252 dort den grünen Situationsplan anſehen und ſich die oberirdiſche Anſtalt, die daneben in der Anſicht hängt, hingeſetzt denken, dann muß Ihnen klar werden, daß das für dieſen Platz ein Unding iſt. Ein Platz, der keine hohen Bäume hat, kann nach meiner Anfſicht nicht in dieſer Weiſe behandelt werden. Für mich iſt alſo die Frage, ob dort ein Pavillon, ſei es in dieſer oder einer ähnlichen Form, zu errichten iſt, eigentlich klar. Ich würde dazu nie meine Zu⸗ ſtimmung geben. Wenn dann die unterirdiſche Anſtalt in Frage käme, dann hätten wir uns noch über die Koſten zu unterhalten. Bei der oberirdiſchen Anſtalt wäre das gan⸗ ſelbſtverſtändlich; die kann man ausdehnen, größer oder kleiner machen, noch monumentaler oder weniger koſtſpielig geſtalten — die Geldfrage wäre ſo dehnbar, daß da ſelbſtverſtändlich im Ausſchuß näher geprüft werden müßte. Bei der unterirdiſchen Anſtalt fällt das nach meiner Anſicht ganz fort. Dieſe Anſtalt iſt nur rein zweckmäßig anzulegen, da iſt keinerlei baulicher Luxus zu treiben, da liegen die Koſten ganz feſt, daran iſt nichts zu ſtreichen. Die Anſtalt wird eben innen ſauber und vom ſanitären Standpunkt aus beſtmöglich hingeſtellt; das koſtet ſo und ſo viel. Die Anlage der Pumpen, die Be⸗ und Entwäſſerung koſtet ſo viel, wie hier vorgeſehen iſt. Alſo für die unterirdiſche Anſtalt liegt der Preis durch die Ausführung an ſich ohne irgendwelche bauliche Mehrforderung ſo feſt, daß hierfür, wenn wir uns überhaupt für die Errichtung einer unterirdiſchen Anſtalt entſchließen ſollten, eine Ausſchußberatung nicht am Platze iſt; denn wir können da weder ſparen noch wollen es, wenn wir im Prinzip damit einver⸗ ſtanden ſind. Ich komme alſo zu dem Schluß: da ich Ihnen empfehle, dem Baue der unterirdiſchen Anſtalt zu⸗ zuſtimmen, ſo gehe ich gleich weiter und befürworte auch, dem Antrage ohne weiteres, ohne Ausſchußbe⸗ ratung zuzuſtimmen. Ich würde Sie bitten, meiner Anſicht zu folgen und die Magiſtratsvorlage, wie ſie Punkt a vorſieht, nämlich die 43 000 %ℳ für die unter⸗ irdiſche Anſtalt zu bewilligen, anzunehmen. Stadtv. Wenzke: Meine Herren! Wir haben es hier wieder mit einer Bedürfnisanſtalt zu tun, die nach dem Koſtenanſchlage des Hochbauamts auf 59 000 %ℳ berechnet, ſpäter durch Einſchränkung der Abmeſſungen auf 43 000 ℳ reduziert worden iſt. Es wird hier die Frage zu entſcheiden ſein, ob wir eine oberirdiſche oder eine unterirdiſche Bedürfnisanſtalt wünſchen, und ich kann im Namen meiner Fraktion erklären, daß ſich die Majorität gegen eine unter⸗ irdiſche Bedürfnisanſtalt ausgeſprochen hat. Die Gründe hierfür ſind verſchieden. Einmal die ſchlechte Auffindbarkeit, ſpeziell des Abends. Zweitens die viel zu hohen Koſten für derartige Bau⸗ werke. Drittens — ein großer Uebelſtand — die Glätte der Stufen im Winter und außerdem der Uebelſtand, der am meiſten in Frage kommt, daß die unterirdiſchen Bedürfnisanſtalten in Charlotten⸗ burg um 11 Uhr geſchloſſen werden. Wir ſind daher für die Errichtung einer oberirdiſchen Bedürfnis⸗ anſtalt. Die unterirdiſche Bedürfnisanſtalt iſt durchaus berechtigt in Straßen, in welchen der Verkehr der⸗ artig iſt, daß eine oberirdiſche Anſtalt die Situation verwirren würde und außerdem wegen Platzmangel unmöglich wäre. Daß eine oberirdiſche Anſtalt dieſen Sitzung vom 5. Juni 1912 Platz durchaus verſchandeln ſollte, iſt noch nicht ein⸗ wandfrei bewieſen. Es iſt auch gar nicht erklärt wor⸗ den, daß die Anſtalt gerade an dieſer Stelle ange⸗ bracht werden ſoll, (Sehr richtig!) die in der Situation gezeichnet iſt. Ich kann mir ſehr gut denken, daß man die Anſtalt in der Ein⸗ mündung der Reichsſtraße in den Reichskanzlerplatz ſehr nett mit Baumgruppen und in Verbindung mit Zeitungskiosken anbringen könnte, ſo daß ſich ein ſehr gutes ſtädtebauliches Bild ergeben würde. Ich möchte daher beantragen, daß ein Ausſchuß von elf Mitgliedern zur Beratung dieſer Frage ein⸗ geſetzt wird. Bertreter des Vorſtehers Städtv. Otto: Sie wünſchen die geſamte Magiſtratsvorlage an den Aus⸗ ſchuß überwieſen zu ſehen, Herr Kollege Wenzke? Stadtv. Wenzke: Nein, ich wünſche, die unter⸗ irdiſche abzulehnen und die oberirdiſche einem Aus⸗ ſchuß von elf Mitgliedern zu überweiſen. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Die Vorlage hat im Kreiſe der Mehrheit meiner Freunde einiger⸗ maßen Erſtaunen erregt; denn der Magiſtrat hatte am 6. Dezember 1911 erklärt, daß er die Vorlage einer unterirdiſchen Bedürfnisanſtalt nicht mehr machen werde. Der Magiſtrat hat dieſe Erklärung ganz beſtimmt abgegeben, und jetzt erhalten wir unter dem 28. Mai eine Vorlage, die das Gegenteil von dem beſagt, was der Magiſtrat erklärt hat. Ich habe mich namens der Mehrheit meiner Freunde den An⸗ trägen des Herrn Vorredners anzuſchließen, d. h. Punkt a der Vorlage, der Bau einer unterirdiſchen Bedürfnisanſtalt, iſt abzulehnen, Punkt b der Vor⸗ lage iſt einem Ausſchuß zu überweiſen. Die Gründe dafür ſind zum Teil dieſelben, welche der Herr Vorredner angeführt hat, zum Teil noch andere. Vor allem wünſchen wir, daß Sparſamkeit auf allen Gebieten ſtattfinde. (Sehr richtig!) Wenn man eine Bedürfnisanſtalt, eine praktiſche, brauchbare Bedürfnisanſtalt für 20 000 ℳ herſtellen kann, dann ſoll man in dieſen Zeiten keine 43 000 ℳ dafür ausgeben. Meine Herren, ich erinnere Sie daran, daß im Jahre 1906 der Beſchluß gefaßt wor⸗ den iſt, vier unterirdiſche Bedürfnisanſtalten in Char⸗ lottenburg zu erbauen, und daß für dieſe vier Be⸗ dürfnisanſtalten 140 000 %ℳ bewilligt worden ſind. Als dann im Jahre 1909 zwei Bedürfnisanſtalten gebaut waren, und dieſe beiden nicht 140 000, ſon⸗ dern 170 000 ℳ gekoſtet haben, alſo die bewilligte Summe um ein ganz Erhebliches überſchritten worden war, da hat man hier beſchloſſen, von dem Bau unterirdiſcher Anſtalten gänzlich Abſtand zu nehmen. Im Jahre 1911 hat dann die Stadtverordneten⸗ verſammlung den Beſchluß gefaßt, zunächſt 8000 für eine oberirdiſche Bedürfnisanſtalt am Reichs⸗ kanzlerplatz in den Etat einzuſtellen, und jetzt im Jahre 1912 iſt der Reſtbetrag von 12 000 ℳ gleich⸗ falls für eine oberirdiſche Anſtalt in den Etat enge ſetzt worden. Der Magiſtrat wünſcht nun, daß dieſ ſer Beſchluß abgeändert werde.