Sitzung vom 19. Juni 1912 Abſatz 2 des § 5 einen Antrag mit etwa folgendem Wortlaut einbringen — ich will einen Antrag jetzt nicht ſtellen —: Die Stadtgemeinde fordert ferner, daß der Unionklub ſeine Ueberſchüſſe pro rata der von ihr geleiſteten Zinsgarantie bis zu deren völ⸗ liger Rückzahlung an die Stadtgemeinde ab⸗ liefert. Will der Unionklub dieſe Ueberſchüſſe zur Rückzahlung ſeiner Anleihe verwenden, ſo hat er die Zuſtimmung der Stadtgemeinde zu⸗ vor einzuholen. Damit hätten wir eine Handhabe für unſere Mit⸗ wirkung und könnten uns in jedem Falle, wie wir es wünſchen, ſichern. Ich ſtimme ſelbſtverſtändlich auch mit dem Herrn Referenten darin überein, daß ich eine Beteiligung der Stadtverordneten wünſche. Ich bitte Sie, in dieſem Sinne einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu bewilligen. Stadv. Zietſch: Die Ausführungen des Herrn Kollegen Frentzel haben mich einigermaßen wunder genommen, namentlich wenn ich in Gegenſatz dazu die Rede ſtelle, die er bei einer früheren Vorlage, die uns in dieſer Sitzung beſchäftigt hat, gehalten hat. Als es ſich um die Nationalflugſpende handelte, die zweifellos nach den Ausführungen des Herrn Kol⸗ legen Frentzel einen rein nationalen, kriegeriſchen Charakter trägt, war er trotz aller ſchweren Bedenken gegen die Vorlage ſelbſt doch für die Bewilligung der 20 000 ℳ, die auch nachher mit ſeiner Zuſtim⸗ mung ausgeſprochen wurde. Aber wo es ſich hier um eine nach unſerer Auffaſſung weniger nationale als um eine Sache handelt, die für die Ausbildung des Körpers von größter Bedeutung iſt, da hat Herr Kollege Frentzel große Bedenken, da geht bei ihm der Kaufmann mit dem Arzt durch. Bei Herrn Kollegen Frentzel hätte es vielleicht ſehr viel näher gelegen, vom Standpunkt des Arztes aus den Wert zu beurteilen, den eine Pflege des Sportes und der körperlichen Uebungen auf den einzelnen Menſchen hat, anſtatt hier in den Vordergrund ſeiner Ausfüh⸗ rungen den rein geſchäftsmänniſchen Standpunkt zu ſtellen: was hat die Stadt für einen realiſierbaren ſ. davon, wenn ſie dieſes Unternehmen unter⸗ Ützt. Zum andern haben mich aber auch die Gründe, die Herr Kollege Frentzel für ſeine ablehnende Haltung angeführt hat, überraſcht. Er ſagte, er kenne den Unionklub nicht, aber ihm ſcheine es fraglich, ob der Unionklub eine Gewähr dafür biete, daß dieſe Einrichtungen nachher in der Tat für die Veranſtal⸗ tung von Volksſpielen in Betracht kommen und nutz⸗ bar gemacht werden können. Soweit der Magiſtrat über dieſe Einrichtung nachher die Verfügung haben wird, ſind meine Freunde keinen Augenblick im Zweifel darüber, daß, wenn der Unionklub ausge⸗ ſchaltet iſt, der Reichsausſchuß auch nicht in Frage kommt und auch durch eine weitgehende Kritik in der Stadtverordnetenverſammlung dafür Sorge getragen werden kann, daß in dem von uns gewünſchten Sinne die Einrichtung auch den weiteſten Volkskreiſen dienſt⸗ bar gemacht wird. Nun hat ja auch der Unionklub nicht die eigentliche Verfügung über dieſe Einrich⸗ tung, ſondern der Reichsausſchuß iſt der unmittel⸗ bare Betriebsunternehmer für das Stadion, und dieſer Reichsausſchuß ſetzt ſich, wie Herr Kollege Frentzel ausgeführt hat, ſchon etwas günſtiger zuſammen als der aus e, angehauchten Herren be⸗ ſtehende Unionklub. 