344 jetzt 34 Jahre hier in der Verwaltung der Gasanſtalt —, daß ein ſtädtiſches Werk, das nicht bloß als Ge⸗ ſchäft, ſondern auch zum Nutzen der Bürger betrieben wird, (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) neben dem Gewinn, den es als Produzent abzuwerfen hat, auch den Nutzen der Gasabnehmer berückſichtigen muß. (Sehr richtig!) Herr Stadtrat Caſſirer hat vollkommen recht, wenn er ſagt, daß ſeit der Einführung der Glühlichtbeleuch⸗ tung die Gasanſtaltsverwaltungen ſich nicht mehr ſo ſehr um die Leuchtkraft des Gaſes kümmern und nur noch den Heizwert berückſichtigen. Aber beide Fälle treffen doch nicht überall und namentlich nicht für uns zu. Zunächſt möchte ich darauf hinweiſen, daß wir doch noch eine ganze Reihe — wenn auch keine große Anzahl — von Gaskonſumenten haben, die nament⸗ lich auf Treppen und Fluren kein Glühlicht brennen. Früher hatten wir in unſeren Verträgen 16 Kerzen als Leuchtkraft feſtgeſetzt. Neuerdings ſind nun die Gasanſtalten, zum Teil auch im Kampf mit den Elektrizitätswerken, nach Einführung des Glühlichtes zu der Anſicht gelangt, daß es auf die Leuchtkraft nicht mehr in dem Maße ankäme, wenn nur die ge⸗ nügende Heizkraft vorhanden ſei. Denn das Gas⸗ glühlicht wirkt ja nur dadurch, daß es die Glüh⸗ ſtrümpfe zu einer hohen Temperatur bringt. Das hat aber doch alles ſeine Grenzen. Ich bin in dieſer Beziehung mit der Verwaltung einig geweſen, ſolange dieſe Grenzen innegehalten wurden. Im Jahre 1899 habe ich zum erſten Male, als man mit dem Leucht⸗ wert des Gaſes ſehr zurückgegangen war, ſehr ent⸗ ſchieden dagegen Einſpruch erhoben, und die Sache iſt dann abgeſtellt worden. Im letzten Winter iſt die Leuchtkraft des Gaſes wiederum ſo bedeutend herab⸗ gegangen, und zwar an mehreren Tagen auf 9 und 10 Kerzen, daß ich abermals mit allem Nachdruck da⸗ gegen Proteſt erhoben habe, und ich habe mich auch nicht damit zufrieden geben können, daß ſich die Heizkraft ungefähr an der Grenze des Normalen hielt. Letzteres um ſo mehr, als auch bei der Feſtſtellung der Heizkraft ein kleiner Rückgang bei uns zu konſtatieren war, denn wir haben früher den mittleren Heizwert mit 5200 als Norm angenommen; jetzt nehmen wir den oberen Heizwert, der ein rein theoretiſcher iſt, alſo nie erreicht wird. Nun iſt geſagt worden, daß ſich zugleich eine ganze Reihe von Städten mit Einhaltung dieſes oberen Heizwertes zufrieden gegeben hätte. Ich möchte da auf eine Inkongruenz hinweiſen, die doch in dieſem Falle ſehr bedeutungsvoll iſt. Die Leute, die über Gas ſchreiben, und diejenigen, die als Auto⸗ ritäten im Gasfache gelten, ſind zumeiſt Gasinge⸗ nieure und Vertreter von größeren Gasproduzenten. Das große Publikum, der Gasverbraucher reſp. Zah⸗ ler, iſt in dieſer Beziehung von einer, ich möchte ſagen, beklagenswerten, vielleicht auch beneidenswerten Naivität; es hat keine Idee von dem, was es ver⸗ langen kann und muß. Aber gerade für uns in Char⸗ lottenburg iſt ein hoher Heizwert von ganz beſon⸗ derem Wert, weil unſere Bürgerſchaft in bezug auf den Konſum des Gaſes und ſpeziell für Heizzwecke mit 188 Kubikmeter pro Kopf in Deutſchland in allererſter Reihe ſteht. Wenn wir uns alſo bei einem Sitzung vom 