378 iſt eine Skizze für das Grundſtück in der Mecklenburg⸗ allee bereits angefertigt; man will dort ein Lyceum von 20 Klaſſen bauen. Allerdings wurde uns im Ausſchuß mitgeteilt, daß auch noch erwogen wird, ob nicht ein anderes Grundſtück eventuell geeigneter ſein würde. Im Ausſchuß iſt darauf hingewieſen worden, daß es ſehr wünſchenswert ſei, möglich ſt bald mit dem Bau dieſer höheren Mädchenſchule zubeginnen. Wenn augen⸗ blicklich auch in der Gemeindeſchule und an einer andern Stelle einige Klaſſen eingerichtet ſind und dem augenblicklichen Bedürfnis damit Rechnung ge⸗ tragen iſt, ſo legen die Bewohner von Weſtend doch den größten Wert darauf, daß baldmöglichſt die volle Schule eingerichtet wird. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen, die Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, die Petition IX dem Magiſtrat als Material zu überweiſen.) —1 Vorſteher Kaufmann: XI. Petition der Frau Neumüller betr. Schadenserſatzforderung in⸗ folge Rohrbruchs. Berichterſtatter Stadtv. Mottek: Meine Herren! Infolge eines Druckrohrbruches der Kanaliſation iſt das Grundſtück der Frau Neumüller überſchwemmt worden und ihr eine Anzahl Federvieh zugrunde ge⸗ gangen. Sie berechnet den Verluſt an Federvieh und die Ausgaben für die Aufräumungsarbeiten auf 75 ℳ und verlangt Erſtattung derſelben. Der Magi⸗ ſtrat hat die Schadenerſatzleiſtung mit der Begründung abgelehnt, daß es ſich um ein unabwendbares Er⸗ eignis handelt, das zu verhindern niemand in der Lage war und für das die Stadtgemeinde nicht erſatzpflichtig gemacht werden kann. Im Ausſchuß machte ſich die Anſicht geltend, daß der Frau Neu⸗ müller die 75 ℳ erſtattet werden ſollten. Es wurde deshalb beſchloſſen, dieſe Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Sitzung vom 2. Oktober 1912 Vorſteher Kaufmann: XII. Petition des Haus⸗ u rund⸗ beſitzervereins von 189 r. Ein⸗ führung des zweiten Abſchnittes des Geſetzes zur Sicherung der Bauforderungen. nd 6 5 bet Berichterſtatter Stadtv. Mottek: Meine Herren! Ueber dieſe Petition hat Herr Kollege Dr Flatau im Ausſchuß eingehend berichtet. Aus ſeinen Aus⸗ führungen ging hervor, daß die Anſichten über die eventuelle Wirkung des zweiten Teiles des Bauhand⸗ werker⸗Schutzgeſetzes noch nicht genügend geklärt ſeien. Gegenwärtig ſchweben auch Erhebungen von ſeiten der Regierung, um feſtzuſtellen, inwieweit die Bauhandwerker durch den ſogenannten Bauſchwindel geſchädigt werden. Der Magiſtrat hat auf die an ihn gerichtete Eingabe beſchloſſen, die Angelegenheit auf ein Jahr zu vertagen. Der PNetitionsausſchuß emp⸗ fiehlt Ihnen Ueberweiſung der Petition als Ma⸗ terial. Stadtv. Lehmann: Meine Herren! In Anbe⸗ tracht der vorgerückten Zeit will ich mir erſparen, weitere Ausführungen zu machen. Ich halte mich aber doch für verpflichtet, im Auftrage meiner Freunde die Erklärung abzugeben, daß wir uns mit dem Beſchluſſe des Petitionsausſchuſſes nicht be⸗ freunden können. Wir wünſchen vielmehr, daß die Petition dem Magiſtrat zur Berückſichtigung über⸗ wieſen werde. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadt⸗ verordneten Lehmann auf Ueberweiſung zur Berück⸗ ſichtigung ab und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, die Petition XII dem Magiſtrat als Material zu überweiſen.) Vorſteher Kaufmann: Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Damit ſchließe ich die heutige Sitzung. (Schluß der Sitzung 9 Uhr 40 Minuten.)