312 zum Schwimmen benutzt werden kann, wenn das Baſſin nicht neu gefüllt wird. Die Füllung, welche 1000 ℳ koſten würde, iſt durchaus unnötig. Der Umfang des Baſſins iſt ſo groß und der Erſatz, der durch ſtets neu hineinfließendes und durch abfließen⸗ des Waſſer bewirkt wird, iſt ſo genügend, daß ſtets ein durch ſeine Reinheit und Klarheit durchaus zum Bade einladendes Waſſer vorhanden ſein wird. An⸗ dererſeits würden Sie ſich aber täuſchen, wenn Sie nun etwa glauben würden, daß dieſes Baſſin regel⸗ mäßig an den Tagen, an denen wir die Benutzung haben, von unſeren Einwohnern zum Baden und Schwimmen benutzt werden könnte. Das iſt leider — wenn nicht noch Aenderungen in der Anlage gemacht werden, die der Ausſchuß Sie bittet in Anregung zu bringen — nicht der Fall, und zwar deshalb nicht, weil das Baſſin eine zu tiefe und zu große Waſſer⸗ menge enthält, ſo daß dieſe, abgeſehen von einer Pe⸗ riode andauernder Hitze, zu kalt ſein wird, um darin ſchwimmen zu können. Das würde nur ermöglicht werden entweder durch eine intenſive Sonnenbeſtrah⸗ lung oder dadurch, daß wir einen kleinen Teil des Baſſins, ſowohl der Breite wie der Tiefe nach, ab⸗ trennen. Mir hat der Geſchäftsführer des Reichs⸗ ausſchuſſes geſagt, daß im Intereſſe der Geſundheit unſerer Jugend und im Intereſſe des Anſehens der ſportlichen Veranſtaltungen unſeren Schülern die Er⸗ laubnis zur Benutzung des Baſſins nur erteilt werden dürfe, wenn Lehrer anweſend ſind und dieſe die Be⸗ nutzung nach genauer Meſſung der Kälte des Waſſers erlauben. Darauf möchte ich hinweiſen, damit Sie nicht die Vorlage in dem Glauben annehmen, daß hier an mindeſtens 120 Sommertagen eine Bade⸗ und Schwimmgelegenheit für unſere Schulen geboten iſt. Das iſt nicht der Fall. Trotzdem enthält die Vorlage ſo viele materielle Vorteile für unſere Bevölkerung, die Leibesübungen obliegt, und hat eine ſolche ideale Bedeutung für die Sportkreiſe Großberlins wie Deutſchlands, daß ich ſie bitte, die Vorlage mit den Abänderungen, die der Ausſchuß vorſchlägt, anzu⸗ nehmen. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren! Ich ſtelle anheim, dem Vorſchlage des Herrn Stadtv. Liepmann über die Eingangsworte des Vertrages zuzuſtimmen. Ich ſetze voraus und nehme als Willen der Verſammlung an, daß der Vertrag ſelbſt⸗ verſtändlich nur dann abgeſchloſſen wird, wenn der Unionklub Korporationsrechte beſitzt, ſei es auf grund des Landrechts, ſei es auf grund des Bürger⸗ lichen Geſetzbuchs. Stadtv. Braune: Meine Herren! Wir könnten wohl der Vorlage aus dem Grunde zuſtimmen, weil dadurch vielleicht auch ein Erſatz für den einge⸗ gangenen Kochſee geſchaffen werden könnte. (Widerſpruch.) Ich möchte bei dieſer Gelegenheit anregen, das Baſſin ſo auszugeſtalten, daß auch Nichtſchwimmer und Schwimmſchüler zeit⸗ und teilweiſe es benutzen können, und daß es in einem Teile möglichſt ſich in der Einrichtung annähernd an unſere Volksbade⸗ anſtalt anſchließe. Große Aenderungen am Projekt werden ja nicht vorgenommen werden können; aber es iſt noch nicht im Bau begriffen, und man kann wohl bei der Anlage des Baſſins außer für Sport⸗ zwecke, den berechtigten Wünſchen der Bürgerſchaft Alt⸗Charlottenburgs Rechnung tragend, für Nicht⸗ Sitzung vom 26. Juni 1912 ſchwimmer und Schwimmſchüler auch einen Teil zur zeitweiſen Benutzung einrichten. Ich möchte bitten, doch dieſe Wünſche weiter Kreiſe der Bevölkerung Altcharlottenburgs hierbei tunlichſt zu berückſich⸗ tigen. Berichterſtatter Stadtv. Neukranz (Schluß⸗ wort): Meine Herren! Ich hätte nicht noch etwas⸗ hinzugefügt, wenn ich nicht gerade durch die letzten Worte genötigt wäre, einige Bemerkungen zu machen. Ich kann nicht die Meinung aufkommen laſſen, daß wir plötzlich den Charlottenburgern verheißen: wir bekommen einen Erſatz für den Kochſee. Das iſt nicht richtig, und wir wollen auch nicht ſolche falſche An⸗ nahme entſtehen laſſen. Daran iſt nicht zu denken. Das Bad iſt nur eingerichtet, um Schwimm⸗ und Sportvereinen eine Stelle zu bieten, die ſie ſonſt in Charlottenburg nicht haben. Es werden allerdings ein Turm und Sprungbretter eingerichtet werden, und es wird für dieſe Vereine Gelegenheit ſein, dort Schwimmübungen abzuhalten. Aber wir können nicht ſagen: wir bekommen einen Erſatz für den Kochſee. Ich begrüße die Sache mit großer Freude und habe ſie lebhaft befürwortet; aber wir wollen nicht falſche Hoffnungen erwecken. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Nach dem An⸗ trage des Herrn Kollegen Liepmann ſollen im Ein⸗ gange des Vertrages die Buchſtaben „E. V.“ und weiter die Worte: „andererſeits — nachſtehend kurz „der Unionklub“ genannt“ geſtrichen werden, ſo daß ſtehen bleibt: Vertrag zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat, einerſeits nachſtehend kurz „Stadtgemeinde“ ge⸗ nannt und dem Unionklub zu Berlin, vertreten durch⸗ ſeinen Vorſtand. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit demgemäß, ſtimmt ſodann in geſonderten Ab⸗ ſtimmungen den vom Ausſchuß vorgeſchlagenen Ab⸗ änderungen des Vertrages zu und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Unionklub den nach den Beſchlüſſen des Aus⸗ ſchuſſes abgeänderten Vertrag zu ſchließen unter dem Vorbehalt, daß ein dieſen Vertrag er⸗ gänzender Vertrag mit dem „Reichs⸗ ausſchuß für olympiſche Spiele“ geſchloſſen und der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung zur Genehmigung vorgelegt wird; daß ferner bei Verträgen der Stadt mit den Sport⸗, Turn⸗ und Spielvereinen gemäß § 5 Abſ. 4 des Vertrages eine Inanſpruchnahme der Stadtgemeinde durch den Unionklub aus § 5 Abſ. 2 des Vertrages ausgeſchloſſen wird. 2. In den Etat für das Rechnungsjahr 1913 iſt erſtmalig ein Poſten von 15 000 ℳ. „Garantie⸗ verpflichtung gegenüber dem Unionklub für Verzinſung und Tilgung der für den Bau des Deutſchen Stadions aufgenommenen Dar⸗ lehnsſchuld“ einzuſtellen. 3. Der Magiſtrat wird erſucht, darauf hinzu⸗ wirken, daß bei dem Bau des Schwimm⸗ baſſins im Stadion die Abtrennung eines täglich zu füllenden Teiles vorgeſehen wird.)