18. September 1912 Nutzen von über 3 Millionen, den ja die Gasanſtalt im vorigen Jahr gebracht hat, nicht damit begnügen dürfen, das allergeringſte zu liefern, alſo das, was eben noch ertragen werden kann, ſondern wenn die Konſumenten verlangen, daß ſie ein gutes und mög⸗ lichſt leuchtkräftiges Gas erhalten, ſo glaube ich, daß dieſer Anſpruch der Bürgerſchaft vollkommen berech⸗ tigt iſt. Es iſt ſehr ſchön, wenn wir Millionenüber⸗ ſchüſſe haben; aber zunächſt ſind doch diejenigen, die dieſe Ueberſchüſſe ermöglichen, alſo die Konſumenten, in erſter Reihe berechtigt, daß ſie auch durch beſte Be⸗ ſchaffenheit des entnommenen Gaſes an dem Nutzen partizipieren und nicht bloß den Anteil erhalten, der auf ſie als Steuerzahler aus den erzielten Ueber⸗ ſchüſſen entfällt. Die ganze Differenz, um die es ſich im vorigen Winter bei einer ſolchen Erhöhung der Leuchtkraft und zugleich der Heizkraft handelte, waren 60 000 bis 80 500 ℳ, und zwar bei einem Nettoüberſchuß von 3 Millionen. Das macht auf den Kubikmeter (as ¼s „5, alſo noch nicht ½2%. Dafür könnte ein Gas geliefert werden, das den berechtigten Anfor⸗ derungen, die in früheren Verträgen mit den Konſu⸗ menten feſtgelegt ſind, entſpricht. Ich bin in der Beziehung überſtimmt worden und habe die Konſequenzen daraus gezogen, indem ich erklärt habe, daß ich die Kontrolle des Betriebes bzw. des Laboratoriums nur dann weiterführen mürde, wenn hier Wandel geſchaffen würde. (Hört! hört!) Ich ſtelle dieſe Frage natürlich hier nicht zur Debatte, es iſt das für mich überhaupt keine Kabinettsfrage; aber ich wollte meinen Standpunkt in dieſer Be⸗ ziehung doch klar legen. Es kann ja ſein, daß der andere Geſichtspunkt, für die Gasanſtalt möglichſt hohe Dividenden herauszuholen, auch vertretbar iſt; aber ich halte es doch vor allem für unſere Pflicht, daß den Gaskonſumenten ein möglichſt gutes Gas geliefert wird. 4 (Bravo!) Stadtrat Caſſirer: Ich möchte dem Bravo der Verſammlung doch einen kleinen Dämpfer aufſetzen, indem ich Ihnen ſage, daß der Standpunkt des Herrn Stadtv. Dr Frank ein rein perſönlicher iſt, daß er von der Stellungnahme der Deputation vollkommen abweicht und Herr Stadtv. Dr. Frank mit dieſer Auf⸗ faſſung gegenüber derjenigen der Gastechniker ver⸗ einzelt daſteht. Wenn Herr Geheimrat Frank her⸗ vorragende Gasfachmänner wie Geheimrat Bruche und andere als Intereſſenten darſtellt, die nur Geld verdienen wollen, ſo iſt dieſer Vorwurf ungerecht. Meine Herren, unſere Verwaltung iſt auch darauf angewieſen, aus ihrer induſtriellen Unternehmung Nutzen zu ziehen, und zwar denjenigen Nutzen, der dem Kapitalaufwande entſpricht, der für dieſes Unter⸗ nehmen gemacht worden iſt. Aber trotzdem verſäumen wir nicht unſere Pflichten. Meine Herren, die Ausführungen des Herrn Ge⸗ heimrat Frank machen den Eindruck, als wenn wir hier in Charlottenburg ein minderwertigeres Gas lieferten als irgendeine andere Stadt. Ich habe das ſchon vorher, bevor Herr Geheimrat Frank geſprochen hat, zurückweiſen müſſen, weil ich ſeine Anſchauung aus der Deputation her kannte, und tue das jetzt noch einmal mit aller Entſchiedenheit. Die Verſammlung 118 ge e hat einen Beſchluß gefaßt, der da⸗ in geht: