Sitzung vom 4. anſtellen mußte und darüber erſt im November Be⸗ richt erſtatten konnte, ſo hat unſer Ausſchuß erſt vor acht Tagen beraten können. Da der von der Armendirektion eingeſetzte Aus⸗ ſchuß für die Beratung in unſerm Ausſchuß maß⸗ gebend geweſen iſt, ſo möchte ich kurz darauf zurück⸗ greifen. Vom Magiſtrat wurde zunächſt mitgeteilt, mit welcher Mühe verfolgt wird, was die Leute, die in den Krankenhäuſern geweſen ſind, reſpektive deren Angehörige zu zahlen haben, daß in der Beziehung mit den ſchärfſten Mitteln vorgegangen wird. Der Ausſchuß iſt danach zu dem Reſultat gekommen, daß in dieſer Beziehung nichts zu monieren iſt. Weiter war von den dem Ausſchuß angehörigen Armenkommiſſionsvorſtehern angeregt worden, daß es ihnen doch geſtattet ſein möchte, von den Leuten, die in Krankenhäuſern geweſen ſind und die ver⸗ pflichtet ſind, an die Stadtgemeinde etwas zu zahlen, Gelder in Empfang zu nehmen. Von ſeiten des Ma⸗ giſtrats wurde auf das Bedenkliche dieſes Vorſchlags hingewieſen und betont, daß die Herren Armen⸗ kommiſſionsvorſteher eventuell in eine unangenehme Situation kommen könnten; daß ſie einmal im Drange der Geſchäfte vergeſſen könnten, einen Be⸗ trag, den ſie erhalten haben, zu notieren und abzu⸗ führen; daß dann Mahnungen an diejenigen, die den Betrag gezahlt haben, erfolgen würden, und ſie dadurch in eine ſehr ſchwierige Situation kommen könnten. Die Herren Armenkommiſſionsvorſteher bedeuteten uns jedoch, daß ſie — ſoweit ich mich er⸗ innere — einſtimmig den Wunſch zum Ausdruck ge⸗ bracht haben, ſelbſt Gelder in Empfang zu nehmen; ſie erklärten, daß es ſchon vorgekommen wäre, daß ihnen die Leute 50 ℳ angeboten hätten, daß ſie aber dieſen Betrag nicht hätten nehmen könnnen und die Betreffenden das Geld dann nicht an die Stadt⸗ gemeinde abgeführt hätten, ſo daß dieſe darum ge⸗ kommen iſt. Es wurde darauf aufmerkſam gemacht, daß man nicht päpſtlicher ſein ſollte als der Papſt; wenn die Herren Armenkommiſſionsvorſteher, die doch genau Beſcheid wüßten mit den Verhältniſſen, den Wunſch hätten, daß ſo verfahren werden möchte, ſo könnte dem ſtattgegeben werden. Demnach wurde beſchloſſen, daß die Kaſſen⸗ und Finanzdeputation angewieſen werden ſoll, zu prüfen, ob die Armen⸗ kommiſſionsvorſteher Gelder annehmen ſollen. Weiter wurde darüber verhandelt, ob andere Maßnahmen bezüglich der Aufnahme der Kranken in die Krankenhäuſer getroffen werden ſollten, ob ſchärfer darauf geachtet werden möchte, daß bei der Aufnahme von Patienten Vorſchuß erhoben würde. Das war die Urſache, weshalb der Ausſchuß über⸗ haupt eingeſetzt worden iſt. Wie Sie ſich erinnern, habe ich damals als Referent hervorgehoben, daß der Etat um 60% an dieſer Stelle überſchritten worden iſt. Es wurde geltend gemacht, daß es in Charlottenburg wie überhaupt in Groß⸗Berlin zahl⸗ reiche Leute gibt, die ſcheinbar nichts beſitzen, die ihr Einkommen uſw. der Frau verſchoben haben, die insgeſamt in ganz guten Verhältniſſen, manchmal in Saus und Braus leben, wenn ſie aber das Kranken⸗ haus bezahlen ſollen, das nicht tun, weil ſie eben nicht zahlen wollen, und die Frau in dieſen Fällen nicht gewillt iſt, den Betrag zu bezahlen. Darauf iſt im Ausſchuß beſchloſſen worden, daß die Krankenhäuſer angewieſen werden