376 ſollte; wahrſcheinlich würde man ein ganz neues Ge⸗ bäude dort aufführen, wenn man dieſen Teil des Parkes Ruhwald in irgend einer Weiſe verwerten wollte. Bei dieſer Sachlage, wo alſo tatſächlich der Preis weſentlich höher iſt als derjenige, der früher für das andere, mehr nach dem Innern der Stadt zu ge⸗ legene Terrain gezahlt worden iſt, hat der Petitions⸗ ausſchuß geglaubt, Ihnen nur den Uebergang zur Tagesordnung empfehlen zu können. Damit iſt durch⸗ aus nicht geſagt, daß der Ausſchuß ſich auf den Stand⸗ punkt geſtellt hätte, die Stadt Charlottenburg ſolle nun niemals dieſes Terrain ankaufen. Vielmehr iſt zu hoffen, daß vielleicht ſpäter einmal, wenn der Beſitzer einen weſentlich niedrigeren Preis ſtellt, die Möglichkeir gegeben iſt, das Terrain zu erwerben. Nebenbei will ich noch erwähnen, daß auch die Frage des Bebauungsplanes geſtreift wurde. Dieſe Frage iſt ja noch nicht geregelt, und auch das iſt wohl ein Grund dafür, zurzeit von einem Kaufe überhaupt Abſtand zu nehmen, da der Bebauungs⸗ plan bei der Verwertung des Terrains natürlich eine große Rolle ſpielt. Ich empfehle Ihnen daher, den Antrag des Ausſchuſſes anzunehmen. Stadtv. Becker: Meine Herren! Meine Freunde und ich ſind für den Ankauf von Gelände, das mitten in der Stadt liegt, mit Bäumen bewachſen iſt und zum Nutz und Frommen der Bevölkerung von der Bebauung zurückbehalten werden ſoll, im allgemeinen ſehr eingenommen, und wer wird das nicht ſein? Wenn man nun in der Zeitung lieſt: es wird eine Perition losgelaſſen, der Magiſtrat ſoll das Schloß Ruhwald kaufen und der Oeffentlichkeit zugänglich machen, dann wird natürlich jeder von vornherein ſagen: „ſelbſtverſtändlich, das werden wir machen!“ Ja, man muß ſich bei ſolchen Wünſchen aber doch auch überlegen, ob die Sache möglich und durchführ⸗ bar iſt. Nun liegen die Verhältniſſe hier bei Schloß Ruhwald ganz eigentümlich. Schon im Intereſſe der Bismarckwarte, ſchon im Intereſſe von Nordweſtend würde ich den Ankauf von Ruhwald außerordentlich gerne ſehen. Aber ich frage mich: iſt der Ankauf überhaupt möglich? Ich glaube nicht. (Bravo!) Als wir das Grundſtück neben den Berliner Waſſer⸗ werken kauften, für das wir, wie hier ſchon erwähnt worden iſt, 236 ℳ pro Rute bezahlt haben, da gab es noch keine Bauordnung für Nordweſtend, da glaubte man noch, es würde eine Bauordnung kommen, die eine erhebliche Ausnutzung des Terrains zu Bauzwecken geſtattete, (Zuruf: Es war eine vorhanden!) und dementſprechend wurde der Preis bemeſſen, den wir meinten anlegen zu können. Nun iſt vor einem Jahre eine Bauordnung aufgeſtellt worden, die die Bebauung von Nordweſtend außerordentlich er⸗ ſchwert, und zwar in einem Maße erſchwert, daß dort eine erhebliche Entwertung des ganzen Grund⸗ beſitzes ſtattgefunden hat; die Entwertung iſt ſogar ſo groß geweſen, daß man den Behörden gegenüber von Konfiskation des Vermögens der dortigen Be⸗ fitzer geſprochen hat. (Sehr richtig!) Sitzung vom 2. Oktober 1912 Ja, es iſt nicht zu beſtreiten, die Beſitzer dort ſind durch die neue Bauordnung um einen großen Teil ihres Vermögens gekommen. (Sehr richtig!) Aber, meine Herren, wenn wir kaufen ſollen, dann können wir doch nur auf Grund der beſtehenden Ver⸗ hältniſſe kaufen. Wenn ein Spekulant kauft und denkt: es wird ſpäter einmal die Bauordnung ge⸗ ändert werden, ſo mag er es tun; er tut es dann. auf Gefahr ſeines eigenen Säckels. Aber wir als Stadt können doch nur die augenblicklich beſtehenden realen Verhältniſſe in Rückſicht nehmen, und die liegen ſo, daß es durchaus nicht feſtſteht, ob der Be⸗ bauungsplan, den wir im März d. I. hier genehmigt haben, mit dem wir einverſtanden geweſen ſind, auch wirklich durchgeführt wird. Wenn er durchgeführt wird, dann wird der Preis für Schloß Ruhwald auch eben dem entſprechen, was hier heute vom Referenten vorgetragen worden iſt. Nach dem Bebauungsplan, den wir gebilligt haben, wird ein großer Teil des Parkes von Ruhwald erhalten, und zwar aus dem Grunde, weil er ſich zum großen Teile gar nicht für die Bebauung eignet; er muß eben wieder als Park verwendet werden. Natür⸗ lich, wenn wir einmal dieſe neuen Baufluchtlinien durchführen, dann wird ſich auch finden, daß wir von dem Park Ruhwald einen Teil erwerben müſſen und daß wir dann gewiſſe Flächen frei laſſen, die als parkartige Gebilde dort zur Erſcheinung kommen. Aber welcher Preis dann dafür angemeſſen iſt, das können wir heute nicht ſagen. Das müſſen die Ver⸗ hältniſſe dann ergeben, in dem Augenblick, wo wir kaufen wollen. (Sehr richtig!) Jetzt können wir dem Beſitzer eigentlich — ich möchte ſagen: nur einen Apfel und ein Ei für die Sache bieten. Denn ſo, wie die Bauordnung augenblicklich beſteht, hat das Terrain keinen großen Wert. Die jetzt beſtehende im Sommer 1911 vom Berliner Polizeipräſidium erlaſſene Bauordnung gewährt für einen Streifen an der Spandaner Chauſſee von 30 m Tiefe, den Hochbau; dahinter kommt wieder ein Streifen von 30 m mit Bebauungsfähigkeit II. Klaſſe, und dann kommt der ganze Reſt mit landhausmäßiger Bebauung. Bei den ſchwierigen Terrainverhältniſſen iſt aber auch die landhausmäßige Bebauung außer⸗ ordentlich erſchwert, und es läßt ſich heute gar nicht ſagen, was für ein Wert dort anzunehmen iſt. Nun wollen wir doch die Verlegenheit des Mannes nicht ausnutzen und das Terrain billig er⸗ werben; wir wollen ihm, wenn wir es einmal kaufen, einen Preis zahlen, der wirklich der Sachlage ange⸗ meſſen iſt, einen Wert, den wir verantworten können. Der läßt ſich aber heute gar nicht feſtſtellen. Schon aus dieſem Grunde würde es ſich empfehlen, dem Magiſtrat die Petition als Material zu überweiſen, (Zuruf: Nein, zur Tagesordnung übergehen!) trotz aller Sympathie, die man eventuell für den An⸗ kauf des ganzen oder eines Teiles dieſes Geländes haben würde. (Bravo!) Stadtv. Harniſch: Meine Herren! Ich kann das nur unterſchreiben, was mein Herr Vorredner