Sitzung vom 26. Juni 1912 mit dem Unionklub einen Vertrag auf 30 Jahre ab⸗ geſchloſſen hat. (Stadtv. Ir Flatau: Da heißt es auch nicht: Einge⸗ tragener Verein!) Wir halten uns jedenfalls für berechtigt, falls unſere Nachforſchungen, die wir nun auf den Einſpruch des Herrn Stadtv. I)r Flatau hin noch einmal beſonders eingehend machen werden, unrichtig ſind, daß wir demgemäß den Wortlaut abändern, ſo daß wir in dem Gegenkontrahenten jedenfalls eine juriſtiſche Perſon vor uns haben. Stadtſyndikus Or Maier: Der Herr Oberbürger⸗ meiſter erwähnte ſchon, daß der zuſtändige Dezernent nicht hier iſt, der ja zweifellos die Frage geprüft haben wird, ob der Unionklub ein eingetragener Ver⸗ ein iſt. Aber ſelbſt wenn er das nicht geprüft haben ſollte, ſo geht unſer Wille doch nur dahin, daß wir den Vertrag mit einer juriſtiſchen Perſon abſchließen, und nach unſeren Gepflogenheiten wird der Vertrag nicht früher unterzeichnet, als bis die PNerſonen, die ihn für den Unionklub unterzeichnen, ihre Vorſtandsqualität durch einen Auszug aus dem Vereinsregiſter nachgewieſen haben. Dabei ſtellt ſich alſo ohne weiteres heraus, ob ein Rechts⸗ gebilde vorhanden iſt, für welches ſie ver⸗ tretungsberechtigte Handlungen vornehmen können. Nach dieſer Richtung hin, glaube ich, braucht die Stadtverordnetenverſammlung nichts zu prüfen. Stellt ſich wirklich nachher heraus, daß der Unionklub nicht ins Vereinsregiſter eingetragen iſt, ſo wird der Ur ionklub natürlich erſucht werden müſſen, ſich in das Vereinsregiſter eintragen zu laſſen. Ich glaube, daß dieſe Ausführungen vorläufig genügen werden. 0 Stadtv. Dr Flatau: Meine Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Stadtſyndikus über den Unionklub — der allem Anſchein nach über ſeine juriſtiſche Organiſation von Herrn Stadtrat Seydel gar nicht befragt worden iſt, während der Klub mir die nötige Auskunft ohne weiteres gegeben hat wird es ja wohl zweifellos ſein, daß derſelbe in der Lage iſt, rechtswirkſam Verträge abzuſchließen. Der Unionklub iſt eine beſondere juriſtiſche Perſon, die durch eine Kabinettsorder Kaiſer Wilhelms I. Korpo⸗ rationsrecht erhalten hat. Das ändert aber nichts an der Sachlage, daß wir einen Vertrag des uns vorge⸗ legten Wortlautes nicht genehmigen können, da wir ſo unſere Zuſtimmung dazu geben würden, daß mit einem „eingetragenen Verein Unionklub“ ein Vertrag abgeſchloſſen wird. Ich glaube nicht, daß irgend ein Kaufmann bei einer ſolchen ungeklärten Sachlage einen Vertrag über 1000 ℳ abſchließen würde, geſchweige denn einen ſo weitreichenden, der ſich über 30 Jahre erſtrecken ſoll und eine Zinsgarantie für die Charlottenburger Steuerzahler in der bekann⸗ ten Höhe von 15 000 ℳ jährlich darſtellt. Die Sache hätte rechtzeitig geklärt werden müſſen. Ich als ein⸗ zelner Stadtverordneter kann umgekehrt nicht die Verantwortung für das übernehmen, was mir vom Syndikus des Unionklubs als Auskunft mitgeteilt worden iſt. Mir war beim erſten Blick in die Vorlage aufgefallen, daß unmöglich der Unionklub ein einge⸗ tragener Verein ſein könne, während jedem Berliner bekannt iſt, daß er ſein eigenes Haus in der Schadow⸗ ſtraße ſchon lange beſaß, ehe es eingetragene Vereine gab, und ſo kam ich dazu, mich an den