ſollen, möglichſt Vorſchuß bei Aufnahme der Kranken zu verlangen reſpektive bei verlängertem Aufenthalt rechtzeitig Er⸗ gänzung zu beanſpruchen. Dezember 1912 127 Als unſer Ausſchuß vor einer Woche tagte, iſt das, was ich eben anführte, zur Grundlage der Be⸗ ratung gemacht worden. Zunächſt gelangte der An⸗ trag zur Annahme, den ich vorhin ſchon erwähnte, daß die Kaſſen⸗ und Finanzdeputation angewieſen werden ſoll, zu prüfen, ob die Armenkommiſſions⸗ vorſteher Geld annehmen ſollen. Dann wurde über die zweite von mir erwähnte Sache Bericht erſtattet. Es war angeregt worden, daß im weſentlichen die Auf⸗ nahme der Kranken in unſerm Krankenhauſe ſo durch⸗ geführt werden möchte, wie es bisher geſchieht, d. h. daß jeder, der ſich anmeldet, aufgenommen wird, ſofern es ſich um Schwerverletzte handelt, um In⸗ fektionskranke, um Kranke, deren Abweiſung eine Lebensgefahr für ſie involvieren würde, ſodann um Kranke ohne eigene Wohnung und ſchließlich um Kranke ohne genügende häusliche Verhältniſſe. Im übrigen ſollte ein Vorſchuß möglichſt für einen Monat, ſonſt die Beſcheinigung eines Armen⸗ kommiſſionsvorſtehers verlangt und rechtzeitig Nach⸗ ſchuß erhoben werden. Schließlich wurde ein weiterer Antrag geſtellt, zu erwägen, ob nicht ein Verpflich⸗ tungsſchein möglichſt von dem Manne und der Frau, eventuell von noch anderen Angehörigen, die ver⸗ pflichtet ſind, in dem Falle gefordert werden ſoll, wo ein Vor⸗ oder Nachſchuß nicht geleiſtet iſt. Von dem Herrn, der dieſen Antrag einbrachte, wurde eben das, was ich ſchon vorhin ausgeführt habe, geltend ge⸗ macht, daß es eben ſehr häufig vorkomme, daß Leute, die verpflichtet ſind, ſcheinbar nichts haben, daß alles der Frau gehört, daß dieſe aber nicht zur Zahlung verpflichtet iſt und deswegen nicht an die Stadt⸗ gemeinde zahlt, daß dies ein Unrecht wäre. Von anderer Seite wurde eingewandt, daß dieſes Ver⸗ fahren als Härte aufgefaßt und unangenehm auf⸗ fallen könnte, daß die Stadtgemeinde in einem Mo⸗ ment, wo ein ſchwerer Krankheitsfall eingetreten iſt, wo jemand dem Krankenhauſe überwieſen worden iſt, die Familie ſich alſo in einer gewiſſen gedrückten Stimmung befindet, einen Verpflichtungsſchein von Mann und Frau verlangte. Es wurde dafür und da⸗ gegen geſprochen. Die Abſtimmung hat Stimmen⸗ gleichheit ergeben, und der Antrag war damit mit 4 gegen 4 Stimmen abgelehnt. So iſt der Beſchluß des Ausſchuſſes zuſtande gekommen, den Sie in der Vorlage finden, wonach der Magiſtrat erſucht wird, die Einziehung von Krankengeldreſten auch durch Bezirksvorſteher, Armenkommiſſionsvorſteher uſw. in Erwägung zu ziehen und das bisherige Aufnahmeverfahren bei⸗ zubehalten. Wegen der kleinen Beträge zu 1, 2, 3, 4 und 6 iſt ein Monitum nicht erfolgt. Eine Be⸗ ratung hat darüber nicht ſtattgefunden; die Punkte ſind angenommen worden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: I. Die in dem Magiſtratsantrage aufgeführten Etatsnummern des Ordinariums Kapitel für 1911 werden aus laufenden Mitteln des Jahres 1911 um 149 641,13 ℳ verſtärkt. Der Magiſtrat wird erſucht: a) die Einziehung von Krankengeldreſten auch durch Bezirksvorſteher, Armenkommiſſions⸗ vorſteher uſw. in Erwägung zu ziehen. 5) das bisherige Aufnahmeverfahren beizu⸗ behalten.) E.