432 Sitzung vom 4. wir auch allen Beſchwerden, die im Ausſchuß in bezug auf Tierquälerei uſw. vorgebracht worden ſind, ent⸗ gegenwirken können. Wir bitten Sie, den Antrag des Ausſchuſſes anzunehmen. Stadtv. Dr Stadthagen (Schlußwort): Meine Herren! Ich muß feſtſtellen, daß im Ausſchuß die ein⸗ ſtimmige Annahme des Antrages unter Nr. 4 betr. die Fahr⸗ und Fachſchule nur unter der Voraus⸗ ſetzung erfolgt iſt, daß dieſe Einrichtung von Groß⸗ Berlin getroffen wird. Der Referent iſt ausdrücklich gebeten worden, das hier zum Ausdruck zu bringen; ich habe das daher getan. Vorſteher Kaufmann: Ich verſtehe die Beſtim⸗ mung unter 4 ſo, daß der Magiſtrat darüber in Er⸗ wägung eintreten ſoll: deshalb kommt es nicht auf den Wortlaut an. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht: 1. Mit der Polizeiverwaltung in Verbindung zu treten a) zur Ergänzung der Straßenordnung unter Berückſichtigung der in der Stadt vorkom⸗ menden Steigungen (beſonders Spandauer Berg) und zur Heranziehung der Fuhr⸗ herren zur Vorſpannleiſtung, 5) zur ſchärferen Verhinderung von Pferde⸗ quälereien. 2. Einen Verſuch mit Vorſpann (Pferden) auf etwa ein halbes Jahr durch Vereinbarung mit einem Fuhrherrn zu machen. Die Frage eines mechaniſchen Vorſpanns mit Sachverſtändigen weiter zu erörtern. Die Einrichtung einer obligatoriſchen Fahr⸗ und Fachſchule in Erwägung zu ziehen und eine entſprechende Vorlage der Stadtverord⸗ netenverſammlung zu unterbreiten.) 9. Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung betr. Stand des Nachhilfeunterrichts — Druckſachen 180, 322. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Damm: Meine Herren! Der Ausſchuß hat über die Frage des Nach⸗ hilfeunterrichts in zwei langen Sitzungen verhandelt. In der erſten Sitzung lag außer dem Berichte des Magiſtrats an die Stadtverordnetenverſammlung vom 19. Juni eine Verfügung des Magiſtrats an die Rektoren vom 8. März dieſes Jahres vor. Vor der zweiten Sitzung wurde den Ausſchußmitgliedern auf beſonderen Wunſch eine Reihe von Schriftſtücken zu⸗ geſandt: erſtens eine zweite Verfügung des Magiſtrats an die Rektoren vom 8§. März, zweitens eine Ein⸗ gabe des hieſigen Rektorenvereins an den Magiſtrat vom 23. November 1910, ſoweit ſie den Nachhilfe⸗ unterrichts betrifft, drittens eine Eingabe des hieſigen Lehrervereins über den Nachhilfeunterricht vom Juni dieſes Jahres. Endlich kam in der zweiten Ausſchußſitzung — wiederum auf beſonderen Wunſch des Ausſchuſſes — eine neue Eingabe des Rektoren⸗] He vereins vom 22. April d. I. zur Verleſung. Es galt alſo, ein äußerſt umfangreiches Material durchzu⸗ arbeiten. Die Verhandlungen im Ausſchuß haben auf Schritt und Tritt gezeigt, daß es ſich bei der neuen Dezember 1912 Einrichtung um eine äußerſt ſchwierige Frage han⸗ delt, ſchwierig weniger wegen der prinzipiellen Stellungnahme, als beſonders deshalb, weil die prak⸗ tiſche Geſtaltung mit einer großen Menge von Einzel⸗ fragen verknüpft iſt. Mit Rückſicht auf die umfang⸗ reiche Tagesordnung werde ich auf die Einzelheiten nicht eingehen und mich gleich dem Kernpunkt der Frage zuwenden. Einig war man ſich im Ausſchuß über den Wert des Nachhilfeunterrichts überhaupt. Es hat ſich auch nicht eine Stimme dafür erhoben, daß der Nachhilfe⸗ unterricht, der gegenwärtig an den Gemeindeſchulen beſteht, beſeitigt werden möge. Dagegen gingen die Meinungen ziemlich weit auseinander, als es ſich um die Frage handelte, in welchem Umfange der Nachhilfeunterricht erteilt werden ſollte. Nach dem Berichte des Magiſtrats an die Stadtverordneten⸗ verfammlung und nach den beiden Verfügungen an die Rektoren ſoll Nachhilfeunterricht erteilt werden: erſtens aus vorübergehend wirkenden Urſachen, zwei⸗ tens, wenn einſeitige Minderbegabung in einem Hauptfache vorliegt. Als vorübergehend wirkende Urſachen bezeichnet der Magiſtrat in der zweiten Ver⸗ fügung vom 8. März u. a.: Krankheit des Schülers, Entſendung in eine Ferienkolonie oder Wald⸗ erholungsſtätte, Krankheit der Eltern, ungünſtige häusliche Verhältniſſe. Daß unter dieſen Umſtänden Nachhilfeunterricht zu erteilen wäre, darüber war man ſich im Ausſchuß vollſtändig einig. Ueber den zwei⸗ ten Grund dagegen gingen die Meinungen ausein⸗ ander. Zu einer Abſtimmung hierüber kam es je⸗ doch nicht. In der zweiten Sitzung hat ſich der Ausſchuß hauptſächlich mit dem Antrage beſchäftigt, der auf S. 415 der heutigen Vorlagen des Magiſtrats ab⸗ gedruckt iſt. Gegen den zweiten, den längeren Teil des Antrages, den Sie „oben“ verzeichnet finden, wurde hauptſächlich eingewandt, daß er gegenüber der Magiſtratsvorlage und gegenüber den Verfügungen des Magiſtrats an die Rektoren weſentlich Neues nicht enthalte. Dieſer Teil wurde denn auch bei der Ab⸗ ſtimmung mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt. Es blieb dann der erſte Teil des Antrages übrig, der ur⸗ ſprünglich folgende Faſſung hatte: Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordneten⸗ verſammlung, von der Mitteilung des Ma⸗ giſtrats mit Befriedigung Kenntnis zu nehmen. 2 Die Worte „mit Befriedigung“ wurden bei der nun⸗ mehr folgenden Abſtimmung geſtrichen, und ſo blieb nichts weiter als die Kenntnisnahme übrig. Als Re⸗ ferent des Ausſchuſſes empfehle ich Ihnen, den Aus⸗ ſchußantrag anzunehmen. (Die Verſammlung nimmt nach dem Antrage des Ausſchuſſes von der Mitteilung Kenntnis.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: 2 Vorlage betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Folgen unfreiwilliger Arbeitsloſigkeit. — Druckſache 304. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Landsberger: Meine rren! Wieder einmal habe ich über eine Vorlage betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Folgen unfrei⸗ williger Arbeitsloſigkeit vor Ihnen zu berichten. Wenn ich es bei der früheren Vorlage im Sinne einer Empfehlung der Magiſtratsvorlage tun konnte, ſo kann ich Ihnen diesmal nur einen Bericht erſtatten,