Sitzung vom 2. Oktober 1912 ſchon vor acht Jahren iſt eine ähnliche Eingabe ein⸗ gereicht worden. Man iſt ihr gegenüber immer von dem Standpunkt ausgegangen, daß es ſich hier um untergeordnete Arbeiter handle, denen gegenüber man keine Ausnahme machen könne. Die Arbeit dieſer Herren iſt aber ganz eigener Art; ſie erfordert die größte Sorgfalt. Wird dieſe nicht beobachtet, ſo kann die allergrößte Verwirrung entſtehen. Es handelt ſich auch meiſt um ältere Leute, die in dieſem Dienſtzweige beſchäftigt ſind. Es macht tatſächlich einen peinlichen Eindruck, daß dieſe Herren eine ſchlechtere Stellung haben, als die Maſchinen⸗ ſchreiberinnen und Bureauhilfsarbeiterinnen. Ich möchte deshalb namens meiner Fraktion dringend bitten, dieſe Petition dem Magiſtrat nicht als Mate⸗ rial, ſondern zur Berückſichtigung zu über⸗ weiſen. (Sehr richtig!) (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Vogel auf Ueberweiſung zur Berückſichtigung ab und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, die Petition vI dem Magiſtrat als Material zu überweiſen.) Vorſteher Kaufmann: VII. Petition des früheren Feuer⸗ wehrmannes Hentſchel betr. Wie⸗ derbeſchäftigung bei der Stadt⸗ gemeinde. Berichterſtatter Stadtv. Mottek: Meine Herren! Der frühere Feuerwehrmann Hentſchel bittet in einer Petition um nochmalige Prüfung ſeiner Angelegen⸗ heit und um Wiedereinſtellung in den ſtädtiſchen Dienſt. Die Angelegenheit Hentſchel hat uns be⸗ reits Ende vorigen Jahres in nichtöffentlicher Sitzung beſchäftigt. Der Petitionsausſchuß ſowie die Stadt⸗ verordnetenverſammlung beſchloſſen damals Ueber⸗ gang zur Tagesordnung, empfahlen jedoch dem Ma⸗ giſtrat, Hentſchel in einem anderen Betriebe der ſtädtiſchen Verwaltung zu beſchäftigen. In mehreren Eingaben bittet nunmehr Hentſchel um Beſchäftigung bei der Stadtgemeinde. Die Antwort des Magiſtrats haben Sie in der Magiſtratsvorlage vor ſich; ſie lautet: daß ſich zurzeit keine Gelegenheit für eine ge⸗ eignete Beſchäftigung des Bittſtellers bietet, und daß derſelbe anderweit Beſchäftigung er⸗ halten hat. Aber auch für die Folge wird von neuer anderweiter Beſchäftigung abgeſehen werden, zumal die wiederholten Eingaben die Ueberzeugung rechtfertigen, daß Hentſchel ſeine Rechtslage durchaus verkennt. Meine Herren, Hentſchel war auf Kündigung bei der Feuerwehr angeſtellt; der Magiſtrat hatte demnach zweifellos das Recht, nach eigenem Ermeſſen Hentſchel zu entlaſſen. Aus den Akten geht allerdings nicht hervor, daß ſich Petent während ſeiner 4“ jährigen Tätigkeit dienſtlich irgend etwas hat zuſchulden kom⸗ men laſſen. Gegenwärtig iſt Hentſchel bei Siemens und Halske mit Hofarbeiten und auch im Feuerwehr⸗ dienſt beſchäftigt. Der Petitionsausſchuß hat nach eingehender Beratung beſchloſſen, dieſe Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Stadtv. Bollmann: Meine Herren! Der Herr Referent hat bereits ausgeführt, daß uns der Fall 363 Hentſchel ſchon wiederholt, und zwar in ge⸗ heimer Sitzung, beſchäftigt hat. Ich möchte feſtſtellen, daß nach meiner genauen Kentnis der Dinge Hentſchel zu Unrecht entlaſſen