Sitzung vom 5. Juni 1912 Eine Liſte liegt mir noch nicht vor; ich bitte feſtzu⸗ zuſtellen, welche Herren in den Ausſchuß, der 11 Mitglieder umfaſſen ſoll, gewählt werden ſollen. Wir fahren inzwiſchen in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 4: Vorlage betr. Neuanlagen auf dem Elektrizitäts⸗ werk. — Druckſache 168. Berichterſtatter Stadtv. Wilk: Meine Herren! Die ſehr erfreuliche Entwicklung des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks bedingt notwendigerweiſe einen größeren Kohlenverbrauch. Wir werden in dieſem Jahre nach erfolgter Schätzung ſchon ein Quantum von etwa 6000 t mehr als im Vorjahre verbrauchen. Die räumlichen Verhältniſſe haben infolgedeſſen eine Aenderung erfahren. Um die Kohlen lagern zu können, muß ein jetzt vorhandener Lagerplatz, auf dem die Schlacken untergebracht werden, mit heran⸗ gezogen werden. Außerdem muß der Zufahrtsweg, der zu dem Schlackenlagerplatz führt, kaſſiert werden, um zur Lagerung der Kohlen mit zu dienen. Bei Erörterung der Frage der Unterbringung trat eine andere Fage in die Erſcheinung, die ſehr dringend wurde: die Beſeitigung der Schlacken. Für dieſe Beſeitigung ſtehen zwei Wege offen: einmal der bisher eingeſchlagene Weg der Abfuhr der Schlacken, zum andern die Schaffung einer mechaniſchen Förderanlage. Die erſtere Möglichkeit, die Abfuhr der Schlacken, iſt mit ziemlich erheblichen Koſten ver⸗ knüpft. Es iſt berechnet, daß bei dem jetzigen Be⸗ triebsumfange etwa 12 000 ℳ jährlich an Koſten dadurch verurſacht werden. Man kann weiter noch mit der Möglichkeit rechnen, daß im Falle einer ſchlechten Baukonjunktur die Nachfrage nach Schlacken nicht allzu groß ſein wird und dann wieder die Kalamität eintritt: wo mit den Schlacken hin? Die Verwaltung des Elektrizitäswerks ſchlägt daher vor, für die Beſeitigung dieſer Schlacken einen Platz auf dem ſtädtiſchen Lagerplatz zu pachten, der jetzt an den Unternehmer Fricke verpachtet iſt und eine Größe von etwa 250 am haben ſoll. Die Förderanlage ſoll über das jetzt ſchon dem Elektrizitätswerk ge⸗ hörige, an den Unternehmer Fricke verpachtete Grundſtück hinweggeführt und die produzierte Aſche auf dem ſtädtiſchen Stätteplatz gelagert werden. Die Koſten für dieſe Förderanlage werden nach dem Vor⸗ anſchlage etwa 30 000 ℳ betragen. Weiter wird in der Vorlage für die Umzäunung des Grundſtücks eine feſte Umfriedigung gefordert. Der jetzt vorhandene Zaun iſt nur proviſoriſch, lediglich aus Holzbohlen hergeſtellt und hat häufig ſchon Anlaß zu kleinen Bränden gegeben, weil viel⸗ fach glimmende Aſche unmittelbar am Zaun gelagert wurde. Es iſt alſo dringend notwendig, daß auch die Koſten für die Umfriedigung bewilligt werden. Die Verwaltung fordert hierfür die Summe von 8500 ℳ. Endlich hat ſich die Befeſtigung des Reſtſtückes auf dem Hofe des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks als dringend notwendig ergeben. Das konnte bisher nicht gemacht werden, da die Straße, die vor dem Elektrizitätswerk vorbeiführt, bisher nicht reguliert war. Nachdem dies in neuerer Zeit geſchehen iſt, beantragt die Verwaltung, für die Befeſtigung des Reſtgrundſtücks 5000 ℳ einzuſetzen. Zur Abrundung und für Unvorhergeſehenes wird dann noch die Summe von 6500 ℳ gefordert, 251 ſo daß im ganzen der Betrag von 50 000 ℳ verlangt wird. Die Koſten ſollen, wie Sie aus der Vorlage erſehen, aus Nummer 3 des Ausgabeſchnittes 1 des Ertraordinariums des Sonderetas 4 für 1912 ent⸗ nommen werden. Meine Herren, die Ausführung der Arbeiten iſt dringend, ſie läßt ſich nicht mehr aufſchieben; ich möchte Sie daher bitten, dem Antrag des Magiſtrats und der Verwaltung Ihre Zuſtimmung zu erteilen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Für die Beſeitigung der Aſche und Schlacken des Elektriziätswerkes Am Spreebord iſt eine mechaniſche Aſchenförderanlage herzuſtellen, die Umzäunung des Grundſtückes iſt zu er⸗ neuern, der Reſt des Grundſtückes iſt aufzuhöhen und zu pflaſtern. 5) Für die vorgenannten Arbeiten wird aus den in der Nr. 3 des Ausgabeabſchnitts 1 des Extraordinariums des Sonderetats 4 für 1912 vorgeſehenen Mitteln von 300 000 ℳ der Be⸗ trag von 50 000 %ℳ zur Verfügung geſtellt.) Vertreter des Vorſtehers Stadtv. Otto: Wir kommen zum Punkt 5 unſerer Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung eines Schuppens für Straßenwaſchmaſchinen. — Druckſache 169. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für die Errichtung eines Schuppens zur Un⸗ terbringung der elektromobilen Straßenwaſch⸗ maſchinen auf dem Hofe der Hauptfeuerwache werden 2400 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung einer Abort⸗ und Be⸗ dürfnisanſtalt auf dem Reichskanzlerplatz. Druck⸗ ſache 170. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Tief oder nicht tief, das iſt hier die Frage. (Heiterkeit.) Meine Herren, Sie wiſſen, daß wir uns eigentlich im Prinzip dahin geeinigt haben, unſere Zu⸗ ſtimmung zum Baue fernerer unterirdiſcher Be⸗ dürfnisanſtalten nicht zu geben. Sie wiſſen weiter, daß der Magiſtrat zugeſichert hat, er werde uns nie wieder eine Vorlage bringen, die den Bau einer unterirdiſchen Bedürfnisanſtalt betrifft. Hier iſt es doch erfolgt. Wir können ja nun einfach ſagen: wir haben unſern Standpunkt klar und deutlich feſt⸗ gelegt und weichen nicht davon ab. Ich ſtehe aber auf einem andern Standpunkt. Die Gründe, die der Magiſtrat anführt, und die für ihn maßgebend geweſen ſind, von ſeinem prin⸗ zipiellen Standpunkt abzuweichen, ſind auch für mich einleuchtend und maßgebend. Es gibt wohl keinen Ort in Charlottenburg, für den ich mich bereit er⸗ klären würde zur Anlage einer unterirdiſchen Be⸗ dürfnisanſtalt ausgenommen den Reichskanzlerplatz oben auf Weſtend. Meine Herren, wenn Sie ſich