394 ſpruch gegen Neuanlagen erhoben hat. Wir hatten das Recht zu dieſem Einſpruch, weil ſeit Ende 1910 der Vertrag abgelaufen war, durch den wir einer Mit⸗ benutzung der in den ſtädtiſchen Straßen befindlichen Telegraphenkabel durch die Geſellſchaft „Normalzeit“ zuſtimmten. Die „Normalzeit“ hat infolgedeſſen, da ſich die Poſtverwalrung auf den gleichen Stand⸗ punkt geſtellt hatte, unſere Genehmigung nachträglich nachſuchen müſſen. Die Reichspoſtverwaltung hat anerkannt, daß die Benutzung der Straßen durch ihre Fernſprech⸗ und Telegraphenkabel nur im allgemeinen öffentlichen Intereſſe ohne unſere Genehmigung mög⸗ lich iſt, dagegen nicht im Intereſſe einer Privat⸗ geſellſchaft. Nunmehr erteilen wir der Geſellſchaft „Normalzeit“ die Genehmigung, und ſie iſt dadurch in den Stand gekommen, jetzt weitere Anſchlüſſe her⸗ zuſtellen. Wie Sie aus dem Vertrage erſehen, wird der Geſellſchaft „Normalzeit“ im allgemeinen eine An⸗ erkennungsgebühr von 1 ℳ auferlegt, gegen die nichts zu ſagen iſt. Wenn ich nun trotz der obigen Bedenken ohne Ausſchußberatung der Genehmigung des Vertrages zuſtimme, ſo tue ich das deshalb, weil die Geſell⸗ ſchaft „Normalzeit“ ſich ſelber mit den Bedingungen einverſtanden erklärt hat und weil es im Intereſſe der Bürgerſchaft liegt, daß nun endlich ein klarer Zu⸗ ſtand herbeigeführt wird. In dem Vertrage ſelbſt habe ich nur zwei kleine Aenderungen vorzuſchlagen, denen auch der maß⸗ gebende Magiſtratsvertreter zugeſtimmt hat. Sie geben zu Schwierigkeiten weiter keinen Anlaß, da ſie mehr formaler Natur ſind. Ich ſchlage vor, in § 2 viertletzte Zeile nach „einer“ hinzuzufügen: „in gleicher Weiſe zu zahlenden“, ſonſt würden eventuell daraus Schwierigkeiten erwachſen können, wann dieſe Gebühr zu zahlen iſt. Ferner ſchlage ich vor, in § 3 vorletzte Zeile ſtatt „ſodann“ zu ſagen: „in den folgenden Jahren“. Es wind hierdurch lediglich eine Klärung des Vertrages herbeigeführt. Weiter iſt in dem Vertrag nichts darüber geſagt, wann die Gebühren für die bisher beſtehenden An⸗ ſchlüſſe für das Jahr 1912 zu zahlen ſind. Es kann dafür der Termin, der in dem Vertrag hierfür ange⸗ geben iſt, nämlich der 10. April jedes Jahres, nicht mehr in Betracht kommen, da er längſt vorüber iſt. Es wird genügen, wenn der Magiſtrat bei der Ueber⸗ ſendung des Vertrages an die Geſellſchaft ſich dahin erklärt, daß die Gebühren etwa am 1. Dezember dieſes Jahres zu zahlen ſind. Mit dieſen beiden kleinen Aenderungen ſchlage ich Ihnen die Annahme des Vertrages vor. Stadtv. Wilk: Nachdem ſich die Stadtgemeinde mit nicht unerheblichen Opfern eine eigene Uhren⸗ zentrale geſchaffen hat, deren Entwicklungsmöglichkeit heute noch nicht abzuſehen iſt, hat die Stadtverwal⸗ tung ſelbſtverſtändlich auch ein lebhaftes Intereſſe daran, daß die zum Betriebe dieſer Anlage geſchaffe⸗ nen ſtädtiſchen Einrichtungen auch lediglich der Be⸗ nutzung durch die Stadtgemeinde vorbehalten bleiben. Nach dem Vertrage, den wir mit der Geſellſchaft „Normalzeit“ abzuſchließen im Begriffe ſind, über⸗ liefern wir dieſer Geſellſchaft immerhin die Benutzung unſerer Straßen. Wenngleich in dem Vertrag eine gewiſſe Einſchränkung dahin zu finden iſt, daß nach einer vorhergehenden ſechsmonatigen Kündigung dieſe Vereinbarung beſeitigt werden kann, ſo ſcheint mir die Sache für die Zukunft doch ſehr