364 Menſch geweſen, infolgedeſſen muß er heraus. So iſt er mit 14tägiger Kündigung an die Luft ge⸗ ſetzt worden. Nun vermiſſe ich in den Akten eine Petition — ich lege beſonderen Wert darauf, das hier feſtzuſtellen, weil ſeinerzeit von dem Herrn Dezernenten hier im Saale geſagt worden iſt, daß der Mann keinguter Kamerad geweſen wäre —, die ſeinerzeit bei dem Stadtverordnetenbureau von den Mannſchaften der Südwache eingegangen iſt, worin ſie bitten, den Hentſchel, der in jeder Beziehung ein guter und treuer Kamerad geweſen ſei, wieder einzuſtellen. Dieſe Petition habe ich in den Akten nicht gefunden und ich möchte mir Auskunft darüber erbitten, wo dieſe Petition geblieben iſt. Man kann ja im Zweifel dar⸗ über ſein, ob es aus Gründen der Diſziplin ganz korrekt geweſen iſt, daß die Kameraden für ihren früheren Kollegen eingetreten ſind; aber die früheren Kameraden glaubten wohl, das nach der Deviſe, die ich ſchon erwähnte: einer für alle, alle für einen, tun zu müſſen, haben auch ſicher geglaubt, dies in Form einer Petition tun zu dürfen. Des⸗ halb iſt das ſicher zu entſchuldigen; je der der Unter⸗ zeichneten iſt ja übrigens auch prompt mit einer 24ſtündigen Strafwache beſtraft worden. Ich hoffe nicht, daß die Vorgänge, die in Berlin kürzlich paſſiert ſind, bei unſerer Feuerwehr eine Wieder⸗ holung in verbeſſerter Form erfahren. Nach meinen Informationen iſt dies durchaus nicht ausgeſchloſſen. Ich will noch darauf hinweiſen, weil ich ſchon kurz die 14tägige Kündigungsfriſt ſtreifte, daß in 23 anderen Städten die Feuerwehrleute Beamten⸗ qualität haben — ich nenne in dieſer Beziehung nur Halle und Hamburg — und daß es wohl angebracht wäre, weil wir ja ſonſt für unſere Feuerwehrleute ſtets ein warmes Herz gehabt haben, in Erwägung darüber einzutreten, ob man ihnen nicht g ü n ſt i⸗ gere Anſtellungsbedingungen ſichern könnte; denn ein Fall wie der vorliegende darf ſich nicht wiederholen und iſt meiner Anſicht nach auch nicht geeignet, die Dienſtfreudigkeit in⸗ nerhalb unſeres Feuerwehrkorps zu heben und die Diſziplin zu ſtärken. Wenn dem Ausſchuß bekannt geweſen wäre, daß auch Hentſchels Kameraden für ihn in einer Petition eingetreten ſind, ſo glaube ich ſicher, daß der Ausſchuß zu einem anderen Votum gekommen wäre; denn er hat ſich, wie ich annehme, dadurch ſehr beeinfluſſen laſſen, daß geſagt worden iſt, Hentſchel wäre ein unverträglicher Kamerad geweſen. Meiner Anſicht nach ſind wir dem Feuerwehrmann Hentſchel Genugtuung ſchuldig, und ich beantrage im Gegenſatz zu dem Votum des Ausſchuſſes, der die Ueberweiſung als Material empfiehlt, die Peti⸗ tion dem Magiſtrat zur Berückſichti⸗ gung zu überweiſen. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Es liegt hier ein Fall vor, bei dem ſehr große Schwierig⸗ keiten perſönlicher Art obwalten; wir haben daher bei der früheren Beratung dieſer Angelegenheit vor⸗ geſchlagen, ſie in geheimer Sitzung zu erledigen. Wir haben uns damals eingehend über den Fall unter⸗ halten und ſind, glaube ich, einſtimmig zu der An⸗ ſicht gekommen, den Magiſtrat zu erſuchen, doch den früheren Feuerwehrmann Hentſchel wieder in die rädtiſche Verwaltung zu übernehmen. Der Magiſtrat hat dieſem unſerem Wunſche — denn etwas anderes können wir ja nicht äußern — nicht entſprochen. Er hat uns bei der erneuten Beratung im Petitions⸗ Sitzung vom 2. Oktober 1912 ausſchuß