Sitzung vom 4. halb die Verſammlung ſich nun noch einmal mit den bereits von Ihnen angenommenen Reſolutionen zu beſchäftigen haben ſollte. (Zuſtimmung und Zuruf: Zurückziehen!) Ich glaube, daß wir hier res judicata vor uns haben. Alſo Herr Kollege Dr Stadthagen zieht wohl dieſe Anträge zurück. Stadtv. Dr Stadthagen: Ich erkläre mich nach dieſen Aeußerungen und den Erklärungen des Herrn Magiſtratsvertreters damit einverſtanden, die An⸗ träge für erledigt zu erklären. Vorſteher Kaufmann: Sitzung liegen die Stadthagenſchen Anträge mehr vor. Wir fahren nun in der Tagesordnung fort. Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch (den Vorſitz über⸗ nehmend): Meine Herren! Von ſeiten des Magi⸗ ſtrats iſt die Bitte ausgeſprochen worden, den Punkt 15 der heutigen Tagesordnung möglichſt bald zu er⸗ ledigen, weil die Beſchlußfaſſung bis zum 20. d. M. der Regierung mitgeteilt werden muß und der Magi⸗ ſtrat an dieſen Termin gebunden iſt. Wir würden alſo, wenn wir Ausſchußberatung beſchließen ſollten, am 18. nicht mehr Zeit haben, die Sache bis zu dem Termin zu erledigen. Alſo für die nächſte nicht (Die Verſammlung erklärt ſich mit der Vorweg⸗ nahme dieſes Punktes einverſtanden.) Punkt 15 der Tagesordnung lautet: Vorlage betr. Allgemeine Orts⸗ und Landkrankenkaſſe in Charlottenburg. — Druckſache 327. Berichterſtatter Stadtv. Dr Rothholz: Meine Herren! Die Vorlage behandelt die Errichtung einer Allgemeinen Orts⸗ und Landkrankenkaſſe in Char⸗ lottenburg. Wie Sie wiſſen, tritt das neue Kranken⸗ verſicherungsgeſetz am 1. Januar 1914 in Kraft, und bis zu dieſer Zeit müſſen die allgemeinen Organiſa⸗ tionen, die durch das neue Krankenverſicherungsgeſetz geändert worden ſind, ins Leben treten. Durch die Reichsverſicherungsordnung ſind folgende Organiſa⸗ tionen für die Krankenverſicherung in Ausſicht ge⸗ nommen: 1. Allgemeine Ortskrankenkaſſen, 2. Allgemeine Landkrankenkaſſen, 3. Betriebskrankenkaſſen, 4. Innungskrankenkaſſen. Wir hier in Charlottenburg ſind in der günſtigen Lage, verhältnismäßig wenig Krankenkaſſen zu haben. Neben der allgemeinen Ortskrankenkaſſe beſtehen nur einzelne Betriebs⸗ und Innungs⸗Kaſſen. Nun läßt die Reichsverſicherungsordnung und das Einfüh⸗ rungsgeſetz zu, daß eine Ortskrankenkaſſe zur all⸗ emeinen Ortskrankenkaſſe im Sinne des neuen Krankenverſicherungsgeſetzes erhoben werden kann. Die allgemeine Ortskrankenkaſſe hat ſchon einen ſolchen Antrag geſtellt, deſſen Annahme in Ausſicht geſtellt iſt. Was die Landkrankenkaſſen anbetrifft, ſo ſind dieſe eine neue Organiſation. Im Bezirk eines jeden Verſicherungsamtes ſoll eine Landkrankenkaſſe für die Dienſtboten, Hausgewerbetreibende u. dgl., kurz meiſt Dezember 1912 453 für die neu unter das Krankenverſicherungsgeſetz fallenden Perſonen errichtet werden. Wird aber von dem Verſicherungsamt die Bedürfnisfrage nach einer Landkrankenkaſſe verneint und treten die Gemeinde⸗ behörden dem Beſchluſſe bei, dann kann auch von der Errichtung einer Landkrankenkaſſe abgeſehen und die für die Landkrankenkaſſe beſtimmten Mitglieder der allgemeinen Ortskrankenkaſſe überwieſen werden. Das Verſicherungsamt von Charlottenburg hat nun unter Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern einſtimmig den Beſchluß gefaßt, daß das Bedürfnis zur Errichtung einer Landkrankenkaſſe für den Stadtkreis Charlottenburg nicht vorliege. Wenn wir derſelben Anſicht ſind wie das Verſicherungsamt, dann haben wir einen dahingehenden Beſchluß zu faſſen und dem Vorſchlage des Verſicherungsamtes zuzuſtimmen. Meine Herren, die Vorlage iſt ſo eingehend be⸗ gründet, daß ich glaube, mich möglichſt kurz faſſen zu können. Ich weiſe darauf hin, daß der Stand der allgemeinen Ortskrankenkaſſe in Charlottenburg gut iſt, daß ſie beabſichtigt, über die Regelleiſtung hin⸗ auszugehen, und in der Lage iſt, mit 4½ % auszu⸗ kommen. Es iſt ſehr zweifelhaft, ob eine neue Land⸗ krankenkaſſe hinſichtlich der Leiſtungen mit denen der allgemeinen Ortskrankenkaſſen konkurrieren könnte: täte ſie es aber, dann wäre damit ein Riſiko der Stadt Charlottenburg verknüpft. Für die Richtigkeit der rechneriſchen Unterlagen trägt der Magiſtrat die Verantwortung; aber das eine läßt ſich mit Sicher⸗ heit behaupten, daß die neuen Krankenkaſſenmitglie⸗ der bei einer alten gut funktionierenden Kaſſe mit ſchon beſtehendem Vermögen beſſer aufgehoben ſind als bei einer neu zu gründenden Landkrankenkaſſe. Es wäre auch verfehlt, auf eine Dezentraliſation hinzuarbeiten und Landkrankenkaſſen mit verſchiede⸗ nen Leiſtungen zu ſchaffen. Deshalb empfehle ich Ihnen, die Vorlage des Magiſtrats ohne Ausſchuß⸗ beratung anzunehmen, zumal die Beſchlüſſe der Ge⸗ meindebehörden nebſt Begründung dem Regierungs⸗ präſidenten bis zum 20. Dezember zugehen müſſen. Stadtv. Zander: Meine Herren! Ich bitte Sie, die Sache nicht glatt anzunehmen, ſondern ſie einem Ausſchuß von 11 Mitgliedern zu überweiſen. Mir ſcheint die Begründung des Magiſtrats an ver⸗ ſchiedenen Stellen zu hinken, ſowohl was die Statiſtik der Wöchnerinnen anbetrifft wie in bezug auf die Beiträge der Ortskrankenkaſſe in Charlottenburg, die als gering bezeichnet werden. Alledem kann ich nicht beiſtimmen und möchte deshalb bitten, ſich die Prü⸗ fung in einem Ausſchuſſe vorzubehalten. Ich glaube, daß Sie dann zu einem andern Reſultat kommen würden, als die Vorlage es Ihnen hier bringt. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Zander auf Ausſchußberatung ab und be⸗ ſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Von der Errichtung einer allgemeinen Orts⸗ krankenkaſſe und einer Landkrankenkaſſe wird Abſtand genommen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Wir kommen jetzt zu Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Vorbereitung der Wahl eines Stadt⸗ ſyndikus. — Druckſache 323. Stadtv. Otto: Ich bitte die Verſammlung, heute zu beſchließen, die Stelle eines Stadtſyndikus