ſchwierig zu Sitzung vom 30. Oktober 1912 werden. Wenn ſich unſere ſtädtiſche Anlage in den kommenden Jahren nicht ſehr günſtig entwickelt, wird jedenfalls die Privatuhrenbetriebsgeſellſchaft alles mögliche daran ſetzen, innerhalb Charlottenburgs möglichſt feſten Fuß zu faſſen. Hat ſich die Normal⸗ zeitgeſellſchaft aber einmal feſtgeſetzt, dann werden Sie, Herr Bürgermeiſter, (Heiterkeit) nicht mehr in der Lage ſein, ſie ſo mir nichts dir nichts aus Charlottenburg zu verdrängen. Nachher werden dann immer wieder die Einwendungen ge⸗ macht werden, die wir bei derartigen Gelegenheiten ſchon ſo häufig zu hören bekommen haben: ja, es geht nicht recht, die Leute haben hier ganz erhebliche Kapitalien hineingeſteckt. Ich erinnere Sie in dieſer Beziehung nur an die Verträge mit der Großen Ber⸗ liner Straßenbahngeſellſchaft. Auch hier iſt nichts nach der Richtung zu machen, daß für die Stadt⸗ gemeinde ein Vorteil dabei herausſpringt. Wir ſind deshalb der Meinung, daß das Be⸗ nutzungsrecht der öffentlichen Wege und Straßen lediglich der Stadtgemeinde vorzubehalten iſt, und aus dieſem Grunde ſehen wir uns veranlaßt, gegen den Abſchluß des Vertrages zu ſtimmen. Berichterſtatter D. Stadthagen (Schlußwort): Ich möchte darauf hinweiſen, daß die Privatgeſell⸗ ſchaft doch in ganz anderer Weiſe die Bürger dazu veranlaſſen kann, ſich Uhren anzuſchaffen, als die Stadt es vermag. Das geht daraus hervor, daß wir jetzt erſt 293 Anſchlüſſe haben. Da am 1. Mai 1911 etwa 200 Anſchlüſſe — und zwar nur Anſchlüſſe an ſtädtiſche Gebäude — vorhanden waren und in der Zwiſchenzeit doch ſchon wieder eine Anzahl neuer ſtäd⸗ tiſcher Gebäude hinzugekommen iſt, ſo iſt anzuneh⸗ men, daß ſich unter den 293 Anſchlüſſen nur eine ganz kleine Anzahl privater Anſchlüſſe befindet, die ſich vielleicht auf 50 oder noch nicht einmal ſo viel beläuft. Demgegenüber hat die Geſellſchaft 268 An⸗ ſchlüſſe. Die Stadt wird, wie geſagt, die Bürger nicht in der gleichen Weiſe veranlaſſen können, ſich ſolche Uhren zu beſchaffen, wie das eine Privatgeſellſchaft vermag; andererſeits liegt es aber im Intereſſe der Allgemeinheit, daß derartige Uhrenanſchlüſſe herge⸗ ſtellt werden. Die Ausführungen des Herrn Kollegen Wilk ſind meiner Meinung nach inſofern unvollſtändig, als bei einer Ausſchaltung der Geſellſchaft, die im übrigen früher nicht beabſichtigt war, eine große Aus⸗ dehnung einfach gar nicht ſtattfinden würde. Ich glaube im Gegenteil, daß gerade durch die Entwick⸗ lung der Geſellſchaft „Normalzeit“ auch die Aus⸗ breitung der ſtädtiſchen Uhren eine größere und das Verſtändnis hierfür erhöht werden wird. Ich möchte noch eins anführen. Es wird häufig geſagt: ja, die ſtädtiſchen Uhren ſind doch beſſer! Man hat mich auch oft danach befragt, welches Syſtem das beſſere ſei. Man kann meines Erachtens bei derar⸗ tigen Dingen viel weniger von beſſeren und ſchlech⸗ teren Syſtemen, als vielmehr nur von guten oder ſchlechten Syſtemen reden, und gut, meine Herren, ſind beide Syſteme. Ich möchte auch hier in der Oeffentlichkeit darauf beſonders hinweiſen, daß wir ſeinerzeit — das iſt jedenfalls die Meinung der Stadtverordnetenverſammlung geweſen unſer ſtädtiſches Netz durchaus nicht etwa deshalb einge⸗ richtet haben, weil wir mit der „Normalzeit“ unzu⸗ frieden waren — wir ſind es der „Normalzeit“ ſchul⸗