Sitzung vom 2. Oktober 1912 Pflicht hat, nach ſeiner beſten Ueberzeugung zu han⸗ deln. Und jeder wird ſich ſagen, daß es auch häufig noch innere Gründe gibt, die man nicht ausſpricht, um dem Mann nicht weiter zu ſchaden. (Unruhe.) Meine Herren, mögen Sie nun reden, was Sie wollen, mag die Frau ihre Beſchuldigungen zurück⸗ genommen haben oder nicht, Hentſchel hat ganz gewiß in ſehr unglücklicher Ehe gelebt und dadurch, daß wir ihn entlaſſen haben, iſt vielleicht wieder eine gute Ehe zuſtande gekommen, (Heiterkeit.) denn jetzt leben ja die Eheleute wieder zuſammen. (Andauernde Heiterkeit.) Stadtv. Bollmann: Herr Stadtrat Meyer hat mich bei ſeinen Ausführungen mehrfach apoſtrophiert; ich ſehe mich deshalb genötigt, doch noch mit einigen Worten darauf einzugehen. Wenn ich ihn recht verſtanden habe, ſo hat er geſagt, ich hätte die Sache auf ein Niveau geführt, auf das ſie nicht gehört. Ichbleibe auf dieſem Niveau abſolut ſtehen und behaupte nach wie vor, daß dem Mann Unrecht geſchehen iſt. Die Ausführungen des Herrn Stadtrats Meyer können durchaus nicht durchſchlagend ſein. Er hat die Entlaſſung des Hentſchel auf die Familienver⸗ hältniſſe zurückgeführt. Bei den Feuerwehrleuten kommt es aber auf die Führung und Leiſtungen im Dienſte und ferner darauf an, was hierüber in den Akten ſteht, und darin findet ſich nich ts von irgend einem Tadel oder ſonſt etwas Belaſtendes. Hentſchel iſt Oberfeuerwehrmannanwärter geweſen. Das iſt ein Beweis dafür, daß er ſich gut geführt haben muß, denn ſonſt wäre er es nicht geworden. Ich bin abſichtlich nicht auf die Familienverhältniſſe eingegangen und bedauere auch, daß der Herr De⸗ zernent es getan hat. Das eine ſteht aber fe ſt, daß man es nicht für nötig gehal⸗ ten har, eine Unterſuchung anzu⸗ ſtellen, (Sehr richtig1) ehe man den Mann entlaſſen hat. Ich möchte auch darauf hinweiſen, daß die Frau das, was ſie vorher geſchrieben hatte, nachher widerrufen hat. Das mußte man doch dem Mann zugute halten. Man hat das aber nicht getan, ſondern geſagt: das haſt du getan und damit baſta. Man wollte den Mann eben ein⸗ fach loswerden, weil er ein ſtrenges Gerechtig⸗ keitsgefühl gezeigt hatte, und es iſt tief be⸗ dauerlich, daß ihm das in dieſer Weiſe angerechnet wurde. Ich vermiſſe auch ſeitens der Vorge⸗ ſetzten, des Branddirektors und des De⸗ zernenten, das geringſte Wohlwollen gegenüber dem Mann und bedauere, daß man nach wie vor an ſeiner Entlaſſung feſtgehalten hat. Nun möchte ich dem Herrn Dezernenten eine Frage vorlegen. Es iſt die beſtimmte Behauptung aufgeſtellt worden, daß in einer Inſtruktionsſtunde der Oberfeuerwehrmannanwärter der Brandmeiſter Lebbe die Aeußerung getan hätte, es komme ihm vor, als wenn auf der Südwache eine Horde Strolche ſtationiert wäre, aber keine Feuerwehrleute. (Große Unruhe.) 367 Darüber hat ſich Hentſchel beſchwert. Ich habe dieſe Sache und andere Uebergriffe des Brandmeiſters ſeinerzeit dem Herrn Branddirektor Bahrdt priva⸗ tim mitgeteilt. Trotzdem hat er dies dem Dezer⸗ nenten weitergegeben, ohne daß mir vorher davon Mitteilung gemacht worden iſt. Die Unterſuchung ſoll niſch ts ergeben haben. Warum hat man mich nicht aufgefordert, meine mündlichen Mitteilungen an den Herrn Branddirektor ſchriftlich zu präziſieren bzw. zu Protokoll zu geben? Weshalb ſind denn die Falle nicht genau unterſucht worden, war um ſind die Feuerwehrleute, die dabei waren, nicht vernommen worden? Meine Herren, ich möchte noch kurz erwähnen, daß es nach den Ausführungen des Herrn Dezernenten ſo ſcheinen könnte, als wenn die Petition, auf die hier hingewieſen iſt, zu⸗ rückgenommen worden wäre — daß das innerhalb 24 Stunden geſchehen wäre, iſt mir nicht bekannt —, weil die Feuerwehrmäner vielleicht eingeſehen hätten, daß ihr Eintreten nicht den Tatſachen entſpräche. Ich muß darauf hinweiſen, daß die Zurücknahme der Petition auf Anraten eines Kollegen und noch aus ganz anderen Gründen erfolgt iſt. Ausdrücklich möchte ich aber feſtſtellen — und ich lege großen Wert darauf —, daß ich die Interna, die ich hier mitgeteilt habe, nicht aus den Informatio⸗ nen irgend eines Feuerwehrmannes h a b e. Ich weiſe deshalb beſonders darauf hin, weil ich vermute, daß ſchließlich hochnotpeinliche einſeitige Unterſuchungen eingeleitet werden; denn wie ich ja ſchon geſagt habe, iſt es den Feuerwehrleuten ſtreng verboten — ob mit Recht oder Unrecht, will ich heute nicht erörtern —, ſich an Stadtverordnete zu wenden. Ich habe zu dem Herrn Oberbürgermeiſter vollſtes Vertrauen und möchte ihn dringend bitten, ſich die Akten genau anzuſehen und eventuell nach⸗ träglich feſtzuſtellen, ob die zitierte Aeußerung ſeitens des Herrn Brandmeiſters Lebbe gefallen iſt. Wenn die Unterſuchung auch wegen der übrigen Behaup⸗ tungen in ſtreng objektiver Weiſe geführt wird, ſo kommt ſicher etwas anderes zum Vorſchein, als was bis jetzt durch die beiden Vorgeſetzten feſt⸗ geſtellt ſein ſoll. Ich bitte Sie dringend, die Petition zur Berückſichtigung zu überweiſen. Im übrigen möchte ich noch anführen, daß die Aeußerung des Brandmeiſters Lebbe von dem Dezernenten ſo hin⸗ geſtellt worden iſt, als hätte er ſie nur hypothe⸗ t i ſch gemacht. Wie man die Aeußerung: ihr ſe id eine Horde von Strolchen, hypothe⸗ ti ſch konſtruieren kann, iſt mir abſolut un⸗ verſtändlich. Stadtrat Meyer: Dieſelben Sachen haben Sie in der letzten geheimen Sitzung, in der dieſe Frage behandelt wurde, vorgebracht. Hierzu habe ich an der Hand der Akten Stellung genommen und nach⸗ gewieſen, daß die Angelegenheit zufriedenſtellend er⸗ ledigt ſei. (Heiterkeit) — Ja, meine Herren, es iſt mir wirklich nicht an⸗ genehm, ſolche Dinge hier in öffentlicher Sitzung zu prechen. Ich werde mich auch größter Zurück⸗ ltung befleißigen, da dieſe Sachen nicht zu dieſer Petition gehören. 5 —— (Zurufe.)