Syndikus des 311 Unionklubs zu wenden. Ich halte an dem Bedenken feſt, dem Vertragsentwurf in der vorliegenden Form zuzuſtimmen. Vielleicht wird ſofort vom Magiſtrat in unſerem Zeitalter des Verkehrs das Mittel der Klarſtellung gewählt, das ich perſönlich gebraucht habe: das Telephon. Es genügt, den Syndikus des Unionklubs anzufragen, und daß dann von irgend⸗ einem derjenigen Stadtverordneten, die für den Ver⸗ trag eintreten, eine Aenderung der Vorlage vorge⸗ ſchlugen wird. Vielleicht kann zu dieſem Behufe die Beratung auf kurze Zeit vertagt werden: ich bin gern bereit, den Namen des Syndikus des Unionklubs unſerm Herrn Stadtſyndikus mitzuteilen. Stadtſyndikus Dr Maier: Meine Herren! Wenn ſich beſtätigen ſollte, was Herr Stadtv. Dr Flatau ausgeführt hat, daß der Unionklub als Korporation auf Grund des 6. Titels Teil 11 des Allgemeinen Londrechts beſtehen ſollte, (Stadtv. Dr Flatau: 6. März 18741) ſo würde ja auch kein Bedenken beſtehen, mit einer ſolchen Korporation zu kontrahieren. Im übrigen iſt es nichts Ungewöhnliches, daß Korporationen, die vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Geſetzbuches Rechtsfähigkeit erlangt haben, ihre Rechtsverhältniſſe in die Formen des Bürgerlichen Geſetzbuches über⸗ leiten laſſen und ſich ins Vereinsregiſter ein⸗ tragen laſſen. Ich glaube, das allereinfachſte iſt, daf) Sie uns ermächtigen, auch für den Fall, daß der IIniontlub kein eingetragener Verein iſt, ſondern Kor⸗ poralionsrecht auf Grund des Titels 6 Teil 11 des Allgemeinen Landrechts hat, den Vertrag abzu⸗ ſchließen. Ich möchte Sie bitten, in dieſer Weiſe ge⸗ fälligſt den Antrag zu ſtellen. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Im Sinne der Schlußworte des Herrn Syndikus möchte ich den Antrag ſtellen, daß wir den Vertragsentwurf genehmigen, in den Eingangsworten des Entwurfes aber die Buchſtaben „E. V.“ und dann die Worte: „andererſeits — nachſtehend kurz „der Unionklub“ ge⸗ nannt“ ſtreichen. Ich bin feſt überzeugt, daß die Er⸗ kundigungen des Herrn Kollegen Flatau zutreffen. Ich hatte auch gleich meinen Zweifel, weil ich wußte, daß der Klub ſeit langer Zeit in der Schadowſtraße ein Haus beſitzt. Es iſt dies aber ein Verſehen, das gleich aufgeklärt werden könnte, da nach der Natur des Klubs wohl anzunehmen iſt, daß in der Schadow⸗ ſtraße maßgebende Herren anweſend ſind und wir auf telephoniſche Anfrage eine Auskunft bekommen könnten. Aber dies iſt, glaube ich, nicht notwendig, wenn wir meinen Antrag annehmen. Iſt der Union⸗ klub ein eingetragener Verein, ſo ſchadet die von mir vorgeſchlagene Faſſung nichts; dasſelbe gilt, falls er kein eingetragener Verein iſt. Wie wichtig die Annahme der Vorlage iſt, er⸗ ſehen Sie daraus, daß der Ausſchuß ſchließlich ein⸗ ſtimmig für die Annahme eingetreten iſt. Die Aen⸗ derungen, die wir vorgenommen haben, ſind nicht von ſo einſchneidender Bedeutung; ich brauche ſie wohl nicht mehr aufzuzählen, da ſie gedruckt und überſicht⸗ lich vorliegen. Ich möchte nur auf eins noch hinweiſen. Die Frage der Benutzung des Schwimmbaſſins für unſere Jugend iſt durch Nachfragen bei den maßgebenden Herren, die ich privatim vorgenommen habe, dahin geklärt worden, daß das Waſſer ſo klar iſt, daß es auch dann