irgend welches neues Material, irgend welche beſonderen Gründe, aus denen er dieſem Wunſche nicht entſprechen könnte, nicht beigebracht, ſondern lediglich geſagt, daß er die Sache nochmals geprüft habe und nicht in der Lage wäre, den Mann wieder anzuſtellen; das bedeutet alſo, daß ſich der Magiſtrat hier in einer vollkommen anderen Auffaſſung des Falles befindet als die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung. Das kann an ſich naturgemäß vorkommen, und der Magiſtrat hat nach der Städteordnung das Recht, über Einſtellungen und Anſtellungen zu ent⸗ ſcheiden. Ich meine aber doch, daß es, wenn die Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſich in einem Falle ſo ein⸗ mütig ausgeſprochen hat, vielleicht erwünſcht ge⸗ weſen wäre, daß der Magiſtrat, wenn es irgend wie möglich iſt — und wir hatten den Eindruck, daß es hier möglich wäre —, ſich dem Erſuchen gegenüber entgegenkommender gezeigt hätte. Die Stadtverord⸗ netenverſammlung hat damals nicht etwa geſagt, daß der Betreffende unter allen Umſtänden wieder in die Feuerwehr eingeſtellt werden ſoll, ſondern ſie hat ſich dahin ausgeſprochen, den Verſuch zu machen, den Mann in einem andern Betriebe zu beſchäftigen, wenn es aus diſziplinaren Gründen nicht angängig iſt, ihn wieder bei der Feuerwehr zu verwenden. Meine Herren, da uns der Magiſtrat in keiner Weiſe neues Material beigebracht hat, haben wir es auch für richtig gehalten, die Angelegenheit hier in der Oeffentlichkeit zu beſprechen; wir haben es auch um deswillen für richtig gehalten, weil die Gründe, die der Magiſtrat für die Entlaſſung angeführt hat, grundſätzlicher Natur ſind. Ich gehe nicht auf die Umſtände ein, die Herr Kollege Bollmann berührt hat und die vielleicht bei der Stellungnahme des Magiſtrats mitgewirkt haben mögen, ſondern be⸗ ſchränke mich lediglich darauf, den Grund einer näheren Betrachtung zu unterziehen, den der Ma⸗ giſtrat tatſächlich dem betreffenden Mann gegenüber als für die Entlaſſung maßgebend angeführt hat, daß nämlich beſtimmte Familienangelegenheiten allein entſcheidend geweſen ſeien. Meine Herren, der Herr Berichterſtatter iſt ja nicht näher auf dieſe Angelegenheit eingegangen; ich will in dieſer Beziehung auch nicht in die Breite gehen, ſondern nur feſtſtellen, daß die damalige Stadtverordnetenverſammlung durch den Mund vieler Redner erklärt hat: wenn wir ſo vor⸗ gehen wollen, daß wir hier Familien⸗ angelegenheiten der Beamten im ein⸗ zelnen unterſuchen und daraufhin Ent⸗ laſſungen uſw. baſieren, dann kommen wir in die ſchwierigſte Lag e. Ich meine, daß die Stadtverordnetenverſammlung an dieſem Grundſatze wohl auch feſthalten wird, und kann nur ſagen, daß in meiner Fraktion wenigſtens die An⸗ ſicht durchaus dahin geht. Ich möchte den Wunſch und die Hoffnung ausſprechen, daß dieſe Auffaſſung auch vom Magiſtrat geteilt werden möge, wenn ſie auch in dieſem Falle nicht befolgt worden iſt. Das im allgemeinen. Im übrigen kann ich nur ſagen, daß ich auch, als auf meinen Wunſch ein Kollege den Feuerwehr⸗ mann Hentſchel veranlaßte, ſich bei mir vorzuſtellen, dabei perſönlich nur den allergünſtigſten Eindruck von ihm bekommen habe. Ich habe davon auch meinen Freunden Kenntnis gegeben. Ich möchte weiter noch betonen, daß der Feuerwehrmann Hentſchel durchaus nicht ſeine Rechtslage verkennt, ſondern er hat mir gegenüber betont, er wiſſe wohl,