366 Zugehörigkeit Hentſchels zum Feuerwehrkorps ſeine Entlaſſung im Intereſſe des Dienſtes zweckmäßig er⸗ ſcheinen ließen. Ich erinnerte mich hierbei, daß ſich der Feuerwehrmann Hentſchel ſogar mir gegenüber einmal in einer Weiſe gezeigt hatte, die dartat, daß er ein unzufriedener und unverſöhnlicher Charakter ſei, und kam zu dem Ergebnis, daß die Lage ſeiner ehelichen Verhältniſſe eine genügende Veranlaſſung ſei, zur Kündigung zu ſchreiten, da die ehelichen Ver⸗ hältniſſe gleichfalls die bisherigen Wahrnehmungen be⸗ zeugten, daß dem Hentſchel Eigenſchaften anhafteten, die für den Geiſt der Feuerwehr nicht förderlich ſind. Daraufhin habe ich die Kündigung ausgeſprochen. Als die Kündigung ausgeſprochen war, iſt ſeine Frau zu dem Branddirektor gegangen und hat erklärt — oder ſie hat es geſchrieben —: was ich geſagt habe, nehme ich zurück, mein Mann iſt wieder gut zu mir, wir wollen beieinander bleiben; bitte, nehmen Sie die Kündigung zurück. Dieſer Brief wurde, da ich beur⸗ laubt war, an meinen Vertreter geſchickt, und ich habe es dem überlaſſen, die Entſcheidung zu treffen. Es iſt bei der Kündigung geblieben. Als von Hentſchel angefragt wurde, ob er nicht aus anderer Veranlaſſung entlaſſen worden ſei, iſt ihm wieder ge⸗ ſagt worden: nur dieſe Veranlaſſung iſt maßgebend geweſen. (Hört! hört! und große Unruhe.) — Meine Herren, Sie kommen ja nachher zum Wort! — Dann hat Hentſchel eine Petition einge⸗ reicht, und die Angelegenheit iſt vor den Petitions⸗ ausſchuß gekommen. Genau dasſelbe, was ich Ihnen heute dargelegt habe, habe ich im Petitionsausſchuß ausgeführt. Ich behaupte nach wie vor, daß jeder von Ihnen, der hier an meiner Stelle als Magiſtrats⸗ dezernent ſtände und die ganze Perſönlichkeit und alle Verhältniſſe der Feuerwehr ſo aus Erfahrung kennt wie ich, genau ebenſo gehandelt haben würde. Das war meine Ueberzeugung. Und, meine Herren, trotzdem Sie heute wieder für Hentſchel eintreten — und ich bin auch ein Menſch, der ein Herz hat —, ſage ich abermals frank und frei: ich bedauere nicht, daß Hentſchel nicht mehr bei der Feuerwehr iſt, ſondern begrüße ſeine Entlaſſung im Intereſſe der Feuerwehr mit Freuden. Die Stadtwerordnetenverſammlung hat ſich übrigens dieſem Standpunkt inſofern angeſchloſſen, als ſie eine Wiederbeſchäftigung des Hentſchel bei der Feuerwehr nicht mehr für angängig erklärte. Der Wunſch der Verſammlung, Hentſchel in irgendeinem anderen ſtädtiſchen Betriebe zu beſchäftigen, haben wir uns in keiner Weiſe grundſätzlich entgegengeſtellt. Hentſchel hat jedoch geſchrieben, er hätte in Er⸗ fahrung gebracht, daß die Stadtverordneten den Wunſch ausgeſprochen hätten, er ſolle wieder in ſtäd⸗ tiſchen Betrieben beſchäftigt werden, und er bitte um Anſtellung. Darauf hat der Magiſtrat geantwortet, zurzeit ſeien keine paſſenden Stellungen frei. Ihm wurde empfohlen, ſeine ſehr gute Beſchäftigung bei⸗ zubehalten. Meine Herren! Dank des guten Zeugniſſes und dank ſeiner ſachlichen Tüchtigkeit hat Hentſchel bei Siemens und Halske eine glänzende Stellung; er bekemmt faſt dasſelbe, was er als Feuerwehrmann bezogen hat, und zwar zirka 6 % pro Tag. (Zuruf: 4,90 ℳ bekommt erl) — 34 in der Woche macht zirka 6 % pro Tag; iiwerden nicht verkennen, daß der Magiſtrat auch die wir haben es amtlich. 