iſt. Hentſchel hat ſich, wie der Herr Referent auch ſchon ſagte, während ſeiner 4½⸗ jährigen Tätigkeit nich ts zuſchulden kommen laſſen; es iſt wenigſtens aus den Akten darüber nichts zu entnehmen. Er führt ſeine Entlaſſung darauf zu⸗ rück, daß er getreu nach dem Motto, das über der Süd⸗ wache ſteht: einer für alle, alle füreinen, ſich über die Aeußerung eines ſeiner Vorgeſetzten, die ich hier wiederzugeben mir verſagen will, da ſie un⸗ qualifizierbar iſt, ohne Rückſicht auf ſeine eigene Per⸗ ſon beſchwert hat. Hentſchel iſt Oberfeuerwehrmannsaſpirant ge⸗ weſen; das beſagt ſchon, daß er ſich tadellos geführt haben muß, ſonſt wäre er hier nicht zugelaſſen wor⸗ den. Er macht auch einen ausgezeichneten Eindruck, wie ich aus eigener Anſchauung beurtei⸗ len kann, da er ſeinerzeit bei mir geweſen iſt. Es iſt ja allerdings nicht beliebt, daß Feuerwehr⸗ leute Stadtverordnete aufſuchen; er war je⸗ doch zu der Zeit ſchon entlaſſen. Ich wiederhole, daß ich perſönlich nicht verſtehen kann, wie man dieſen Mann nur auf Grund einer Denunziation ſeiner Ehefrau, die nachher zurückgenommen worden iſt, entlaſſen konnte. Hentſchel war mit 14tägiger Kündigung an⸗ geſtellt. Mir war bis dahin nicht bekannt, daß un⸗ ſere Feuerwehrleute, gleichgültig ob ſie 5, 10 oder 15 Jahre im Dienſt ſind, mit 14 tägiger Kündigung angeſtellt ſin d. Ich will mir verſagen, heute darauf näher einzugehen; aber ich halte es doch für falſch, daß unſere Feuerwehrleute, die unter Umſtänden ihr Leben in die Schanze ſchla⸗ gen müſſen, mit 14tägiger Kündigung ohne Rückſicht darauf, wie lange ſie hier im Dienſt ſind, eingeſtellt bleiben, erſt ein kleiner Teil als Oberfeuer⸗ wehrmänner Beamtenqualität bekommt und 44 erſt eine vierteljährliche Kündigung Geltung at. Nun ſagt der Magiſtrat in der Vorlage, wie auch der Herr Referent ſchon mitteilte, daß Hentſchel ja eine anderweitige Beſchäftigung gefunden habe und daher davon abgeſehen werden müſſe, ihn wieder zu beſchäftigen, zumal die wiederholten Eingaben die Ueberzeugung rechtfertigen, daß Hentſchel ſeine Rechtslage durchaus verkenne. Ich muß offen ge⸗ ſtehen, daß ich mich ſehr wohl in die Lage eines Mannes hineinverſetzen kann, der, nachdem er ſich die ganze Zeit über tadellos geführt hat, aus einem nichtigen Grunde entlaſſen wird, das Gefühl haben muß, daß ihm Unrecht geſchehen ſei. Er wird die ihm widerfahrene Behandlung um ſo mehr nicht verſtehen können, wenn die Stadtverordnetenverſammlung auf Grund ſtreng objektiver Prüfung dem Ma⸗ giſtrat empfiehlt, ihn eventuell in einer anderen Stelle wieder weiter zu beſchäftigen. Wir haben ja kein Mittel, den Magiſtrat irgend⸗ wie zu zwingen, nunmehr das dem Manne geſchehene Unrecht wieder gut zu machen. Aber ich möchte doch dem dringenden Wunſche Ausdruck geben, daß die Vorwürfe, die Hentſchel erhebt und die ich mir zu eigen mache,eingehendgeprüft werden; denn, meine Herren, eine gerechte Prüfung der [Beſchwerde hat überhaupt nicht ſtatt⸗ gefunden. Es iſt einfach geſagt worden: der Mann hat ſich bei ſeinen Kameraden unbeliebt ge⸗ macht, er iſt ein unverträglicher, unverſöhnlicher