287 Ich ſtelle mich nun nicht auf den Stand⸗ punkt, zu fragen: was für einen materiellen Nutzen bringt dieſe Einrichtung der Stadt, wenn wir ſie unterſtützen, inſofern, als die Beſucher oder Be⸗ nutzer des Stadions in Charlottenburg irgend etwas von ihrem Gelde zurücklaſſen? Auf den Standpunkt der Forderung, daß die Beſucher des Vereins nachher nicht die größeren Reſtaurants oder Hotels von Berlin beſuchen dürfen und daß dadurch Charlotten⸗ burg materiell geſchädigt werden könnte, kann man ſich bei dieſer Gelegenheit überhaupt nicht ſtellen. Wir müſſen einmal den Boden verlaſſen, daß wir immer, wenn von uns etwas im Intereſſe der Kör⸗ perpflege zu tun für notwendig befunden wird, den Krämerſtandpunkt vertreten: was haben die einzelnen Geſchäftsleute in Charlottenburg davon? Herr Kol⸗ lege Frentzel hat auch nicht immer die Antipathie gegen Uebernahme von Zinsgarantien durch die Stadt Privatgeſellſchaften gegenüber gehabt. Ich er⸗ innere an die Zinsgarantie, die die Stadt durch Be⸗ ſchluß der Stadtverordnetenverſammlung nach dem Antrage des Magiſtrats gegenüber der Müllabfuhr⸗ geſellſchaft übernehmen mußte. Da wären die Be⸗ denken des Herrn Kollegen Frentzel viel berechtigter geweſen, da hätten Sie nachprüfen ſollen: was hat dann die Stadt Charlottenburg für einen Nutzen von der Uebernahme der Zinsgarantie? Dann möchte ich doch daran erinnern, daß es in der Vorlage heißt: jährlich iſt eine Zinsgarantie von 50 000 ℳ aufzubringen. Davon bringt Charlotten⸗ burg nur 15 000 ℳ auf, 35 000 ℳ. bringen der Preußiſche Staat und das Deutſche Reich auf, und dem Staat und dem Reich werden keine ſolchen großen Rechte von der Geſellſchaft eingeräumt wie Char⸗ lottenburg. Alſo es iſt doch nicht davon zu reden, daß Charlottenburg dieſe 15 000 ℳ ſo mir nichts dir nichts hingibt. Im Gegenteil, ich wundere mich, daß der Staat und das Reich ſich überhaupt eine derartige Bevorzugung einer einzelnen Stadt in der unmittelbaren Nähe von Berlin gefallen laſſen. 3 (Zuruf: Das iſt ja noch nicht Beſchluß!) A — Es iſt Beſchluß, ſoweit ich unterrichtet bin, Herr Kollege Flatau, aber wenn es nicht zutreffen würde, daß der Staat und das Reich die 35 000 ℳ Zins⸗ garantie übernehmen, dann fiele doch überhaupt die ganze Geſchichte in ſich zuſammen, und wir würden uns auch nicht mit 15 000 ℳ engagieren. (Zuruf.) — Ob die 110 Sozialdemokraten im Reichstage da⸗ gegen ſtimmen werden, das iſt noch eine ſehr große Frage, Herr Kollege Frentzel. Jedenfalls werden Sie nicht auf Grund Ihrer Rede dagegen ſtimmen. (Stadtv. Dr Frentzel: Es ſind auch keine Charlotten⸗ burger!) Für uns kommen bei dieſer Angelegenheit wahrhaf⸗ tig nicht nationale Uebertreibungen oder Sentiments irgend welcher Art in Frage, für uns ſpielt nur die Frage eine Rolle, ob hier der Sport und die körper⸗ liche Ausbildung im Intereſſe der Geſamtheit oder eines großen Teils des Volkes gepflegt werden kann. Das glauben wir bejahen zu können. Wir müſſen dieſe Frage bejahen, wenn die Vorausſetzungen im Aus⸗ ſchuß und vom Magiſtrat erfüllt werden, daß nach⸗ her die Benutzung der Anſtalt allen Volkskreiſen