Sitzung vom 4. ſondern von der Bahnverwaltung für eine eventuelle Vergrößerung des Bahnhofs gebraucht wird. Dieſer Teil iſt nicht ſtädtiſches, ſondern bahnfiskaliſches Eigentum. Daher iſt die Straße in den Zoologiſchen Garten hineingerückt worden, und durch dieſes Hin⸗ einrücken der Baufluchtlinie in das Gebiet des Zoo⸗ logiſchen Gartens iſt ein Teil desſelben, der Berliner Gebiet iſt, nun gewiſſermaßen auf die Straße zu liegen gekommen; dieſer Teil, der hier in dem mittleren und den links daneben gelegenen Plänen rot eingezeichnet iſt, ſollte Charlottenburger Eigentum, alſo von Berlin an Charlottenburg ab⸗ getreten werden. Nun iſt aber die Straße nicht in der ganzen Länge, wie ſie hier rot angelegt iſt, tat⸗ ſächlich ausgeführt worden, weil zwiſchen der Kur⸗ fürſtenallee und der Hardenbergſtraße durch eine Unterführung im Zuge der Stadtbahn eine Ver⸗ bindung zwiſchen beiden Seiten der Stadtbahn ge⸗ ſchaffen iſt, und zwar zwiſchen dem eigentlichen Bahnhof und den Reitſtällen, die ſich dort befinden; alſo nur bis zu dieſem Punkte iſt die Straße ſo ver⸗ breitert worden, wie es eigentlich für den ganzen Zug vorgeſehen war. Weil dort nun die Unterführung ausgeführt wurde, iſt es dem Zoologiſchen Garten vorläufig erlaſſen worden, ſchon jetzt den ſchmalen Streifen abzutreten, der jetzt etwa vor dem Nilpferd⸗ haus liegt. Nun hat ſich die Berliner Stadtverordneten⸗ verſammlung auf den Standpunkt geſtellt: wenn das Land, das Berliner Eigentum iſt, vorläufig noch gar nicht gebraucht wird, vorläufig alſo vom Zoologiſchen Garten tatſächlich noch benutzt wird, dann wäre es doch verfrüht, dies an Charlottenburg abzutreten. Es ſoll für den Beſchluß der Berliner Stadtver⸗ ordnetenverſammlung maßgebend geweſen ſein, daß die Grundſteuer, die der Zoologiſche Garten für dieſen Streifen zu zahlen hat, dann an uns gefallen wäre, während ſie ſonſt noch in die Berliner Kaſſe fließt. Das iſt natürlich ein Exempel, das nach Groſchen zu berechnen iſt. Aber jedenfalls liegt für uns die Tatſache vor, daß, wenn dieſer Teil des Zoologiſchen Gartens einmal beanſprucht wird, wenn er einmal — Straßenland iſt er ja ſchon jetzt — als Straßenland verwendet wird, dann können wir die Zuſtimmung von Berlin unzweifelhaft erwarten, genau ebenſo wie für den Teil, der jetzt ſchon Straßenland geworden iſt, die Zuſtimmung von Berlin vorliegt. Da ſich Berlin auf dieſen prin⸗ zipiellen Standpunkt geſtellt hat, ſo ſehe ich keine Veranlaſſung, weshalb wir uns da auf die Hinter⸗ füße ſetzen ſollen. Es iſt eine ganz klare Sache: wenn wir das Straßenland als Straße tatſächlich brauchen, werden wir jederzeit die Zuſtimmung von Berlin erhalten. Deshalb, meine ich, haben wir keine Veranlaſſung, uns auf einen ablehnenden Standpunkt der Magiſtratsvorlage gegenüber zu ſtellen, und ich empfehle darum ihre Annahme. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Dem Fluchtlinienplan von der Joachims⸗ thaler Straße zwiſchen Hardenbergſtraße und Kurfürſtenallee vom 18. April 1911 wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 5¾1. März 1908 zugeſtimmt. Die Einwilligung zur Abtretung der in dem Lageplan vom 3. Juni 1911 rot angelegten Flache von dem Stadtbezirk Berlin und Um⸗ gemeindung derſelben nach dem Stadtbezirk Charlottenburg wird erteilt.) September 1912 325 — Vorſteher Kaufmann: Punkt ⸗ ordnung: der Tages⸗ Vorlage betr. Wahl eines beſoldeten Beigeordneten (zweiten Bürgermeiſters). — Druckſache 231. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren! Wir müſſen zunächſt dem ſchmerzlichen Be⸗ dauern Ausdruck geben, daß wir einen ſo vor⸗ trefflichen Mann wie Herrn Bürgermeiſter Matting verlieren ſollen. (Bravo!) Herr Bürgermeiſter Matting iſt faſt 18 Jahre in unſerer Verwaltung tätig und hat den Aufſchwung Charlottenburgs zur Großſtadt mit durchlebt. Er hat an ſeiner hervorragenden Stelle an der För⸗ derung dieſer Entwickelung lebhaften und einfluß⸗ reichen Anteil genommen. Wir verlieren in ihm einen Mann, der über einen Schatz von Erfahrungen gebietet wie kaum ein anderer, der die Charlotten⸗ burger Verhältniſſe auf den verſchiedenſten Gebieten von Grund aus kennt. Wir verlieren einen Mann, deſſen Arbeitskraft und Arbeitsluſt zu bewundern iſt, deſſen Gerechtigkeitsliebe und deſſen Wohlwollen die Beamten und Angeſtellten wie die Bürger der Stadt zu rühmen wiſſen; (Bravo!) einen Mann, deſſen Feſtigkeit und Energie, deſſen Umſicht und Scharfblick wir alle kennen; einen Mann, der freien Sinnes und vorurteilslos jederzeit ein lebhaftes Verſtändnis für alle Fortſchritte der Kultur und für den Zuſammenhang der lokalen Intereſſen mit denen des großen Vaterlandes bewieſen hat. Magiſtrat und Stadtverordnete ſind einmütig in dem Beſtreben geweſen, Herrn Bürgermeiſter Matting aufrichtige Hochachtung und uneinge⸗ ſchränktes Vertrauen zu ſchenken. Wir müſſen es uns verſagen, den Verſuch zu machen, den Herrn Bürgermeiſter an Charlottenburg zu feſſeln und für uns zu behalten; er ſteigt in eine höhere Stufe empor und iſt durch ſeine Zuſage gebunden. Es bleibt uns nur übrig, den innigſten Dank für all das Gute und Vortreffliche auszuſprechen, was er in langjähriger, treuer Arbeit für unſere Stadt geleiſtet hat. (Lebhafter Beifall.) Wir fügen die herzlichſten Wünſche für ſeine Zukunft hinzu und ſind überzeugt, daß er in ſeiner neuen Stellung dieſelbe Anerkennung finden wird, die ihm hier zu teil geworden iſt. (Wiederholter lebhafter Beifall.) Meine Herren, wir haben heute die Aufgabe, für den ſcheidenden Herrn Bürgermeiſter einen Erſatz zu ſuchen. Es wird ſich empfehlen, dieſelben Maßregeln wie in früheren ähnlichen Fällen zu treffen. Zunächſt iſt die Höhe des Gehalts für den Neu⸗ zuwählenden feſtzuſtellen. Der Normaletat gibt 16 000 %ℳ an. Es iſt aber wohl erforderlich, etwas über dieſe Sume hinauszugehen, damit wir möglichſt hervorragende Bewerber für die Stelle finden. Ich denke, es wird Ihre Zuſtimmung finden, daß wir das Gehalt auf 18 000 /ℳ feſtſetzen.