das Gelände, wenn es für die Stadtgemeinde in Benutzung genommen werden ſoll, verbeſſerungsbedürftig iſt. Wenn Sie hier Geld hin⸗ einſtecken, und ſelbſt wenn der Fall eintreten ſollte, daß die Stadtgemeinde das Gelände nicht mehr brauchte und es verkaufte — ein Fall, den ich für ausgeſchloſſen erachte — aber wenn er eintreten ſollte, ſo würden Sie jedenfalls bei einem Verkaufe die Verbeſſerungen nicht bloß mit derſelben Summe wieder bekommen, die Sie hineingeſteckt haben, ſondern das Geld mit Zins und Zinſeszins zurückerhalten. So iſt es alſo doch nicht, wie der Herr Vorredner geſagt hat, daß wir hier lediglich deshalb Geld ausgeben, weil wir nicht wiſſen, was wir damit anfangen ſollen, und es daher nach Pauſin tragen.