12 Sitzung vom 2. Oktober 1912 Statt daß ſich nun Hentſchel mit dieſer eine Wiedereinſtellung in keiner Weiſe ausſchließenden Antwort des Magiſtrats begnügte und weiteres ab⸗ wartete, richtete er eine erneute Petition an die Stadtverordnetenverſammlung und bringt erneut olle Kamellen zum Vortrag, die tatſächlich als Gründe zu ſeiner Entlaſſung nicht exiſtieren. Dieſe Art, die grundſätzlich gar nicht abgelehnte Anſtellung zu erzwingen, läßt erkennen, daß er ſich gar nicht klar iſt, daß er eine Wiedereinſtellung ab⸗ warten muß und keinen Anſpruch auf ſofortige Oeffnung einer neuen Stelle beſitzt. Der ſtellvertretende Magiſtratsdirigent hat des⸗ halb der Petition folgende Beurteilung aktenmäßig zuteil werden laſſen: Aber auch für die Folge wird von einer anderweiten Beſchäftigung abgeſehen werden, zumal die wiederholten Eingaben die Ueber⸗ zeugung rechtfertigen, daß Hentſchel ſeine Rechtslage durchaus verkennt. Herr Stadwerordneter Bollmann iſt ſchon vor Jahresfriſt als Anwalt Hentſchels aufgetreten. Ich habe ihm ſchon damals geſagt, daß er den Fall un⸗ richtig beurteile. Heute hat Herr Stadtverordneter Bollmann gemeint, er vermiſſe in den Akten eine Petition, die die Feuerwehrleute an den Magiſtrat gerichtet hätten. Ja, meine Herren, der Magiſtrat weiß von keiner Petition, die die Feuerwehrleute eingereicht hätten. Mir iſt nur die Nachricht ge⸗ worden, daß Feuerwehrleute der Südwache eine Pe⸗ tition abgeſchickt, ſie aber nach einigen Tagen ſchleu⸗ nigſt wieder zurückgezogen hätten. Aus den Akten kann und darf nichts verſchwinden. Die Vorgänge, die die Herren Stadtverordneten Bollmann und Wilk — und ich glaube, auch Herr Stadtverordneter Zander — erwähnt haben, haben ſich ein Jahr vor der Entlaſſung des Betreffenden zugetragen, können alſo gar keine Veranlaſſung ge⸗ weſen ſein, dieſen Mann zu entlaſſen. (Hört! hörtl) Meine Herren] Daß der Mann für die Feuer⸗ wehr nicht geeignet war, müſſen Sie dem Magiſtrat glauben. Dem Magiſtrat liegt nicht daran, dem Pe⸗ tenten zu ſchaden, ihn zu fördern iſt vielmehr unſere Abſicht. Die Sachlage hat durch ein ſehr einflußreiches Mitglied der Verſammlung im Petitionsausſchuß meiner Anſicht nach eine treffende Beurteilung ge⸗ funden. Der Herr hat geſagt: „Meine Herren, wir haben ſeinerzeit unſere Schuldigkeit getan, wir ſind über die damalige Petition zur Tagesordnung übergegangen und haben dem Magiſtrat unſeren Wunſch ausgedrückt, den Mann anderweit zu beſchäftigen; der Magiſtrat hat ſeine triftigen Gründe, aus denen heraus er unſern Wunſch nicht erfüllen kann; ein weiteres zu tun iſt nicht möglich, das iſt weder die Sache noch die Per⸗ ſönlichkeit wert.“ Das iſt auch meine Ueberzeugung. Ich bitte Sie alſo, die Petition entſprechend dem Antrage Ihres Berichterſtatters dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Ich glaube, meine Herren, daß Sie damit dem Hentſchel mehr nützen, als wenn Sie den Magiſtrat durch die Ueberweiſung der Petition zur Berückſichtigung zwingen wollen, Ihrem Wunſche nachzukommen. Wir kennen die Sachlage und wir kennen Ihren Wunſch. Ihr Wunſch iſt uns nicht gleichgültig geweſen; aber Sie